Verbot

Wie geht es 2022 weiter?

Wie geht es 2022 weiter? 2000 1128 Feuerwerk-Club * Infos - Tipps - Fakten

2021 konnten wir trotz aller Bemühungen das Abgabeverbot und auch die regional bisweilen erlassenen Zündverbote leider nicht mehr abwenden. In äußerst zweifelhafter Manier hat man eine unsinnige Maßnahme gegen jede Vernunft durchgesetzt. 2022 darf das nicht noch einmal passieren. Wir werden das verhindern. Gemeinsam können wir das auch.

2022 wird unser Jahr – wir bleiben am Ball!

Dennoch sind unsere Bemühungen und das Engagement der gesamten Feuerwerkscommunity nicht wirkungslos geblieben. Sowohl in den sozialen Medien, als auch den „professionellen“ Medien war im letzten Jahr im Vergleich zu den vorherigen Jahren eine deutliche, positive Entwicklung zu erkennen.

In den sozialen Medien haben die Hetzer deutlich mehr und fundierteren Gegenwind bekommen, den Menschen wurden dank der Mithilfe vieler Feuerwerkfans die tatsächlichen Fakten zugänglich gemacht und sachliche Argumente geliefert.

In den Nachrichten-Medien war ein deutlicher Umschwung weg von der reinen Sensationsberichterstattung contra Feuerwerk mit platter Wiederholung der DUH-Schwurbelei, hin zu einer in immer mehr Fällen ausgewogener Berichterstattung unter Einbeziehung unserer Positionen und der realen Fakten zu sehen.

War der Tenor in der Vergangenheit noch rein kritisch und negativ, so gab es in der letzten Saison doch viele Berichte, die sich auch klar pro Feuerwerk positionierten und die Fakten zum Thema richtig gestellt haben. Die DUH hat die Propagandahoheit verloren.

Ein erster Erfolg!

Das macht Hoffnung für 2022. Ebenso haben wir im vergangenen Jahr massiv Politiker und Parteien kontaktiert und Gespräche geführt. Wir haben – so gut es ging – eine Datenbasis geschaffen, mit der auch argumentiert werden kann.

Letztlich hat auch die Wirkungslosigkeit der Maßnahme selbst, bzw. deren Kontraproduktivität, einen weiteren Grundstein für eine Abwehr einer Wiederholung dieses Unsinns gesetzt. Die Menschen in Deutschland haben deutlich gezeigt, dass ein Silvester ohne Feuerwerk nicht denkbar ist – das hat auch die Politik mitbekommen.

Nun gilt es, weiterhin hart am (Auf-)Wind zu segeln und die Drive beizubehalten. Die Hauptverfahren zu den Abgabeverboten sind noch anhängig und wir werden dies vorantreiben, soweit es in unserer Macht steht.

Abseits der rechtlichen Aufarbeitung der Verbote müssen wir – alle, jeder Einzelne – weiter medial nach vorne gehen und Aufklärungsarbeit leisten. Also: Schlaft nicht ein, bleibt weiter wachsam und macht mit der selben Energie und dem selben Engagement weiter, wie in der „heißen“ Zeit! Wir tun es auch und haben noch eine Menge Ideen!

Darauf aufbauen!

Das muss nun passieren. Wir werden weiter die politischen Kontakte verfolgen, weiterhin Daten sammeln und für Aufklärung sorgen. Medienkontakte müssen weiterhin auf- und ausgebaut werden.
Ihr könnt mithelfen: Habt Ihr Kontakte zu Medienleuten, Verlagen, TV- oder Radiosendern? Meldet Euch bei uns, wir freuen uns über jede Gelegenheit!

Werdet Mitglied im Club!

Unsere Aktivitäten sind in zeitlicher, wie in finanzieller Weise aufwändig. Unterstützt unsere Arbeit und werdet Mitglied im Feuerwerk Club. Jeder Einzelne zählt!

Genug geschrieben, hier gibt´s noch ein paar Worte von Heiko zum Thema:

Verkaufsverbot: Gericht weist Eilantrag ab

Verkaufsverbot: Gericht weist Eilantrag ab 2560 1707 Feuerwerk-Club * Infos - Tipps - Fakten

„Was liegt, das pickt.“

Was liegt, das pickt! (Deutsch)

Bedeutungen:
[1] österreichisch: eine bereits vorgenommene Handlung, eine getätigte Aussage kann nicht mehr zurückgenommen, rückgängig gemacht werden; was einmal ausgemacht wurde, das hat zu gelten
Herkunft:
nach einer Grundregel aus dem Kartenspiel: wer eine Spielkarte bereits auf den Tisch gelegt hat, der kann sie nicht mehr zurücknehmen; picken ist ein österreichisches Wort für kleben

So sagt man in Bayern und Österreich. Und so denkt man in Berlin. Gestern wurde der Eilantrag von Röder Feuerwerk gegen das Verkaufsverbot vom VG Berlin abgeschmettert. Wieder zeigt sich unsere Gerichtsbarkeit als willfähriger Handlanger der Politik.

Ignoranz ist der rote Faden

Bemerkenswert dabei ist die vollkommene Resistenz gegen jedwede Argumente und das Desinteresse für Fakten und belegbare Zahlen. Die vage Argumentation ist rein politisch und allein darauf ausgerichtet die politischen Entscheidungen zu stützen. Leider ist dieses Bestreben nach den Erfahrungen des vergangenen Jahres nur bedingt überraschend. Allerdings hatten wir die berechtigte Hoffnung aufgrund unserer dieses Jahr belegbaren Argumente und Fakten, dass eine wirkliche Auseinandersetzung damit stattfinden würde und damit eine gute Chance für uns bestand.

Nachfolgend zitieren wir einige Abschnitte aus der Ablehnung des Eilantrages, vor allem aus dem Argumentationsbereich, der die Fakten betrifft. Rein juristisches Paragraphen-Sparring lassen wir außen vor.


Hat man unseren Eilantrag eigentlich überhaupt gelesen?

Diese Frage stellt sich an der einen oder anderen Stelle durchaus. So liest man folgendes in der Ablehnung:

Das Überlassungsverbot ist schließlich auch unter Abwägung der gegenläufigen verfassungsrechtlichen Positionen der Antragstellerin angemessen. Zwar weist die Antragstellerin darauf hin, dass sie mit dem Verkauf von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 zum Jahreswechsel stets den größten Teil ihres Jahresumsatzes erzielt. Insoweit erscheint es allerdings als offen, ob die Antragstellerin nicht doch anderweitige Absatzmöglichkeiten im Ausland finden kann. Dass dies vollkommen unrealistisch wäre, drängt sich der Kammer jedenfalls nicht auf. Außerdem erscheint es nicht als ausgeschlossen, dass zumindest ein Teil der Ware noch zu Silvester 2022/23 abgesetzt werden kann. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass die Antragsgegnerin den vom Überlassungsverbot betroffenen Unternehmen Überbrückungshilfen zur Verfügung stellt, um die damit verbundenen Belastungen abzumildern. Dass diese offen-sichtlich unzureichend wären, drängt sich jedenfalls bei summarischer Prüfung nicht auf.(…)“

Ein kleiner Tipp, wie das rechtlich und zeitlich gehen soll (mit dem Absatz ins Ausland) wäre hilfreich!

Wir hatten in unserem Antrag (nachdem dieser Unsinn schon im letzten Jahr an uns herangetragen wurde) dazu deutlich Stellung bezogen und dargelegt, dass dies nicht so einfach, bzw. überhaupt nicht möglich ist. Gut – die Holländer hätten vielleicht Interesse, aber da war doch was? Es handelt sich eben um Feuerwerk und nicht um Nudeln, und im Ausland haben die Konsumenten in der Regel ganz andere Möglichkeiten und das über das ganze Jahr! Unsere 20 g-Raketen braucht da eher niemand.


Eine Eilentscheidung ist nicht geeignet Ergebnisse einer Hauptverhandlung vorweg zu nehmen

Dem Wesen und Zweck des Verfahrens nach § 123 Abs. 1 VwGO entsprechend, kann das Gericht im Wege der einstweiligen Anordnung grundsätzlich nur vorläufige Regelungen treffen und dem Antragsteller nicht schon das gewähren, was Ziel eines entsprechenden Hauptsacheverfahrens wäre. Begehren Antragsteller, wie hier, die Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und den Rechtsschutzsuchenden andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 – OVG 3 S 84.17 und OVG 3 M 105.17, juris Rn. 2, sowie vom 28. April 2017 – OVG 3 S 23.17, juris Rn. 1; vgl. ferner Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 123 Rn. 13 ff. m.w.N.).

Allerdings ist die Ausflucht man könne hier keine Entscheidung vorwegnehmen, die das Ziel eines Hauptverfahrens sei, wird durch die Tatsache, dass das Nichtfällen einer Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt in Verbindung mit der vorhergehenden unredlichen Verzögerungstaktik der Regierung und der Tatsache, dass die letztjährigen Hauptverfahren noch nicht einmal terminiert sind, ad absurdum geführt.

„…nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre…

Gelaufen ist gelaufen. Der Schaden entsteht jetzt! Ein Hauptverfahren kann dies niemals nachträglich ausgleichen! Und wann soll das sein? Wenn alle pleite sind in fünf Jahren?


Wenn man alle Argumente ignoriert kommt man freilich zu folgendem Schluss:

Vorliegend hat die Antragstellerin das Bestehen eines Anordnungsanspruchs nicht in einer auf die Vorwegnahme der Hauptsache rechtfertigenden Weise glaubhaft gemacht. Nach der in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung ist nicht mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sich das angegriffene Überlassungsverbot von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweisen wird.

Sture Wiederholung von Allgemeinplätzen ohne Berücksichtigung aktueller Daten als Grundlage für eine Entscheidung?

Durch die Nutzung von Feuerwerkskörpern komme es vielfach zu Unfällen mit teils schweren Verletzungsfolgen (BR-Drs. 839/21, S. 2). Dass Anlass für das ganzjährige Überlassungsverbot die aufgrund des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens aufgetretenen Engpässe in der medizinischen Versorgung sind, wie die Verordnungsbegründung hervorhebt (siehe BR-Drs. 839/21, S. 2: „Im Dezember 2021 ist die Auslastung der Intensivbetten in Krankenhäusern deutschlandweit pandemiebedingt erneut sehr hoch und bereits höher als im Vergleichszeitraum 2020.(…)“

Da heben wir allerdings ein anderes Bild bekommen:

„(…)In Teilen Deutschlands steht eine Überlastung der Gesundheitsversorgung unmittelbar bevor oder ist bereits eingetreten. Angesichts der hohen Infektionszahlen ist eine Entspannung der Situation in den Krankenhäusern zum Jahresende nicht absehbar.(…)

Zum Zeitpunkt der Entscheidung der Kammer („Jahresende“) sieht das aber anders aus: Die Zahlen sind gesunken und sinken weiter!

„(…)Es ist daher geboten, auch in diesem Jahr eine weitere Belastung durch Verletzungen im Zusammenhang mit Feuerwerk zu verhindern.“), nimmt der Regelung nicht ihren sprengstoffrechtlichen Charakter, die den von der Nutzung von Silvesterfeuerwerks herrührenden Gefahren begegnen will. Denn die in der Verordnungsbegründung angesprochene Schonung der Krankenhäuser, die in der Pandemie nicht zusätzlich mit der Behandlung von durch Silvesterfeuerwerk verletzten Personen belastet werden sollen, ist lediglich Motiv für das Tätigwerden des Verordnungsgebers.

Ein edles Motiv, die Maßnahme macht trotzdem keinen Sinn.


Die Fakten belegen zwar das Gegenteil, aber das VG Berlin sieht das anders:

Der Gesundheitsschutz erfordert es, das Überlassungsverbot innerhalb kürzester Frist in Kraft zu setzen, da die Annahme des Verordnungsgebers nachvollziehbar ist, dass die Krankenhäuser mit der Behandlung von durch Silvesterfeuerwerk verletzten Personen zusätzlich und über ihre Ressourcen hinausgehend belastet werden würden.

Wo wurde denn das Verbot kurzfristig in Kraft gesetzt? Verkündung am 2. Dezember, in Kraft getreten ist es am 24. Dezember. Kurzfristig ist auch relativ. Und wo sind die Verordnungen, die unsere Krankenhäuser entlasten durch Verbot von Skifahren, E-Scooter-Benutzung, Schlittschuhlaufen und vor allem Sektflaschen?

Schnelles Handeln war geboten, das erklärt auch die Verzögerungen…

Bei summarischer Prüfung ist nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die angegriffene Regelung nicht dem Verordnungsgeber hätte überlassen werden dürfen, sondern dem Gesetzgeber selbst vorzubehalten gewesen wäre. Zwar verpflichten das Rechtsstaatsprinzip und das Demokratieprinzip des Grundgesetzes den Gesetzgeber, wesentliche Entscheidungen selbst zu treffen und diese nicht dem Handeln und der Entscheidungsmacht der Exekutive zu überlassen, wobei es vom jeweiligen Sachbereich und der Eigenart des betroffenen Regelungsgegenstandes abhängt, wann es aufgrund der Wesentlichkeit einer Entscheidung einer Regelung durch den parlamentarischen Gesetzgeber bedarf. Art. 80 Abs. 1 GG ermöglicht es dem Gesetzgeber jedoch auch, von einer detaillierten gesetzlichen Regelung abzusehen und die nähere Ausgestaltung des zu regelnden Sachbereichs dem Verordnungsgeber zu überlassen, der die Regelungen rascher und einfacher auf dem neuesten Stand zu halten vermag als der Gesetzgeber (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2020 – OVG 11 S 120/20, juris Rn. 29). In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass dieser Aspekt es gerade zur Eindämmung der gegenwärtigen Pandemie erlaubt, eine Regelung im Verordnungswege anstelle in einem vergleichsweise schwerfälligen, längere Zeit in Anspruch nehmenden Gesetzgebungsverfahren zu treffen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2020 – OVG 11 S 120/20, juris Rn. 29). Diese Überlegung trägt auch hier. Die im Verordnungswege getroffene Regelung soll den Gefahren der Nutzung von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 durch Verbraucher begegnen, wozu § 6 Abs. 1 Nr. 4 SprengG ausdrücklich ermächtigt. Vor dem Hintergrund, dass aufgrund des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens derzeit Engpässe in der medizinischen Versorgung bestehen, ermöglicht das Instrument der Rechtsverordnung eine schnelle und zielgenaue Intervention, um eine an diesen Umständen ausgerichtete aktuelle Einschätzung der Gefahrenlage normativ umzusetzen. An dieser Bewertung ändert sich nichts dadurch, dass nunmehr schon zum zweiten Mal in Folge das Überlassungsverbot durch Rechtsverordnung auf das ganze Jahr ausgedehnt worden ist. Einerseits ist schnelles Handeln angesichts der gegenwärtig starken Belastung der Krankenhäuser geboten, die sich noch vor wenigen Monaten nicht abzeichnete.

Aha. Seit Juli wird gewarnt, seit Oktober war eine entsprechende Entwicklung bei den Infektionen erkennbar, die Zahlen stiegen. Aber es hat sich nichts abgezeichnet…


Die deutsche Insellösung ist sinnlos aber legal. Egal.

Bei summarischer Prüfung ist auch nicht von einem Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG auszugehen. Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln. Das hieraus folgende Gebot, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln, gilt für ungleiche Belastungen und ungleiche Begünstigungen. Dabei verwehrt Art. 3 Abs. 1 GG dem Gesetzgeber nicht jede Differenzierung. (…) Dass im Übrigen abweichende Regelungen insbesondere in den Nachbarstaaten der Antragsgegnerin bestehen, verletzt den Gleichheitssatz grundsätzlich nicht, weil Art. 3 Abs. 1 GG nur die Gleichbehandlung im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Gesetz- bzw. Verordnungsgebers fordert (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. August 2021 – OVG 11 S 84/21, juris Rn. 66). Deshalb führt es auch nicht auf einen Gleichheitsverstoß, dass der Erwerb von pyrotechnischer Munition (zur Zulässigkeit des Schießens damit aus Abschussbechern von SRS-Waffen siehe etwa Heller/Soschinka/Rabe, Waffenrecht, 4. Auflage 2020, Rn. 530; N.Heinrich, in: Steindorf, Waffenrecht, 10. Auflage 2015, § 12, Rn. 37) weiterhin möglich bleibt. Denn es ist nicht ersichtlich, dass dem Bundesministerium des Innern und für Heimat insoweit die Befugnis eingeräumt wäre, ein Überlassungsverbot zu regeln.

Wir hatten es dargelegt und belegt. Wer auch immer sich mit Thema beschäftigt muss es einsehen, aber…

Das Verbot ist geeignet, die Zahl der durch das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 verletzten Personen zu vermindern. Es ist allgemein bekannt, dass das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 jährlich zu einer Vielzahl gravierender Verletzungen führt, etwa Augenverletzungen (bis hin zum vollständigen Verlust der Sehkraft), sowie zum Verlust von einzelnen Gliedmaßen, insbesondere von Fingern. Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der im Internet abrufbaren Stellungnahme des Bundesverbands Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V. vom 29. November 2021 (https://media.bvpk.org/covid/20211129_positionspapier_covid_feuerwerk.pdf). Darin und in den dort genannten Quellen wird gerade nicht in Abrede gestellt, dass der Gebrauch von Silvesterfeuerwerk behandlungsbedürftige Verletzungen hervorruft (siehe S. 2 der Stellungnahme), sondern lediglich die Behauptung aufgestellt, dass der Anteil von Personen, die wegen einer Verletzung durch Silvesterfeuerwerk be-handlungsbedürftig seien, im Vergleich zu den aus sonstigen Gründen behandlungsbedürftigen Personen zu vernachlässigen sei. In der Sache keine andere Aussage trifft das im Internet abrufbare Papier der Antragstellerin (https://shop.roeder-feuerwerk.de/media/pdf/73/4e/95/Feuerwerk-Verbot-Fakten-Daten-Relationen.pdf; siehe dort S. 17 f.). Diese Behauptung trifft allerdings nicht zu.

Das Zusammenwirken mit anderen Maßnahmen, wie Ausgangsperren oder Kontaktbeschränkungen wird eben mal ignoriert…

Nach summarischer Prüfung ist vielmehr davon auszugehen, dass das Überlassungsverbot aus dem Vorjahr zu einer spürbaren Entlastung der Krankenhäuser geführt hat. So werden in der Silvesternacht und am Neujahrstag in die Notaufnahme des Unfallkrankenhauses Berlin üblicherweise 50 bis 75 Menschen eingeliefert, darunter solche mit schweren Verbrennungen und Verletzungen durch Silvesterfeuerwerk. Im vergangenen Jahr sank die Zahl dieser Personen jedoch auf zehn (siehe https://www.rbb24.de/panorama/thema/corona/beitraege/2021/12/berlin-boellerverbot-verletzte-krankenhaus-pyrotechniker-insolvenz.html). Entsprechende Zahlen gibt es auch für das Bundesland Bremen. Die Zahl der Rettungsdiensteinsätze in der Nacht des Jahreswechsels 2020/2021 hat dort gegenüber dem Vorjahr um mehr als ein Drittel abgenommen. Während es in der Silvesternacht 2019/2020 166 Rettungsdiensteinsätze gegeben habe, seien es im letzten Jahr 102 Rettungsdiensteinsätze gewesen (zitiert nach OVG Bremen Beschluss vom 21. Dezember 2021 – OVG 1 B 475/21, BeckRS 2021, 39768 Rn. 47). Im Übrigen nimmt die Kammer zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug auf die von der Antragsgegnerin in der Antragserwiderung genannten Quellen, die ebenfalls einen spürbaren Rückgang der wegen Verletzungen infolge des Gebrauchs von Silvesterfeuerwerks behandlungs-bedürftigen Personen belegen.


Dass dieses Jahr die Leute vorgewarnt waren und mehr Menschen auf alternative Einkaufsquellen gestoßen wurden, kann man wohl getrost vernachlässigen.

Die grenznahen Händler im benachbarten Ausland haben dieses Jahr das Geschäft ihres Lebens gemacht. Illegale Onlineshops im Ausland versorgen Jeden jeden Alters mit Feuerwerkskörpern aller Kategorien, ob mit oder völlig ohne Zulassung. Und versendet wird die Ware dann nicht als Gefahrgut, sondern als normale Postsendung. Die Versandunternehmen und deren Boten haben keinen Ahnung davon, welch brisante Fracht sie da im Lager oder Auto haben. Aber das macht ja nichts.

Die Eignung des Verbots wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass allein mit dem Überlassungsverbot aus § 22 Abs. 1 Satz 1 der 1. SprengV nicht jedes Silvesterfeuerwerk unterbunden werden kann. Hierzu müsste zusätzlich die Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland untersagt werden und generell das Abbrennen von Feuerwerk verboten werden. Abgesehen davon, dass diese zusätzlichen Verbote jedenfalls teilweise von den zuständigen Behörden angeordnet worden sind, stellt das hier gegenständliche Überlassungsverbot eine geeignete Maßnahme dar, um die Zahl der in den Verkehr gelangenden Feuerwerkskörper und damit die Zahl der Verletzten zum Jahreswechsel 2021/22 zu vermindern. Im Übrigen ist durch das oben Gesagte zur Belastung der Notaufnahmen und der Rettungsdienste anlässlich des Jahreswechsels 2020/2021 widerlegt, dass es zu einer gleichbleibenden, wenn nicht gar höheren Zahl von Verletzungen durch ein wie auch immer geartetes Ausweich- und Umgehungsverhalten – in erster Linie durch Erwerb von nicht im Bundesgebiet zugelassenem Silvesterfeuerwerk – kommt (siehe auch OVG Bremen Beschluss vom 21. Dezember 2021 – OVG 1 B 475/21, BeckRS 2021, 39768 Rn. 47, zumal anzunehmen ist, dass das Überlassungsverbot es der Polizei und den Ordnungsbehörden erleichtern wird, den Verkauf, vor allem aber die Nutzung illegalen Silvesterfeuerwerks effektiv zu unterbinden (vgl. BR-Drs. 839/21, S. 2).

Genau. Und Weihnachtsmann und Osterhase existieren wirklich. Wie wirklichkeitsfremd ist das denn?

Versinnbildlichung der wirklichkeitsfremden Natur unserer Bürokratie und Politik

Wie kann das Überlassungsverbot den Ordnungsbehörden die Unterbindung der Nutzung illegalen Silvesterfeuerwerks erleichtern? Da ist die Kammer aber beim logisch Denken hart falsch abgebogen. Wie auch bereits der Bund Deutsche Kriminalbeamte in Vorfeld befürchtet hat und wie es nun auch zu beobachten ist, hat das Überlassungsverbot zu einer Zunahme der Einfuhr von Feuerwerk aus dem Ausland, inklusive hier nicht legaler Feuerwerkskörper geführt. Das erleichtert höchsten insofern die Arbeit der Polizei, das die Nutzung häufiger anzutreffen ist, die Unterbindung dieser sicher nicht.

Das Überlassungsverbot ist auch erforderlich, weil kein milderes Mittel ersichtlich ist. Eine Kontingentierung der Abgabe von Feuerwerk der Kategorie F2 hätte keine vergleichbar effektive Wirkung und wäre zudem wohl kaum durchzusetzen. Ebenso wäre die Beschränkung allein auf ein Abbrennverbot nicht gleich wirksam. Denn hier wäre ein starker Anreiz gegeben, sich über das Verbot hinwegzusetzen und das zahlreich erworbene Silvesterfeuerwerk tatsächlich abzubrennen.

Ja, genau – das liest man zu einem Zeitpunkt, an dem man seit 4 Wochen zusehen kann, wie Shops in Polen, Tschechien, Dänemark, Österreich, Belgien und sogar Luxemburg von Deutschen (und je nachdem auch Holländern) leergeräumt werden. Mehrere Stunden Wartezeit und Anreise inklusive. Justitia ist manchmal eben tatsächlich blind.

Es ist natürlich bei weitem besser, wenn sich die Menschen mit illegalem Feuerwerk über die nun auch ausgesprochenen Abbrennverbote hinwegsetzen. Es ist so ein Unsinn!


Mit der beabsichtigten Vermeidung von Verletzten durch das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 soll eine weitere Belastung dieser sehr angespannten Situation vermieden werden, was als jedenfalls vertretbare Intention erscheint. Isoliert betrachtet mag es zutreffen, dass die zusätzliche Anzahl an Verletzten durch die Krankenhäuser noch zu bewältigen wäre. Dies würde aber notwendigerweise zu Lasten der ins gesamt angespannten personellen Situation gehen und die Behandlung der zahlreichen COVID-19-Patienten potentiell beeinträchtigen. Denn eine medizinische Versorgung von niedergelassenen Ärzten ist in der Zeit des Jahreswechsels, in der das Silvester-Feuerwerk abgebrannt wird, in der Regel nicht zu erlangen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Dezember 2020 – OVG 11 S 135/20, juris Rn. 5; vgl. auch OVG Bremen Beschluss vom 21. Dezember 2021 – OVG 1 B 475/21, BeckRS 2021, 39768 Rn. 47). Auch im Übrigen ist es nicht offenkundig fehlerhaft, dass der Verordnungsgeber hier der grundrechtlichen Schutzpflicht des Staates für die überragend wichtigen Rechtsgüter Leib und Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) den Vorrang gegenüber den Rechtsgütern der Antragstellerin eingeräumt hat (siehe Beschluss der Kammer vom 23. Dezember 2020 – VG 1 L 451/20, juris Rn. 25).

Offensichtlich fehlerhaft ist so manches hier.

Wie gesagt – dies sind nur einige Punkte in Auszügen. Europarechtliche und rein rechtsgrundlagenbezogene Dinge haben wir hier der schieren Menge und Unverständlichkeit für Laien weggelassen. Wir haben uns auf die allgemein verständlichen und faktenbezogenen Punkte beschränkt.


Ein Eindruck von der bemerkenswerten Argumentation des Gerichts sollte an dieser Stelle vermittelt sein.

Es ist letztlich beschämend wir hier mit aller Gewalt der Regierung juristisch die Stange gehalten wird. Sinn und Unsinn spielen keine Rolle. Das ist aber im Verlauf der Pandemiebekämpfung auch nicht neu. Wir hätten mal besser einen Antrag auf Verbot des Wahlkampfes stellen sollen. Wir stünden dann tatsächlich vielleicht anders da…

Wie geht es weiter?

Wir könnten nach der Ablehnung des Eilantrags nun noch vor das OVG ziehen, wobei mit höchster Wahrscheinlichkeit analog zum letzten Jahr eine gleichlautende Entscheidung mit gleicher Begründung erfolgen würde. Die Fahrtrichtung der Gerichte zum jetzigen Zeitpunkt ist klar. Es wäre nach unserer Ansicht lediglich Geldverschwendung für uns an dieser Stelle weiter zu machen. Der BVPK wird ohnehin noch das OVG bemühen und das reicht dann auch. Selbstverständlich wünschen wir für diese Klage viel Erfolg und drücken die Daumen. Es wäre wunderbar, wenn dieser Weg noch von Erfolg gekrönt würde. Wir setzen aber nun auf das/die Hauptverfahren (Zur Erinnerung: auch vom letzten Jahr ist noch das Hauptverfahren anhängig). Die Situation hinsichtlich des Verkaufs/Auslieferung jetzt noch zu ändern, halten wir für sehr unwahrscheinlich. So schwer es auch fällt, müssen wir den Tatsachen ins Auge sehen und den Fokus auf eine positive Rechtsgrundlage für die Zukunft setzen.

Diverse Klagen sind auf dem Weg

Diverse Klagen sind auf dem Weg 1200 1200 Feuerwerk-Club * Infos - Tipps - Fakten

Obwohl seitens unserer Regierung wiederum die schon im letzten Jahr gezeigte Verzögerungstaktik gefahren wird, sind die ersten Eilanträge eingereicht worden.

Bund und Länder machen öffentlich, dass ein Abgabeverbot kommen soll – die Folge: Rekordumsätze im Ausland, ein blühender Schwarzmarkt und eine Schwemme illegaler, gefährlicher Feuerwerkskörper.

Eile mit Weile…

Anstatt aber die Regelung zügig zu installieren, wird bis zur letzten Bundesratssitzung gewartet um den Beschluss endgültig zu fassen. Auch dann vergehen nochmal Tage, bis die Innenministerin den Beschluss unterzeichnet. Um dem noch eins draufzusetzen, wird er nicht etwa umgehend veröffentlicht und damit rechtskräftig gemacht – nein, erst am 24.12. soll er rechtskräftig werden.

Wovor hat man Angst?

Vor den Klagen, denn erst wenn ein Beschluss, Gesetz oder ähnliche Dinge rechtskräftig sind, hat man die Möglichkeit dagegen zu klagen. Dies will man soweit möglich verhindern und damit die Rechte der Betroffenen so gut aushebeln, wie eben möglich. Lupenreine Rechtsstaatlichkeit würde Herr Schröder das nennen. Dass man Angst hat vor den Klagen hat, kann einem ja aber auch Hoffnung machen…

The same procedure as last year, Ms Sophie?

Neu ist das nicht, wir kennen dies bereits aus den letzten Jahr. Die Hauptverfahren dazu sind noch nicht einmal terminiert. Auch mit Abbrennverboten auf Länder- oder Kommunalebene wird gerne so verfahren. Das geht sogar so weit, das man (Beispiel Nürnberg) im letzte Jahr Urteile in zwei Instanzen im selben Bundesland (Unrechtmäßigkeit des Abbrennverbotes auf Privatgrund) ignorierte und rechtswidrige Regelungen dennoch erließ.

Davon lassen wir uns nicht aufhalten, bleiben aber realistisch…

Die Unternehmen Röder Feuerwerk, Pyroland, Pyroweb und auch der BVPK haben nun ihre Eilanträge über eine juristischen Kunstgriff dennoch eingebracht. Ob allerdings dadurch noch vor Weihnachten mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist völlig unklar. Obwohl in Hinsicht auf Argumente kein Zweifel an einer für uns positiven Entscheidung herrschen dürfte – es ist fraglich, ob ein Richter, der noch weiter Karriere machen möchte hier nicht doch einen geschmeidigen Weg findet die Anträge im Sinne der Bundesregierung abzuschmettern.

Daumen drücken

Aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Rein juristisch sind die Chancen groß. Aber wie sehr die Politik Einfluss auf eine Gerichtsentscheidung hat, werden wir sehen….

Der Verbots-Irrsinn geht weiter

Der Verbots-Irrsinn geht weiter 2560 1703 Feuerwerk-Club * Infos - Tipps - Fakten

Nachdem Bremen und Sachsen bereits auf Landesebene ein komplettes, flächendeckendes Abbrennverbot erlassen haben (Klagen dagegen laufen bereits) und es wohl auch in Hamburg geplant ist droht nun eine noch schlimmere Katastrophe.

Wer zieht noch nach mit einem Abbrennverbot?

Es steht zu befürchten, das noch weitere Länder, bzw. Kommunen Abbrennverbote installieren. Thüringen zum Beispiel ist da derzeit völlig undurchsichtig. Nach unseren letzten Informationen sollten dort Verbotszonen auf kommunaler Ebene eingerichtet werden, nun haben uns Mitglieder auf eine geplante Ausgangssperre hingewiesen.

In Bayern hat Söder zumindest getönt, es gäbe kein Abbrennverbot auf Landesebene, aber die Kommunen sollten, wo immer möglich solche erlassen. Dies wäre zwar nur in örtlich begrenzten Gebieten möglich, aber das hat einige Kommunen schon im letzten Jahr nicht interessiert. Das es auf privatem Grund nicht möglich ist, ein Verbot auszusprechen hat man allerdings wohl akzeptiert.

Ist das noch Ironie oder schon Zynismus?

Das Sahnehäubchen in Bayern ist aber, dass (man rufe sich in Erinnerung: Das Feuerwerksverbot soll auch die durch Feuerwerk entstehenden Ansammlungen verhindern) Herr Söder die aktuell geltende nächtliche Sperrstunde aufhebt. In Bayern kann man also die Nacht in der Kneipe durchsaufen….war da nicht noch was mit Alkohol und Krankenhäusern…?

Was allen gemein ist – offensichtlich will man derartige Verfügungen erst zum letztmöglichen Moment verkünden, damit auch ja nicht zu viele renitente Bürger auf die Idee kommen dagegen juristisch vorzugehen.. Es könnte im Erfolgsfall ja Beispiel machen

Abstruse Rechtslage bei Abbrennverboten

Problem dabei ist folgendes: Ein Abbrennverbot auf Landesebene kann durch eine Klage komplett gekippt werden. Besteht das Verbot auf kommunaler Ebene, muss jeder Bürger für sich selbst klagen. Das heißt: Klage ich erfolgreich gegen das Verbot und ein Gericht bestätigt also, dass das Verbot nicht rechtens ist, kann ich raus und zünden. Mein Nachbar aber, der nicht geklagt hat, darf das nicht – er ist weiterhin an das unrechtmäßige Verbot gebunden. Was für ein Irrsinn, aber so ist das rechtlich wohl…

Abbrennverbot im öffentlichen Raum – Soziale Ungerechtigkeit

Zudem ist ein generelles Abbrennverbot im öffentlichen Raum sozial äußerst ungerecht. Wer gut situiert ist und sich eine Haus mit Grundstück leisten kann – der darf Feuerwerk zünden. Wer sich das nicht leisten kann und zur Miete wohnt – der hat die A****-Karte.

Muster für Eilantrag gegen Abbrennverbot

Für alle, denen es so geht und die ein kommunales Abbrennverbot betrifft, haben wir ein Klagemuster auf der Downloadseite bereitgestellt, das Ihr für Euren individuellen Eilantrag nutzen könnt. Dafür wünschen wir jetzt schon viel Erfolg!

So sieht das aus…

OMIKRON – macht alles platt.

Die Sorge vor Omikron wächst. Herr Lauterbach hat allerdings versprochen, dass es bei uns -anders als in den Niederlanden (die mittlerweile ja der Vergleichsmaßstab schlechthin zu sein scheinen)- keinen Lockdown vor Weihnachten geben wird. Vor Weihnachten…“Die große Silvesterparty wird nicht stattfinden können“ – so hört man es heute aus der Politik. Experten fordern einen sofortigen Lockdown, um die neue Virusvariante wenigstens noch etwas auszubremsen. Klar, Weihnachten geht noch eben, aber dann…

Es kann also durchaus passieren, dass wir noch vor Silvester in einen Lockdown (das Wort wird sogar wieder offiziell benutzt) gehen müssen – inklusive Ausgangsverboten. Wir werden sehen. Wie kooperativ die Bürger dieses Mal noch sein werden, es wird interessant.

Klagen gegen Abbrennverbote laufen

Klagen gegen Abbrennverbote laufen 1200 1200 Feuerwerk-Club * Infos - Tipps - Fakten

Nachdem Sachsen und Bremen ein umfassendes Abbrenn- und Mitführungsverbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 an Silvester und Neujahr erlassen haben, laufen hier bereits Klagen von betroffenen Personen.

Der Feuerwerk Club unterstützt die Klage gegen das Abbrennverbot in Sachsen tatkräftig

In Sachsen unterstützen wir die Klage mit unseren Anwälten und Recherchen. Sollte eine der Klagen Erfolg haben, so wäre dies natürlich auch wegweisend für alle anderen Bundesländer.

Nun heißt es Daumen drücken!

Sobald es hier Neue Infos gibt, werden wir diese auf allen Kanälen veröffentlichen.

Wie steht es mit dem Verkaufsverbot?

Das von Bund und Ländern beschlossene Überlassungsverbot an private Endverbraucher („Verkaufsverbot“) wird wohl morgen durch den Bundesrat verabschiedet. Erst wenn die Änderung des §22 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz dann veröffentlicht wird, ist dies rechtskräftig. Sobald dies eingetreten ist, werden wir auch hier klagen.

Festzuhalten ist, dass zu diesem Zeitpunkt die Hauptverfahren zu den Klagen aus dem letzten Jahr noch nicht abgeschlossen sind und auch keine Entscheidungen vorliegen.

Was der Beschluss des Verbotes jetzt schon bewirkt hat

  • Weiteren Vertrauensverlust in die Politik bei vielen Bürgern.
  • Große Enttäuschung für alle Feuerwerksfreunde, die sich auf Ihr verdientes Silvesterfeuerwerk gefreut haben.
  • Chaos und Existenzangst für die gesamte Pyrotechnikbranche in Deutschland.
  • Den besten Silvestervorverkauf für grenznahe Feuerwerkshändler in Polen, Tschechien, Belgien, Luxemburg und Österreich.
  • Ein Traumjahr für den Schwarzhandel mit Pyrotechnik.
  • Eine hohe Wahrscheinlichkeit von mehr schweren Verletzungen durch illegale Pyrotechnik und Basteleien.

Planlose Politik – wozu das Feuerwerksverbot?

Planlose Politik – wozu das Feuerwerksverbot? 739 400 Feuerwerk-Club * Infos - Tipps - Fakten

Alle erkennen, wie sinnlos und unnötig es ist – außer der Regierung

Zu der gestrigen im wahrsten Wortsinne irrsinnigen Entscheidung für ein erneutes Feuerwerksverbot unserer Führungskräfte ist in der WELT ein guter Artikel erschienen. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Die Ignoranz der Politik ist unfassbar!

Die Ignoranz der Politik ist unfassbar! 1200 1200 Feuerwerk-Club * Infos - Tipps - Fakten

Beim logisch Denken falsch abgebogen…

Auf Betreiben der Unionsparteien wurde nun tatsächlich erneut ein Feuerwerksverbot beschlossen.

Es ist zwar noch nicht rechtskräftig und im Moment auch noch unklar, wie genau das Verbot im Detail strukturiert sein soll. Bisher steht wohl ein Verkaufsverbot und ein Verbot des Zündens auf öffentlichen Plätzen fest.
Eines ist aber jetzt bereits glasklar:

Es ist unnötig, sinnfrei und entbehrt jeglicher Grundlage!

Virologen und Aerosolforscher bestätigen, dass Aktivitäten an frischer Luft für das Infektionsgeschehen weitaus weniger Rolle spielen, als die bei weitgehenden Ausgangsverboten (letztlich kommen die angedachten Maßnahmen dem nahe) dann stattfindenden Feiern in Innenräumen. Dort herrscht völlig unbestritten die größte Infektionsgefahr.

Man kann natürlich auch zum Feuerwerken in den Wald gehen – tatsächlich ein Vorschlag von Herrn Söder.
Geht`s noch? Aber gut – Was sollen die Menschen auch zünden, wenn nichts verkauft werden darf?

Es scheint als wurde in den letzten zwei Jahren nichts gelernt.

Die bundesdeutschen Politiker sind dabei auch noch das letzte bisschen Vertrauen zu verspielen, das in der Bevölkerung noch da ist. Seit eineinhalb Jahren werden kontinuierlich die gleichen Fehler wiederholt und weiterhin ist nicht zu erkennen, dass daraus gelernt wird. Viel zu spät wird reagiert und sich dann in aktionistische, symbolhafte Maßnahmen geflüchtet.

Silvesterfeuerwerk spielt keine Rolle für die Situation auf den Covid- und Intensivstationen!

Selbstverständlich wollen auch wir jede sinnvolle Maßnahme, die zur Bewältigung der Pandemie beiträgt, mittragen. Aber ein erneutes Feuerwerksverbot hat darauf null Einfluss. Einzig eine komplette Branche wird zerstört und eine Tradition, die einen Ausdruck der Hoffnung und Lebensfreude darstellt, wird vernichtet.

Wie im letzten Jahr auch schon werden zwar vollmundig entsprechend ausgleichende Hilfen für die Branche versprochen. Gezahlt wird dann aber nichts oder nur lapidare Summen, die man allenfalls als ebenso symbolisch wie diese Verbote selbst bezeichnen kann.

Wo sind die konkreten Belege, die diese Maßnahme rechtfertigen?

Es gibt sie nicht. Im Gegenteil: Sämtliche Verfügbaren Zahlen belegen, dass Verletzungen in Zusammenhang mit Feuerwerk keineswegs die Kliniken über Gebühr beanspruchen. Die Hauptursache für Klinikbesuche an Silvester ist unzweifelhaft Alkohol. Auch der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Gerald Gaß, bestätigt das. Zahlen der Vivantes-Kliniken in Berlin, Die Statistik des Klinikums in Nürnberg, Dokumente des bayerischen Landtags und viele Aussagen von Ärzten und Sanitätern bestätigen dies ebenso.

Hier sind die Fakten dazu aufgeführt: FEUERWERK IM KREUZFEUER

Fakten zu Feuerwerk und Verletzungen

Hier sind die Fakten dazu aufgeführt: FEUERWERK IM KREUZFEUER

Ein Verbot erhöht die Wahrscheinlichkeit von schweren Verletzungen

Warum? Weil dann vermehrt selbst gebastelt wird und vermehrt in Deutschland nicht zugelassene, gefährlichere Feuerwerkskörper aus dem Ausland beschafft werden. Auch der Bund Deutsche Kriminalbeamter Sachsen hat vor einigen Tagen davor gewarnt.

Es ist eine Farce!

Deutsches Silvesterfeuerwerk ist sicher!

Déjà-vu bei den Grünen

Déjà-vu bei den Grünen 1200 1200 Feuerwerk-Club * Infos - Tipps - Fakten

Copy & Paste – individuelle Argumentation bei den Grünen

Wir kontaktieren ja fleißig Politiker aller Ebenen und Parteien. Dazu hatten wir letztens eine Beispielhafte Antwort von einer Grünen-Landtagsabgeordneten, samt unserer Rückantwort hier veröffentlicht.

Nun ist uns aufgefallen, dass gerade die Antworten der Grünen-Politiker auf unser Gesprächsangebot mit sachkundigen Personen zum Thema „Verletzungsgefahr durch Feuerwerk“ sich sehr ähneln. Das mag grundsätzlich wenig überraschen, schließlich handelt es sich um Politiker derselben Partei, man hat das ja irgendwie alles schon mal gehört. Aber Wort für Wort identisch, mit nur ein bis zwei Sätzen, die sich unterscheiden? Die gebetsmühlenartige Repetition der immergleichen Litanei, fast wie ein starres Glaubensbekenntnis. Man fragt sich, haben die allen Ernstes da Standard-Antworten vorgefertigt?

Keine individuelle Beschäftigung mit der Thematik Feuerwerk bei den Grünen

Nein, es ist kein vorgefertigter Standardbrief. Die enthaltene Meinung ist aber schon vorgefertigt. Statt sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und unser Informationsangebot anzunehmen, wenigstens zu überfliegen, schreiben sie lieber alle von der gleichen Quelle ab. Copy & Paste. Unser Vertrauen wächst.

Es scheint also keine wirkliche Bereitschaft zu geben, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Nicht einmal die eigenen Positionen und Argumente werden hinterfragt.

Wiederkehrendes Zitat des Antrags auf Änderung der 1. SprengV

Die Sätze stammen allesamt aus dem bereits letztes Jahr eingebrachten Antrag auf Änderung der 1.SprengV mit dem Ziel im Prinzip das Bundesgesetz auszuhebeln. Damit soll jeder Gemeinde das Recht eingeräumt werden auch an Silvester jedwedes Feuerwerk zu verbieten.

In der Begründung dazu werden überholte, falsche Zahlen verwendet und es wird offensichtlich, dass man nicht gewillt ist, sich tatsächlich mit der Sachlage und den Fakten zu beschäftigen.
Bürger-Umfragen aus 2018 werden angeführt, die alten Schätzwerte des Umweltbundesamtes, die längst widerlegt sind, und so weiter.

Die Feinstaub-Peaks der Silvesternacht werden getrost mit dem unterjährigen Mittelwert verglichen. Was macht das für einen Sinn? Die Feinstaubbelastung durch Feuerwerk währt nur wenige Stunden. Das kann jeder – auch Politiker der Grünen- anhand einer interaktiven Karte des Umweltbundesamtes nachvollziehen. Zudem ist -das sagt selbst die WHO- die Art des Feinstaubes von entscheidender Bedeutung.

Und wiederum werden Asthmatiker vor den Karren gespannt, obwohl der Bund Deutscher Asthmatiker kein Problem mit der kurzfristigen und absolut vorhersehbaren und damit kalkulier- und vermeidbaren Belastung hat.

Ausgerechnet Berlin…

Als weitere Begründung ist natürlich auch das Thema Verletzungen und Polizeieinsätze vorhanden. Dabei zieht man ausgerechnet Berlin als Exempel heran. Wohl kaum ein anderer Ort in Deutschland kann guten Gewissens mit Berlin verglichen werden – nicht nur an Silvester. Die angeführte Zahl an Bränden wird nicht näher klassifiziert und ebenso wenig die Polizeieinsätze differenziert.

Wir wissen aus anderen Feuerwehrstatistiken, dass es sich bei Bränden in der Silvesternacht mehrheitlich um Klein- und Kleinstbrände handelt (Mülleimer, etc.). In Berlin gibt es ganze Viertel, in denen (verbotenerweise) mit Schreckschusswaffen auf offener Straße geschossen wird.

Wenn dadurch vermehrt Polizeieinsätze notwendig sind, wird ein Verbot von F2-Feuerwerk dieses Problem sicher nicht lösen. Diese Dinge sind ja bereits jetzt verboten. Menschen, die sich jetzt bereits nicht an die Gesetze halten, werden es auch dann nicht tun. Vielmehr besteht die Gefahr, dass noch mehr auf illegale und gefährlichere Pyrotechnik zurückgegriffen wird. Und in der Folge mehr und schwerere Verletzungen und Straftaten passieren. So möchte man also den Teufel mit dem Beelzebub austreiben.

Und dann noch das…

Haben es die Grünen wirklich nötig die DUH als Quelle heranzuziehen?

Wir denken eigentlich nicht. Aber sie tun es. Tatsächlich ist eine der Quellen für eine angebliche Belastung durch Schadstoffe im Feuerwerksabfall doch glatt die Website der DUH, die in diesem Punkt ebenso vage bleibt und keine vernünftigen Quellen belegen kann.

Es ist einfach nur noch traurig.

Der Fairness halber muss man aber auch erwähnen, dass nicht alle Grünen-Politiker so ticken und wir auch individuellere Antworten bekommen, wenn auch teilweise sehr kurz – bis hin zum puren Verweis auf das Quelldokument.

Es gibt auch durchaus Grünenpolitiker, die Feuerwerk mögen und strikt gegen Verbote sind. Kein Witz. Ich kenne selbst welche. Ehrlich. Außerdem sind die beschriebenen Phänomene auch nicht auf das Lager der Grünen begrenzt. CSU/CDU, SPD – eigentlich alle anderen können das genauso gut.

Schade. Aber wir versuchen es weiter.

Wir hätten da übrigens auch eine Website als Quelle anzubieten…😉

Alkohol ist die Hauptursache für Verletzungen an Silvester

Alkohol ist die Hauptursache für Verletzungen an Silvester 1200 1200 Feuerwerk-Club * Infos - Tipps - Fakten

Der VPI hat sich in einer erneuten Pressemitteilung unter anderem mit diesem Thema befasst.

Alkohol ist die Ursache Nummer 1 für Verletzungen!

Interessant ist vor allem das Zitat des Präsidenten der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Gerald Gaß, der betätigt, dass durch Silvesterfeuerwerk Verletzte in der Regel nicht die hohen Zahlen an Notfalleinweisungen ausmachen, sondern eher diejenigen, die zu viel Alkohol trinken und dann in Streit geraten oder sich anderweitig verletzen.

Die deutschen pyrotechnischen Unternehmen sind in ernster Gefahr

Ebenso macht der VPI die wirklich prekäre Lage der pyrotechnischen Unternehmen in Deutschland klar.

Hier der Link zur originalen Pressemeldung.

FDP-Vertreter besuchen Röder Feuerwerk

FDP-Vertreter besuchen Röder Feuerwerk 1200 593 Feuerwerk-Club * Infos - Tipps - Fakten

Heute hatten wir ein sehr intensives Gespräch mit FDP-Vertretern.

FDP – Steht das „F“ auch für Feuerwerk?

Auch die FDP ist der Ansicht, man solle den Bürgern die Freude an Silvester nicht verbieten. Zustimmung gab es auch zu der Tatsache, dass legales und geprüftes Feuerwerk in Deutschland äußerst sicher ist und alleine durch Feuerwerkskörper keine Überlastung des Gesundheitssystems kommen kann.

Vernünftig.

Ein geordnetes Silvester im kleinen Rahmen sollte jedem Bürger gegönnt werden. Zentrale Feuerwerke können aufgrund vielfältiger Nachteile keine Lösung sein. Wir freuten uns über den Besuch sehr, und wünschten auch andere Parteien würden sich mehr für unsere Argumente interessieren

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Die Menschen wollen Feuerwerk.

Mehrheitlich.

Laut einer repräsentativen Umfrage von forsa. aus 2021 wünscht sich die Mehrheit der deutschen Bürger den Erhalt von privatem Silvesterfeuerwerk.

Feuerwerk macht Freude. Lassen wir’s dabei.

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% unserer Bürger sind pro Feuerwerk eingestellt

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% der Tierhalter sind pro Feuerwerk eingestellt