Eine Antwort ohne konkreten Inhalt.
So könnte man dieses Schreiben des BMI zusammenfassen.
Dieses Jahr geht es um die Feuerwerks-Wurst.
Aber das wussten wir ja schon. Wir haben kürzlich, nach dem erneuten Silvester-Desaster mit dem unsinnigen Abgabeverbot in Deutschland das Innenministerium, in Persona Frau Bundes- Innenministerin Nancy Faeser angeschrieben und unsere Positionen, sowie die Faktenlage zum Thema darzulegen. Selbstverständlich haben wir der Ministerin auch unsere fachliche Beratung angeboten und die Ergebnisse unserer Datenerhebungen zur Verfügung gestellt.
Der Unterton macht Sorge…
Hier der Text der Antwort des BMI auf unser Schreiben:
Sehr geehrter Herr Röder, ich danke Ihnen für Ihr Bezugsschreiben an Frau Bundesinnenministerin Faeser, mit dem Sie sich namens des Feuerwerk Clubs für den Erhalt des traditionellen Silvesterfeuerwerks aussprechen. Ich wurde beauftragt, Ihnen zu antworten. Die überwiegend restriktiven Regelungen des Sprengstoffrechts schaffen einen Ausgleich zwischen den Wünschen der Bürger, Feuerwerk oder andere pyrotechnische Gegenstände verwenden zu dürfen, und denen, die sich hierdurch gestört fühlen oder Schäden befürchten. Neben allgemeinen Sicherheitsaspekten sind auch solche des Tier-, Lärm- und Umweltschutzes berücksichtigt. Diese Aspekte haben Sie ja auch selbst in Ihrem Schreiben angesprochen. Gerade bezüglich der Nutzung von Feuerwerkskörpern durch Privatpersonen wird immer wieder von verschiedenen Stellen angeregt, die entsprechenden Vorschriften zu verändern. Diese Änderungsanregungen zielen mal auf Verschärfungen, mal auf weitergehende Freigaben ab - die jeweiligen Interessen sind hier sehr unterschiedlich. Hierzu erhalten wir regelmäßig Zuschriften. Unabhängig von den pandemiebedingten Sonderregelungen zu den Jahreswechseln 2020 /2021 und 2021 /2022 hat sich die Position des BMI zu möglichen Änderungen des Sprengstoffrechts in Bezug auf Silvesterfeuerwerk nicht verändert. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) prüft fortlaufend auch das Sprengstoffrecht hinsichtlich möglicher Defizite und daraus resultierendem gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Die Frage ob und ggf. inwieweit in diesem Bereich Änderungen erfolgen sollen, ist nach wie vor Gegenstand der Prüfung im Rahmen der für die laufende Legislaturperiode geplanten Gesamtnovellierung des Sprengstoffrechts unter Einbeziehung der Länder. Es handelt sich um eine komplexe Materie, bei der - wie eingangs ausgeführt -neben Aspekten der öffentlichen Sicherheit auch umwelt- und auch wirtschaftspolitische Interessen abzuwägen sind. Insoweit werden auch die in Ihrem Schreiben an Frau Bundesministerin Faeser dargelegten Gesichtspunkte im Rahmen dieser Prüfung berücksichtigt. Mit freundlichen Grüßen...
Im Prinzip ist das Schreiben ja völlig ohne Aussage, dass in diesem Jahr die Novellierung des SprengG und der zugehörigen Verordnungen ansteht war ja bereits bekannt. Die unterschwellig spürbare Betonung der Sicherheits- und Umweltschutzaspekte gibt uns allerdings Anlass zur Sorge.
Wir müssen mit voller Kraft und starkem Engagement weiter für unser Silvesterfeuerwerk kämpfen
Um so mehr muss uns klar sein, dass wir gerade jetzt weiterhin auf breiter Ebene mit den richtigen Fakten und Informationen in die Öffentlichkeit gehen und an die Politik herantreten.
Freilich gibt es derzeit sehr viel wichtigere und dringlichere Themen als Feuerwerk. Auch für uns – das sollte selbstverständlich sein und nicht extra betont werden müssen. Dennoch verlieren wir die Probleme unseres Alltags, den wir hoffentlich eines Tages auch wieder in gewisser „Normalität“ leben können, nicht aus den Augen und bleiben hier weiter an unseren Themen dran.
Wir werden Euch weiter auf dem Laufenden halten.
Bis dahin wünschen wir den Menschen in der Ukraine alles erdenklich Gute, hoffen mit Ihnen auf ein baldiges Einlenken Russlands und ein Ende der Kampfhandlungen.