Mal wieder eine Meldung von uns!https://www.feuerwerk.club/wp-content/uploads/2024/03/Feuerwerk-mit-Publikum1.jpg1200861Feuerwerk-Club * Infos - Tipps - FaktenFeuerwerk-Club * Infos - Tipps - Fakten//www.feuerwerk.club/wp-content/uploads/2023/04/Logo-neu.png
Mal wieder eine Meldung von uns!
Silvester ist mittlerweile schon ein wenig her, die danach anfallenden Aufgaben sind abgearbeitet, die Spielwarenmesse ist auch durch und nun können wir wieder nach vorne schauen.
Zuerst aber ein kleines Resümee des vergangenen Jahreswechsels. Die beste Nachricht: Never ever again kann uns irgendeine Umfrage was kratzen.
Silvester 2023 – so war das…
Deutlicher kann eine Gesellschaft die einschlägigen Umfrageergebnisse von DUH & Co nicht Lügen strafen. Der Run auf Feuerwerk war so groß wie nie. Hunderte Meter lange Schlangen und apokalyptische Szenen in Discountern, die jeden Schlussverkauf vergangener Zeiten wie einen Kindergeburtstag aussehen ließen, und am ersten Verkaufstag ausverkaufte Fachhändler haben deutlich gezeigt:
Deutschland liebt Feuerwerk!
Hier bei Röder Feuerwerk gab es bereits am Nachmittag des ersten Verkaufstages panische Anrufe von Feuerwerkfans, ob wir noch Ware haben, da es in einigen Regionen da schon nichts mehr gab. Die Leute sind hunderte Kilometer zu uns gefahren, um noch an Feuerwerk zu kommen.
Dem gegenüber stand eine friedliche Silvesternacht, in der die von gewissen Seiten beschworenen Weltuntergangsszenarien nicht stattgefunden haben. Offensichtlich war man sogar in den berüchtigten Brennpunkten, beispielsweise in Berlin, in der Lage die notorischen Krawallmacher im Zaum zu halten. Geht doch!
Die meisten haben Silvester überlebt – und zwar unverletzt.
Ebenso in Bezug auf Feuerwerksverletzungen scheint es die „zehntausenden Schwerverletzten“ wieder einmal nicht gegeben zu haben und kein Krankenhaus vermeldete einen übermäßigen Ansturm von verstümmelten Feuerwerksopfern. Was allerdings auch wenig überraschend ist.
Leider gab es bedauernswerterweise allerdings auch dieses Jahr wieder einige Schwerstverletze zum Teil mit Amputationen und auch wieder die wenigen Todesfälle, die in immer gleicher Weise ausschließlich und nachweisbar durch illegale oder selbst hergestellte Feuerwerkskörper verursacht wurden.
Mediale Rezeption
Ein positives Novum, an dem sich der Erfolg unserer Arbeit und der anderer Verbände zeigt, ist die mediale Berichterstattung gewesen. Tatsächlich wurde deutlich ausgewogener, fundierter und sachlicher berichtet. Selbst bei den angesprochenen Todesfällen wurde klar kommuniziert, dass es sich nicht um Silvesterfeuerwerk gehandelt hat.
Wir werden weiterhin Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit betreiben und rufen natürlich nach wie vor jeden Einzelnen dazu auf, in seinem Umfeld und nach seinen Möglichkeiten dies ebenso zu tun.
Was steht an 2024?
Weitermachen! Auch wenn es einige positive Entwicklungen gibt – zurücklehnen dürfen wir uns jetzt nicht. Wir müssen weiterhin eine Gegenöffentlichkeit zu den Verbotsfanatikern schaffen und Aufklärung betreiben. Wir bleiben dran.
Begonnen hat das Jahr erstmal mit einem negativen Paukenschlag: Die Firma Zink streicht die Segel. Damit verschwindet einer der wenigen verbliebenen deutschen Feuerwerkshersteller und es stirbt ein großes Stück Tradition in unserer Branche. Welche Gründe dieser Schritt wirklich hat, ist derzeit nicht öffentlich bekannt, die wirtschaftliche Lage soll gut gewesen sein. Sehr, sehr schade!
Im März und April gibt es wieder die jährlichen Produktvorführungen von Weco, Lesli und Blackboxx. Wir werden die Veranstaltungen jeweils besuchen und sind gespannt auf die Neuheiten dieses Jahres.
Für Fachbesucher gibt es im Frühjahr noch einen Termin: Das Pyroforum findet (ebenfalls im April) wieder statt!
Aktuell sind wir auch dran den Kategorie-F2-Musikfeuerwerk-Wettbewerb wiederzubeleben. Ob das gelingt, hängt vor allem an der Location – hier gibt es Anfang April dann nähere Informationen. Haltet uns die Daumen!
Wie jedes Jahr eröffnet Röder Feuerwerk die heiße Phase der Saison mit dem Traditionellen Testzünden im Herbst und lädt alle Interessierten herzlich dazu ein. Gezeigt werden Feuerwerkskörper der aktuellen Saison, sowohl bereits bekannte, als auch Neuheiten aus diesem Jahr – zumindest soweit bereits verfügbar. Selbstverständlich ist der Eintritt zur Veranstaltung wie immer frei und für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Zusätzlich werden uns die Kollegen vom „Burning Airfield“ besuchen und einen „Burning Röder Place“ zum Zünden von F1- und T1-Artikeln einrichten. Die Feuerwerkerei Apel wird in Zusammenarbeit mit MR Pyrotechnik ihre hochwertigen Fontänen in spektakulärer Weise präsentieren. Lasst Euch überraschen!
Der Termin für das Testzünden: 15.Oktober 2022
Ein Novum und der Grund:
Der Ort: Der Festplatz in Höchstadt an der Aisch
Einen großen Unterschied zu den bisherigen Produktvorführungen gibt es bei diesem Testzünden allerdings: Die Veranstaltung findet nicht wie gewohnt auf dem firmeneigenen Gelände statt. Warum das so ist? Weil nach zehn Jahren unproblematischer Durchführung der Veranstaltung am selben Ort nun ein Bürokrat entdeckt hat, dass Schlüsselfeld an der Autobahn liegt. Und da die vor vier Jahren ins Leben gerufen Behörde „Fernstraßen-Bundesamt“ in Leipzig eine Existenzberechtigung braucht, hat er den schwarzen Peter an diese Behörde durchgereicht.
Diese Behörde wiederum reicht den Vorgang dann durch an die „Autobahn GmbH des Bundes“ (ja, das ist eine Behörde, da werden die Reichsbürger jetzt lachen…) und diese stellt dann fest, dass das Kleinfeuerwerk in 600 m Entfernung von der Autobahn zu sehen ist. Nun gibt es kein Gesetz, das ein Feuerwerk in dieser Entfernung einer Fernstraße grundsätzlich verbietet. Aber schließlich sei das eine Straße mit überdurchschnittlichem Verkehrsaufkommen (Joa, vor allem Samstag Abend – wir sehen das ja jede Woche) und wir lägen im Baustellenbereich in dem der „Durchschnittsfahrer seine volle Aufmerksamkeit“ brauche. Blöd nur, dass im Sichtbereich unseres Testzündens derzeit überhaupt kein Baustellenbereich ist.
Aber egal – nun bedient man sich der Anschlussstelle als besonderen Gefahrenpunkt und „eine extreme Gefährdung des Durchschnittfahrers“ durch den „Überaschungseffekt“ (nebst Knall-, Blitz- und Blendwirkung durch Kategorie F2!) könne „nicht ausgeschlossen werden“.
Die Realität spielt keine Rolle
Die letzten zehn Jahre erzählen da eine andere Geschichte. Noch nie kam es zu Beschwerden, Staus oder gar Unfällen. Wenn sich ein Autofahrer von einem Kleinfeuerwerk in dieser Entfernung so sehr ablenken lässt, dass er einen Unfall verursacht – was tut dieser „Durchschnittsfahrer“ dann bei Gewitter? Oder noch schlimmer – wenn er am Straßenrand etwa ein besonders gelungenes Exemplar des bevorzugten Geschlechts erblickt?
Man zitiert nun den § 33 StVO, in dem es um Bauten zum Zwecke der Werbung und Propaganda mittels Bild, Licht und Ton geht, um uns die Genehmigung -die wir nach unserem Rechtsverständnis gar nicht brauchen- zu verwehren. Die Genehmigung möchte lediglich der neu in der Position angekommene Beamte des zuständigen GAA haben. Die Rechtsgrundlage, auf der die Verpflichtung zur Einholung derselben beruhen könnte, kann dieser aber uns auch nicht nennen. Obwohl wir nun keine rechtsgültige Verwehrung unseres Testzündens vorliegen haben, verlegen wir unser Testzünden nach Höchstadt an der Aisch, wo man Feuerwerk noch zu schätzen weiß.
Wir wehren uns
Selbstverständlich werden wir in dieser unsäglichen Angelegenheit den Rechtsweg beschreiten. Natürlich sind wir jederzeit bereit uns an geltende Regelungen zu halten und selbstredend eigenverantwortlich der Sicherheit oberste Priorität einzuräumen. Aber diese Gängelei ist bar jeder Vernunft und nichts anderes als als destruktiver, zwanghafter Bürokratie-Extremismus!
Wohlgemerkt, der ins Feld geführte Paragraph der StVO bezieht sich auf dauerhafte Bauten, so etwa wie die riesigen beleuchteten Firmenlogos vieler Firmen entlang unserer Autobahnen (auch unserer Nachbarn – diese scheinen aber ok zu sein…). Auch blinkende, hell erleuchtete Vergnügungsparks an Autobahnen scheinen nicht zur Ablenkung des „Durchschnittfahrers“ geeignet zu sein. Auch nicht die Allianz-Arena. die 100 m von einem Autobahnkreuz hell erstrahlt. Von den regelmäßigen Großfeuerwerken an den genannten Locations ganz zu schweigen.
Vielleicht sind die paar Arbeitsplätze bei uns und unsere Gewerbesteuern nicht relevant genug.
Da entsteht eben dann schon der Verdacht, dass man letztlich das Opfer von persönlichen Feldzügen einzelner Beamter wird, die sich dann durch verantwortungsvermeidendes Durchreichen von Behörde zu Behörde und Abladen der Entscheidungsverantwortungen beim kleinsten Rädchen im System zum Todesurteil für die Vernunft auswachsen.
Wie auch immer. Wir laden Euch herzlich ein, uns in Höchstadt zu besuchen und eventuell im Nachgang noch das Höchstädter Kneipenfestival mit viele Locations und Livemusik zu besuchen. Unser Dank gilt der Gemeinde Höchstadt für die schnelle und unbürokratische Bereitstellung der Location.
Bedeutungen: [1] österreichisch: eine bereits vorgenommene Handlung, eine getätigte Aussage kann nicht mehr zurückgenommen, rückgängig gemacht werden; was einmal ausgemacht wurde, das hat zu gelten Herkunft: nach einer Grundregel aus dem Kartenspiel: wer eine Spielkarte bereits auf den Tisch gelegt hat, der kann sie nicht mehr zurücknehmen;picken ist ein österreichisches Wort für kleben
So sagt man in Bayern und Österreich. Und so denkt man in Berlin. Gestern wurde der Eilantrag von Röder Feuerwerk gegen das Verkaufsverbot vom VG Berlin abgeschmettert. Wieder zeigt sich unsere Gerichtsbarkeit als willfähriger Handlanger der Politik.
Ignoranz ist der rote Faden
Bemerkenswert dabei ist die vollkommene Resistenz gegen jedwede Argumente und das Desinteresse für Fakten und belegbare Zahlen. Die vage Argumentation ist rein politisch und allein darauf ausgerichtet die politischen Entscheidungen zu stützen. Leider ist dieses Bestreben nach den Erfahrungen des vergangenen Jahres nur bedingt überraschend. Allerdings hatten wir die berechtigte Hoffnung aufgrund unserer dieses Jahr belegbaren Argumente und Fakten, dass eine wirkliche Auseinandersetzung damit stattfinden würde und damit eine gute Chance für uns bestand.
Nachfolgend zitieren wir einige Abschnitte aus der Ablehnung des Eilantrages, vor allem aus dem Argumentationsbereich, der die Fakten betrifft. Rein juristisches Paragraphen-Sparring lassen wir außen vor.
Hat man unseren Eilantrag eigentlich überhaupt gelesen?
Diese Frage stellt sich an der einen oder anderen Stelle durchaus. So liest man folgendes in der Ablehnung:
„Das Überlassungsverbot ist schließlich auch unter Abwägung der gegenläufigen verfassungsrechtlichen Positionen der Antragstellerin angemessen. Zwar weist die Antragstellerin darauf hin, dass sie mit dem Verkauf von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 zum Jahreswechsel stets den größten Teil ihres Jahresumsatzes erzielt. Insoweit erscheint es allerdings als offen, ob die Antragstellerin nicht doch anderweitige Absatzmöglichkeiten im Ausland finden kann. Dass dies vollkommen unrealistisch wäre, drängt sich der Kammer jedenfalls nicht auf. Außerdem erscheint es nicht als ausgeschlossen, dass zumindest ein Teil der Ware noch zu Silvester 2022/23 abgesetzt werden kann. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass die Antragsgegnerin den vom Überlassungsverbot betroffenen Unternehmen Überbrückungshilfen zur Verfügung stellt, um die damit verbundenen Belastungen abzumildern. Dass diese offen-sichtlich unzureichend wären, drängt sich jedenfalls bei summarischer Prüfung nicht auf.(…)“
Ein kleiner Tipp, wie das rechtlich und zeitlich gehen soll (mit dem Absatz ins Ausland) wäre hilfreich!
Wir hatten in unserem Antrag (nachdem dieser Unsinn schon im letzten Jahr an uns herangetragen wurde) dazu deutlich Stellung bezogen und dargelegt, dass dies nicht so einfach, bzw. überhaupt nicht möglich ist. Gut – die Holländer hätten vielleicht Interesse, aber da war doch was? Es handelt sich eben um Feuerwerk und nicht um Nudeln, und im Ausland haben die Konsumenten in der Regel ganz andere Möglichkeiten und das über das ganze Jahr! Unsere 20 g-Raketen braucht da eher niemand.
Eine Eilentscheidung ist nicht geeignet Ergebnisse einer Hauptverhandlung vorweg zu nehmen
„Dem Wesen und Zweck des Verfahrens nach § 123 Abs. 1 VwGO entsprechend, kann das Gericht im Wege der einstweiligen Anordnung grundsätzlich nur vorläufige Regelungen treffen und dem Antragsteller nicht schon das gewähren, was Ziel eines entsprechenden Hauptsacheverfahrens wäre. Begehren Antragsteller, wie hier, die Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und den Rechtsschutzsuchenden andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 – OVG 3 S 84.17 und OVG 3 M 105.17, juris Rn. 2, sowie vom 28. April 2017 – OVG 3 S 23.17, juris Rn. 1; vgl. ferner Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 123 Rn. 13 ff. m.w.N.).„
Allerdings ist die Ausflucht man könne hier keine Entscheidung vorwegnehmen, die das Ziel eines Hauptverfahrens sei, wird durch die Tatsache, dass das Nichtfällen einer Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt in Verbindung mit der vorhergehenden unredlichen Verzögerungstaktik der Regierung und der Tatsache, dass die letztjährigen Hauptverfahren noch nicht einmal terminiert sind, ad absurdum geführt.
„…nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre…„
Gelaufen ist gelaufen. Der Schaden entsteht jetzt! Ein Hauptverfahren kann dies niemals nachträglich ausgleichen! Und wann soll das sein? Wenn alle pleite sind in fünf Jahren?
Wenn man alle Argumente ignoriert kommt man freilich zu folgendem Schluss:
„Vorliegend hat die Antragstellerin das Bestehen eines Anordnungsanspruchs nicht in einer auf die Vorwegnahme der Hauptsache rechtfertigenden Weise glaubhaft gemacht. Nach der in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung ist nicht mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sich das angegriffene Überlassungsverbot von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweisen wird.„
Sture Wiederholung von Allgemeinplätzen ohne Berücksichtigung aktueller Daten als Grundlage für eine Entscheidung?
„Durch die Nutzung von Feuerwerkskörpern komme es vielfach zu Unfällen mit teils schweren Verletzungsfolgen (BR-Drs. 839/21, S. 2). Dass Anlass für das ganzjährige Überlassungsverbot die aufgrund des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens aufgetretenen Engpässe in der medizinischen Versorgung sind, wie die Verordnungsbegründung hervorhebt (siehe BR-Drs. 839/21, S. 2: „Im Dezember 2021 ist die Auslastung der Intensivbetten in Krankenhäusern deutschlandweit pandemiebedingt erneut sehr hoch und bereits höher als im Vergleichszeitraum 2020.(…)“
Da heben wir allerdings ein anderes Bild bekommen:
„(…)In Teilen Deutschlands steht eine Überlastung der Gesundheitsversorgung unmittelbar bevor oder ist bereits eingetreten. Angesichts der hohen Infektionszahlen ist eine Entspannung der Situation in den Krankenhäusern zum Jahresende nicht absehbar.(…)„
Zum Zeitpunkt der Entscheidung der Kammer („Jahresende“) sieht das aber anders aus: Die Zahlen sind gesunken und sinken weiter!
„(…)Es ist daher geboten, auch in diesem Jahr eine weitere Belastung durch Verletzungen im Zusammenhang mit Feuerwerk zu verhindern.“), nimmt der Regelung nicht ihren sprengstoffrechtlichen Charakter, die den von der Nutzung von Silvesterfeuerwerks herrührenden Gefahren begegnen will. Denn die in der Verordnungsbegründung angesprochene Schonung der Krankenhäuser, die in der Pandemie nicht zusätzlich mit der Behandlung von durch Silvesterfeuerwerk verletzten Personen belastet werden sollen, ist lediglich Motiv für das Tätigwerden des Verordnungsgebers.„
Ein edles Motiv, die Maßnahme macht trotzdem keinen Sinn.
Die Fakten belegen zwar das Gegenteil, aber das VG Berlin sieht das anders:
„Der Gesundheitsschutz erfordert es, das Überlassungsverbot innerhalb kürzester Frist in Kraft zu setzen, da die Annahme des Verordnungsgebers nachvollziehbar ist, dass die Krankenhäuser mit der Behandlung von durch Silvesterfeuerwerk verletzten Personen zusätzlich und über ihre Ressourcen hinausgehend belastet werden würden.„
Wo wurde denn das Verbot kurzfristig in Kraft gesetzt? Verkündung am 2. Dezember, in Kraft getreten ist es am 24. Dezember. Kurzfristig ist auch relativ. Und wo sind die Verordnungen, die unsere Krankenhäuser entlasten durch Verbot von Skifahren, E-Scooter-Benutzung, Schlittschuhlaufen und vor allem Sektflaschen?
Schnelles Handeln war geboten, das erklärt auch die Verzögerungen…
„Bei summarischer Prüfung ist nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die angegriffene Regelung nicht dem Verordnungsgeber hätte überlassen werden dürfen, sondern dem Gesetzgeber selbst vorzubehalten gewesen wäre. Zwar verpflichten das Rechtsstaatsprinzip und das Demokratieprinzip des Grundgesetzes den Gesetzgeber, wesentliche Entscheidungen selbst zu treffen und diese nicht dem Handeln und der Entscheidungsmacht der Exekutive zu überlassen, wobei es vom jeweiligen Sachbereich und der Eigenart des betroffenen Regelungsgegenstandes abhängt, wann es aufgrund der Wesentlichkeit einer Entscheidung einer Regelung durch den parlamentarischen Gesetzgeber bedarf. Art. 80 Abs. 1 GG ermöglicht es dem Gesetzgeber jedoch auch, von einer detaillierten gesetzlichen Regelung abzusehen und die nähere Ausgestaltung des zu regelnden Sachbereichs dem Verordnungsgeber zu überlassen, der die Regelungen rascher und einfacher auf dem neuesten Stand zu halten vermag als der Gesetzgeber (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2020 – OVG 11 S 120/20, juris Rn. 29). In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass dieser Aspekt es gerade zur Eindämmung der gegenwärtigen Pandemie erlaubt, eine Regelung im Verordnungswege anstelle in einem vergleichsweise schwerfälligen, längere Zeit in Anspruch nehmenden Gesetzgebungsverfahren zu treffen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2020 – OVG 11 S 120/20, juris Rn. 29). Diese Überlegung trägt auch hier. Die im Verordnungswege getroffene Regelung soll den Gefahren der Nutzung von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 durch Verbraucher begegnen, wozu § 6 Abs. 1 Nr. 4 SprengG ausdrücklich ermächtigt. Vor dem Hintergrund, dass aufgrund des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens derzeit Engpässe in der medizinischen Versorgung bestehen, ermöglicht das Instrument der Rechtsverordnung eine schnelle und zielgenaue Intervention, um eine an diesen Umständen ausgerichtete aktuelle Einschätzung der Gefahrenlage normativ umzusetzen. An dieser Bewertung ändert sich nichts dadurch, dass nunmehr schon zum zweiten Mal in Folge das Überlassungsverbot durch Rechtsverordnung auf das ganze Jahr ausgedehnt worden ist. Einerseits ist schnelles Handeln angesichts der gegenwärtig starken Belastung der Krankenhäuser geboten, die sich noch vor wenigen Monaten nicht abzeichnete.„
Aha. Seit Juli wird gewarnt, seit Oktober war eine entsprechende Entwicklung bei den Infektionen erkennbar, die Zahlen stiegen. Aber es hat sich nichts abgezeichnet…
Die deutsche Insellösung ist sinnlos aber legal.Egal.
„Bei summarischer Prüfung ist auch nicht von einem Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG auszugehen. Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln. Das hieraus folgende Gebot, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln, gilt für ungleiche Belastungen und ungleiche Begünstigungen. Dabei verwehrt Art. 3 Abs. 1 GG dem Gesetzgeber nicht jede Differenzierung. (…) Dass im Übrigen abweichende Regelungen insbesondere in den Nachbarstaaten der Antragsgegnerin bestehen, verletzt den Gleichheitssatz grundsätzlich nicht, weil Art. 3 Abs. 1 GG nur die Gleichbehandlung im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Gesetz- bzw. Verordnungsgebers fordert (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. August 2021 – OVG 11 S 84/21, juris Rn. 66). Deshalb führt es auch nicht auf einen Gleichheitsverstoß, dass der Erwerb von pyrotechnischer Munition (zur Zulässigkeit des Schießens damit aus Abschussbechern von SRS-Waffen siehe etwa Heller/Soschinka/Rabe, Waffenrecht, 4. Auflage 2020, Rn. 530; N.Heinrich, in: Steindorf, Waffenrecht, 10. Auflage 2015, § 12, Rn. 37) weiterhin möglich bleibt. Denn es ist nicht ersichtlich, dass dem Bundesministerium des Innern und für Heimat insoweit die Befugnis eingeräumt wäre, ein Überlassungsverbot zu regeln.„
Wir hatten es dargelegt und belegt. Wer auch immer sich mit Thema beschäftigt muss es einsehen, aber…
„Das Verbot ist geeignet, die Zahl der durch das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 verletzten Personen zu vermindern. Es ist allgemein bekannt, dass das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 jährlich zu einer Vielzahl gravierender Verletzungen führt, etwa Augenverletzungen (bis hin zum vollständigen Verlust der Sehkraft), sowie zum Verlust von einzelnen Gliedmaßen, insbesondere von Fingern. Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der im Internet abrufbaren Stellungnahme des Bundesverbands Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V. vom 29. November 2021 (https://media.bvpk.org/covid/20211129_positionspapier_covid_feuerwerk.pdf). Darin und in den dort genannten Quellen wird gerade nicht in Abrede gestellt, dass der Gebrauch von Silvesterfeuerwerk behandlungsbedürftige Verletzungen hervorruft (siehe S. 2 der Stellungnahme), sondern lediglich die Behauptung aufgestellt, dass der Anteil von Personen, die wegen einer Verletzung durch Silvesterfeuerwerk be-handlungsbedürftig seien, im Vergleich zu den aus sonstigen Gründen behandlungsbedürftigen Personen zu vernachlässigen sei. In der Sache keine andere Aussage trifft das im Internet abrufbare Papier der Antragstellerin (https://shop.roeder-feuerwerk.de/media/pdf/73/4e/95/Feuerwerk-Verbot-Fakten-Daten-Relationen.pdf; siehe dort S. 17 f.). Diese Behauptung trifft allerdings nicht zu.„
Das Zusammenwirken mit anderen Maßnahmen, wie Ausgangsperren oder Kontaktbeschränkungen wird eben mal ignoriert…
„Nach summarischer Prüfung ist vielmehr davon auszugehen, dass das Überlassungsverbot aus dem Vorjahr zu einer spürbaren Entlastung der Krankenhäuser geführt hat. So werden in der Silvesternacht und am Neujahrstag in die Notaufnahme des Unfallkrankenhauses Berlin üblicherweise 50 bis 75 Menschen eingeliefert, darunter solche mit schweren Verbrennungen und Verletzungen durch Silvesterfeuerwerk. Im vergangenen Jahr sank die Zahl dieser Personen jedoch auf zehn (siehe https://www.rbb24.de/panorama/thema/corona/beitraege/2021/12/berlin-boellerverbot-verletzte-krankenhaus-pyrotechniker-insolvenz.html). Entsprechende Zahlen gibt es auch für das Bundesland Bremen. Die Zahl der Rettungsdiensteinsätze in der Nacht des Jahreswechsels 2020/2021 hat dort gegenüber dem Vorjahr um mehr als ein Drittel abgenommen. Während es in der Silvesternacht 2019/2020 166 Rettungsdiensteinsätze gegeben habe, seien es im letzten Jahr 102 Rettungsdiensteinsätze gewesen (zitiert nach OVG Bremen Beschluss vom 21. Dezember 2021 – OVG 1 B 475/21, BeckRS 2021, 39768 Rn. 47). Im Übrigen nimmt die Kammer zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug auf die von der Antragsgegnerin in der Antragserwiderung genannten Quellen, die ebenfalls einen spürbaren Rückgang der wegen Verletzungen infolge des Gebrauchs von Silvesterfeuerwerks behandlungs-bedürftigen Personen belegen.„
Dass dieses Jahr die Leute vorgewarnt waren und mehr Menschen auf alternative Einkaufsquellen gestoßen wurden, kann man wohl getrost vernachlässigen.
Die grenznahen Händler im benachbarten Ausland haben dieses Jahr das Geschäft ihres Lebens gemacht. Illegale Onlineshops im Ausland versorgen Jeden jeden Alters mit Feuerwerkskörpern aller Kategorien, ob mit oder völlig ohne Zulassung. Und versendet wird die Ware dann nicht als Gefahrgut, sondern als normale Postsendung. Die Versandunternehmen und deren Boten haben keinen Ahnung davon, welch brisante Fracht sie da im Lager oder Auto haben. Aber das macht ja nichts.
„Die Eignung des Verbots wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass allein mit dem Überlassungsverbot aus § 22 Abs. 1 Satz 1 der 1. SprengV nicht jedes Silvesterfeuerwerk unterbunden werden kann. Hierzu müsste zusätzlich die Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland untersagt werden und generell das Abbrennen von Feuerwerk verboten werden. Abgesehen davon, dass diese zusätzlichen Verbote jedenfalls teilweise von den zuständigen Behörden angeordnet worden sind, stellt das hier gegenständliche Überlassungsverbot eine geeignete Maßnahme dar, um die Zahl der in den Verkehr gelangenden Feuerwerkskörper und damit die Zahl der Verletzten zum Jahreswechsel 2021/22 zu vermindern. Im Übrigen ist durch das oben Gesagte zur Belastung der Notaufnahmen und der Rettungsdienste anlässlich des Jahreswechsels 2020/2021 widerlegt, dass es zu einer gleichbleibenden, wenn nicht gar höheren Zahl von Verletzungen durch ein wie auch immer geartetes Ausweich- und Umgehungsverhalten – in erster Linie durch Erwerb von nicht im Bundesgebiet zugelassenem Silvesterfeuerwerk – kommt (siehe auch OVG Bremen Beschluss vom 21. Dezember 2021 – OVG 1 B 475/21, BeckRS 2021, 39768 Rn. 47, zumal anzunehmen ist, dass das Überlassungsverbot es der Polizei und den Ordnungsbehörden erleichtern wird, den Verkauf, vor allem aber die Nutzung illegalen Silvesterfeuerwerks effektiv zu unterbinden (vgl. BR-Drs. 839/21, S. 2).„
Genau. Und Weihnachtsmann und Osterhase existieren wirklich. Wie wirklichkeitsfremd ist das denn?
Wie kann das Überlassungsverbot den Ordnungsbehörden die Unterbindung der Nutzung illegalen Silvesterfeuerwerks erleichtern? Da ist die Kammer aber beim logisch Denken hart falsch abgebogen. Wie auch bereits der Bund Deutsche Kriminalbeamte in Vorfeld befürchtet hat und wie es nun auch zu beobachten ist, hat das Überlassungsverbot zu einer Zunahme der Einfuhr von Feuerwerk aus dem Ausland, inklusive hier nicht legaler Feuerwerkskörper geführt. Das erleichtert höchsten insofern die Arbeit der Polizei, das die Nutzung häufiger anzutreffen ist, die Unterbindung dieser sicher nicht.
„Das Überlassungsverbot ist auch erforderlich, weil kein milderes Mittel ersichtlich ist. Eine Kontingentierung der Abgabe von Feuerwerk der Kategorie F2 hätte keine vergleichbar effektive Wirkung und wäre zudem wohl kaum durchzusetzen. Ebenso wäre die Beschränkung allein auf ein Abbrennverbot nicht gleich wirksam. Denn hier wäre ein starker Anreiz gegeben, sich über das Verbot hinwegzusetzen und das zahlreich erworbene Silvesterfeuerwerk tatsächlich abzubrennen.„
Ja, genau – das liest man zu einem Zeitpunkt, an dem man seit 4 Wochen zusehen kann, wie Shops in Polen, Tschechien, Dänemark, Österreich, Belgien und sogar Luxemburg von Deutschen (und je nachdem auch Holländern) leergeräumt werden. Mehrere Stunden Wartezeit und Anreise inklusive. Justitia ist manchmal eben tatsächlich blind.
Es ist natürlich bei weitem besser, wenn sich die Menschen mit illegalem Feuerwerk über die nun auch ausgesprochenen Abbrennverbote hinwegsetzen. Es ist so ein Unsinn!
„Mit der beabsichtigten Vermeidung von Verletzten durch das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 soll eine weitere Belastung dieser sehr angespannten Situation vermieden werden, was als jedenfalls vertretbare Intention erscheint. Isoliert betrachtet mag es zutreffen, dass die zusätzliche Anzahl an Verletzten durch die Krankenhäuser noch zu bewältigen wäre. Dies würde aber notwendigerweise zu Lasten der ins gesamt angespannten personellen Situation gehen und die Behandlung der zahlreichen COVID-19-Patienten potentiell beeinträchtigen. Denn eine medizinische Versorgung von niedergelassenen Ärzten ist in der Zeit des Jahreswechsels, in der das Silvester-Feuerwerk abgebrannt wird, in der Regel nicht zu erlangen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Dezember 2020 – OVG 11 S 135/20, juris Rn. 5; vgl. auch OVG Bremen Beschluss vom 21. Dezember 2021 – OVG 1 B 475/21, BeckRS 2021, 39768 Rn. 47). Auch im Übrigen ist es nicht offenkundig fehlerhaft, dass der Verordnungsgeber hier der grundrechtlichen Schutzpflicht des Staates für die überragend wichtigen Rechtsgüter Leib und Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) den Vorrang gegenüber den Rechtsgütern der Antragstellerin eingeräumt hat (siehe Beschluss der Kammer vom 23. Dezember 2020 – VG 1 L 451/20, juris Rn. 25).„
Offensichtlich fehlerhaft ist so manches hier.
Wie gesagt – dies sind nur einige Punkte in Auszügen. Europarechtliche und rein rechtsgrundlagenbezogene Dinge haben wir hier der schieren Menge und Unverständlichkeit für Laien weggelassen. Wir haben uns auf die allgemein verständlichen und faktenbezogenen Punkte beschränkt.
Ein Eindruck von der bemerkenswerten Argumentation des Gerichts sollte an dieser Stelle vermittelt sein.
Es ist letztlich beschämend wir hier mit aller Gewalt der Regierung juristisch die Stange gehalten wird. Sinn und Unsinn spielen keine Rolle. Das ist aber im Verlauf der Pandemiebekämpfung auch nicht neu. Wir hätten mal besser einen Antrag auf Verbot des Wahlkampfes stellen sollen. Wir stünden dann tatsächlich vielleicht anders da…
Wie geht es weiter?
Wir könnten nach der Ablehnung des Eilantrags nun noch vor das OVG ziehen, wobei mit höchster Wahrscheinlichkeit analog zum letzten Jahr eine gleichlautende Entscheidung mit gleicher Begründung erfolgen würde. Die Fahrtrichtung der Gerichte zum jetzigen Zeitpunkt ist klar. Es wäre nach unserer Ansicht lediglich Geldverschwendung für uns an dieser Stelle weiter zu machen. Der BVPK wird ohnehin noch das OVG bemühen und das reicht dann auch. Selbstverständlich wünschen wir für diese Klage viel Erfolg und drücken die Daumen. Es wäre wunderbar, wenn dieser Weg noch von Erfolg gekrönt würde. Wir setzen aber nun auf das/die Hauptverfahren (Zur Erinnerung: auch vom letzten Jahr ist noch das Hauptverfahren anhängig). Die Situation hinsichtlich des Verkaufs/Auslieferung jetzt noch zu ändern, halten wir für sehr unwahrscheinlich. So schwer es auch fällt, müssen wir den Tatsachen ins Auge sehen und den Fokus auf eine positive Rechtsgrundlage für die Zukunft setzen.
Déjà-vu bei den Grünenhttps://www.feuerwerk.club/wp-content/uploads/2021/12/Posting-GrueneStandardAntwort.jpg12001200Feuerwerk-Club * Infos - Tipps - FaktenFeuerwerk-Club * Infos - Tipps - Fakten//www.feuerwerk.club/wp-content/uploads/2023/04/Logo-neu.png
Copy & Paste – individuelle Argumentation bei den Grünen
Wir kontaktieren ja fleißig Politiker aller Ebenen und Parteien. Dazu hatten wir letztens eine Beispielhafte Antwort von einer Grünen-Landtagsabgeordneten, samt unserer Rückantwort hier veröffentlicht.
Nun ist uns aufgefallen, dass gerade die Antworten der Grünen-Politiker auf unser Gesprächsangebot mit sachkundigen Personen zum Thema „Verletzungsgefahr durch Feuerwerk“ sich sehr ähneln. Das mag grundsätzlich wenig überraschen, schließlich handelt es sich um Politiker derselben Partei, man hat das ja irgendwie alles schon mal gehört. Aber Wort für Wort identisch, mit nur ein bis zwei Sätzen, die sich unterscheiden? Die gebetsmühlenartige Repetition der immergleichen Litanei, fast wie ein starres Glaubensbekenntnis. Man fragt sich, haben die allen Ernstes da Standard-Antworten vorgefertigt?
Keine individuelle Beschäftigung mit der Thematik Feuerwerk bei den Grünen
Nein, es ist kein vorgefertigter Standardbrief. Die enthaltene Meinung ist aber schon vorgefertigt. Statt sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und unser Informationsangebot anzunehmen, wenigstens zu überfliegen, schreiben sie lieber alle von der gleichen Quelle ab. Copy & Paste. Unser Vertrauen wächst.
Es scheint also keine wirkliche Bereitschaft zu geben, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Nicht einmal die eigenen Positionen und Argumente werden hinterfragt.
Wiederkehrendes Zitat des Antrags auf Änderung der 1. SprengV
Die Sätze stammen allesamt aus dem bereits letztes Jahr eingebrachten Antrag auf Änderung der 1.SprengV mit dem Ziel im Prinzip das Bundesgesetz auszuhebeln. Damit soll jeder Gemeinde das Recht eingeräumt werden auch an Silvester jedwedes Feuerwerk zu verbieten.
In der Begründung dazu werden überholte, falsche Zahlen verwendet und es wird offensichtlich, dass man nicht gewillt ist, sich tatsächlich mit der Sachlage und den Fakten zu beschäftigen. Bürger-Umfragen aus 2018 werden angeführt, die alten Schätzwerte des Umweltbundesamtes, die längst widerlegt sind, und so weiter.
Die Feinstaub-Peaks der Silvesternacht werden getrost mit dem unterjährigen Mittelwert verglichen. Was macht das für einen Sinn? Die Feinstaubbelastung durch Feuerwerk währt nur wenige Stunden. Das kann jeder – auch Politiker der Grünen- anhand einer interaktiven Karte des Umweltbundesamtes nachvollziehen. Zudem ist -das sagt selbst die WHO- die Art des Feinstaubes von entscheidender Bedeutung.
Und wiederum werden Asthmatiker vor den Karren gespannt, obwohl der Bund Deutscher Asthmatiker kein Problem mit der kurzfristigen und absolut vorhersehbaren und damit kalkulier- und vermeidbaren Belastung hat.
Ausgerechnet Berlin…
Als weitere Begründung ist natürlich auch das Thema Verletzungen und Polizeieinsätze vorhanden. Dabei zieht man ausgerechnet Berlin als Exempel heran. Wohl kaum ein anderer Ort in Deutschland kann guten Gewissens mit Berlin verglichen werden – nicht nur an Silvester. Die angeführte Zahl an Bränden wird nicht näher klassifiziert und ebenso wenig die Polizeieinsätze differenziert.
Wir wissen aus anderen Feuerwehrstatistiken, dass es sich bei Bränden in der Silvesternacht mehrheitlich um Klein- und Kleinstbrände handelt (Mülleimer, etc.). In Berlin gibt es ganze Viertel, in denen (verbotenerweise) mit Schreckschusswaffen auf offener Straße geschossen wird.
Wenn dadurch vermehrt Polizeieinsätze notwendig sind, wird ein Verbot von F2-Feuerwerk dieses Problem sicher nicht lösen. Diese Dinge sind ja bereits jetzt verboten. Menschen, die sich jetzt bereits nicht an die Gesetze halten, werden es auch dann nicht tun. Vielmehr besteht die Gefahr, dass noch mehr auf illegale und gefährlichere Pyrotechnik zurückgegriffen wird. Und in der Folge mehr und schwerere Verletzungen und Straftaten passieren. So möchte man also den Teufel mit dem Beelzebub austreiben.
Und dann noch das…
Haben es die Grünen wirklich nötig die DUH als Quelle heranzuziehen?
Wir denken eigentlich nicht. Aber sie tun es. Tatsächlich ist eine der Quellen für eine angebliche Belastung durch Schadstoffe im Feuerwerksabfall doch glatt die Website der DUH, die in diesem Punkt ebenso vage bleibt und keine vernünftigen Quellen belegen kann.
Es ist einfach nur noch traurig.
Der Fairness halber muss man aber auch erwähnen, dass nicht alle Grünen-Politiker so ticken und wir auch individuellere Antworten bekommen, wenn auch teilweise sehr kurz – bis hin zum puren Verweis auf das Quelldokument.
Es gibt auch durchaus Grünenpolitiker, die Feuerwerk mögen und strikt gegen Verbote sind. Kein Witz. Ich kenne selbst welche. Ehrlich. Außerdem sind die beschriebenen Phänomene auch nicht auf das Lager der Grünen begrenzt. CSU/CDU, SPD – eigentlich alle anderen können das genauso gut.
Schade. Aber wir versuchen es weiter.
Wir hätten da übrigens auch eine Website als Quelle anzubieten…😉
Alkohol ist die Hauptursache für Verletzungen an Silvesterhttps://www.feuerwerk.club/wp-content/uploads/2021/11/Posting-Serie-2-sicher.jpg12001200Feuerwerk-Club * Infos - Tipps - FaktenFeuerwerk-Club * Infos - Tipps - Fakten//www.feuerwerk.club/wp-content/uploads/2023/04/Logo-neu.png
Der VPI hat sich in einer erneuten Pressemitteilung unter anderem mit diesem Thema befasst.
Alkohol ist die Ursache Nummer 1 für Verletzungen!
Interessant ist vor allem das Zitat des Präsidenten der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Gerald Gaß, der betätigt, dass durch Silvesterfeuerwerk Verletzte in der Regel nicht die hohen Zahlen an Notfalleinweisungen ausmachen, sondern eher diejenigen, die zu viel Alkohol trinken und dann in Streit geraten oder sich anderweitig verletzen.
Die deutschen pyrotechnischen Unternehmen sind in ernster Gefahr
Ebenso macht der VPI die wirklich prekäre Lage der pyrotechnischen Unternehmen in Deutschland klar.
Heute hatten wir ein sehr intensives Gespräch mit FDP-Vertretern.
FDP – Steht das „F“ auch für Feuerwerk?
Auch die FDP ist der Ansicht, man solle den Bürgern die Freude an Silvester nicht verbieten. Zustimmung gab es auch zu der Tatsache, dass legales und geprüftes Feuerwerk in Deutschland äußerst sicher ist und alleine durch Feuerwerkskörper keine Überlastung des Gesundheitssystems kommen kann.
Vernünftig.
Ein geordnetes Silvester im kleinen Rahmen sollte jedem Bürger gegönnt werden. Zentrale Feuerwerke können aufgrund vielfältiger Nachteile keine Lösung sein. Wir freuten uns über den Besuch sehr, und wünschten auch andere Parteien würden sich mehr für unsere Argumente interessieren
Silvesterfeuerwerk IST sicher und zeitgemäß!https://www.feuerwerk.club/wp-content/uploads/2021/11/Posting-84Prozent.png12001200Feuerwerk-Club * Infos - Tipps - FaktenFeuerwerk-Club * Infos - Tipps - Fakten//www.feuerwerk.club/wp-content/uploads/2023/04/Logo-neu.png
Auch jetzt. Und es ist auch in dieser Lage vertretbar!
Augenwischerei in Holland
Die niederländische Regierung hat gestern innerhalb eines Tages die Meinung geändert hat und nun doch ein Abgabeverbot für Silvesterfeuerwerk beschlossen. Wieder mit der Begründung, es drohe ansonsten eine Überlastung des Gesundheitssystems. Dabei ist das nachweislich nicht der Fall! Im Jahr 2019 gab es in den Niederlanden etwa 1.300 Verletzungen in Zusammenhang mit Feuerwerk. Im ganzen Land! Wie viele davon stationär behandelt wurden, ist auch noch eine Frage. Sicher nicht alle. Im letzten Jahr (Totalverbot) wurden etwa 400 Verletzungen aktenkundig. Es ist kaum nachvollziehbar, dass dieser Unterschied die Kliniken überlasten würde.
Die meisten Verletzungen sind leichte Verbrennungen
Das haben mehrere Erhebungen in Deutschland ergeben. In den Niederlanden dürfte dies ähnlich sein. In den seltensten Fällen werden also Intensivstationen davon betroffen sein.
Wir brauchen um so mehr faktische Aufklärung in Deutschland
Bevor nun auch bei uns wieder die Rufe laut werden, uns doch die Niederlande zum Beispiel zu nehmen (und das werden sie sicher, zumindest seitens DUH & Co) wollen wir nochmals auf die belegbaren Zahlen in Deutschland hinweisen. Diese können unserer Faktensammlung entnommen werden.
Ein erneutes Abgabeverbot von Silvesterfeuerwerk kann mit diesen Fakten keinesfalls gerechtfertigt werden.
Gerade in diesen schweren Zeiten brauchen die Menschen auch einmal ein Licht der Hoffnung. Und Feuerwerk vor dem Haus, an der frischen Luft zu zünden wird sicher nicht das Infektionsgeschehen vorantreiben.
Ein erneutes Abgabeverbot hätte sicher eine Zunahme schwere Verletzungen durch illegale Feuerwerkskörper zur Folge. Das sieht auch der Bund Deutscher Kriminalbeamten so.
Das Unternehmen Bothmer Pyrotechnik, Betreiber von Pyroland, ist nun dem Beispiel von Röder Feuerwerk gefolgt und hat eine großangelegte Umfrage zum Thema „Verletzungen durch Feuerwerk“ via soziale Netzwerke durchgeführt.
Positives Ergebnis
Die Umfrage bestätigt im Prinzip das Ergebnis der vorhergehenden Kundenumfrage des Unternehmens Röder Feuerwerk.
Silvesterfeuerwerk überlastet keinesfalls das Gesundheitssystem
Auch die Ergebnisse dieser Erhebung bestätigen, dass nur eine geringe Anzahl von Feuerwerksnutzern sich überhaupt an Silvester verletzt. Wenn das passiert, dann auch nicht in der Schwere, dass Behandlungen im Krankenhaus, geschweige denn auf Intensivstationen, nötig sind.
Insgesamt konnten 12.075 Abstimmungen gezählt werden, mit dem Ergebnis, dass in den vergangenen 10 Jahren weniger als 4 % der Befragten negative Erfahrungen mit Feuerwerkskörpern machen mussten. Keine(r) der Teilnehmer:innen musste auf einer Intensivstation behandelt werden. In den meisten Fällen handelte es sich um leichte Brandverletzungen an der Hand, welche durch Eigenverschulden hervorgerufen wurden und selbst behandelt werden konnten.
Pressemitteilung Bothmer Pyrotechnik
Wiederum wurde klar, was in Politik und Medien oft ignoriert wird. Unser legales, in Deutschland erhältliches Silvesterfeuerwerk ist sicher. Diese Feuerwerkartikel können keine schweren Verletzungen, wie z.B. Amputationen, bewirken. Diese schlimmen Fälle gehen ausnahmslos auf selbstgebaute oder illegal erworbene Feuerwerkskörper zurück.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter Sachsen spricht sich klar gegen ein Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk aus
Im Gegensatz zu den Polizeigewerkschaften sind im Bund Deutscher Kriminalbeamter Sachsen Realitätssinn und Logik noch die Ratgeber der Stunde. Im Artikel werden klar die Folgen und die Gefahren eines Verkaufsverbotes skizziert. Ebenso die bereits im letzten Jahr bewiesene letztlich nicht zu erreichende Durchsetzung eines Zündverbotes wird angesprochen.
Da regiert noch die Vernunft.
Wir freuen uns nach den eigenartigen Forderungen der Polizeigewerkschaften zu lesen, dass es auch Polizeibeamte und entsprechende Organisationen gibt, die die Dinge sehen wie sie sind und auch beim Namen nennen. Danke!
Man kann ja gegen Feuerwerk sein. Man kann es einfach nicht mögen. Das ist in Ordnung. Aber Fakten zu verdrehen oder unbelegt einfach wüste Behauptungen aufstellen und diese als Fakten darstellen – das geht eben gar nicht!
Nun hat Deutschlands größter Abmahnverein heute „ein breites Aktionsbündnis“ vorgestellt, mit dem er, wie auch schon die letzten Jahre, wieder gegen Feuerwerk hetzen und Städte, wie Politik unter Druck setzen will. Mit einem Ziel: Feuerwerk verbieten.
Da werden in der Pressemeldung einzelne Personen zitiert und unter Vernachlässigung jeglicher Quellenangaben deren Aussagen somit als Fakt dargestellt.
Und wieder wird die Pandemie vor den Karren gespannt und mit angeblicher Überlastung des Gesundheitssystems argumentiert. Das war letztes Jahr Unsinn und ist es auch dieses Jahr wieder.
Sämtlichen verfügbaren Daten zeigen, dass es durch mit Feuerwerk in Zusammenhang stehenden Verletzungen keine nennenswerte Belastung durch stationäre Klinikaufenthalte, geschweige denn in intensivmedizinischer Betreuung gibt. Selbst die Einsätze von Feuerwehr und Rettungsdiensten gingen im letzten Jahr trotz Totalverbot mit nächtlicher Ausgangssperre nur um ein Drittel zurück.
Die Propagandamaschine läuft…
Wir lesen da folgendes:
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch wirbt für „rauschende Silvesterfeste“ mit Licht- und Soundinstallationen (Pressemitteilung der DUH vom 15.11.2021)
Ja, klar…das hört sich doch nach richtigen Super-Spreader-Events an. Infektionsschutz par excellence. Statt jeder für sich vor seiner Haustür alle zusammen an einem Platz. Unsere Covid-Stationen sind tatsächlich bereits überlastet, genau der richtige Zeitpunkt für so einen Vorschlag.
„Die Notärzte haben zum Jahreswechsel Dauereinsatz, und in diesem Jahr droht durch die vielen Böller-Opfer zudem eine Überlastung der Notaufnahmen und Kliniken, die schon seit mehr als eineinhalb Jahren an ihrem Limit sind.“ „ (Resch, Pressemitteilung der DUH vom 15.11.2021)
Ja, die Notärzte sind im Dauereinsatz, das ist bei Massenveranstaltungen dieser Art so. Und die Einsätze stehen in der Hauptsache in Zusammenhang mit Alkohol. Das kann jeder Rettungsdienstler betätigen.
Dann das Thema Feinstaub:
„Die Messdaten rund um die Silvesternacht zeigen regelmäßig Jahres-Höchstwerte.“ (Pressemitteilung der DUH vom 15.11.2021)
Ach. Und? Wenn ich an den Tagen der DTM-Rennen an der Strecke messe oder an einer Kreuzung im Berufsverkehr werde ich auch drastische Werte bekommen. Die Feinstaubbelastung an Silvester ist nur von kurzer Dauer – siehe : http://gis.uba.de/website/silvester/
Wir betonen noch einmal: Feinstaub ist nicht gleich Feinstaub! Da gibt es himmelweite Unterschiede – ja nach Art. Der Feinstaub aus Feuerwerk besteht in der Hauptsache aus löslichen Salzen (teils sogar Dünger-Pendants) oder ist hygroskopisch und damit schnell gebunden oder im Falle einer Aufnahme wieder ausgeschieden.
„Die WHO hat uns diesen September mit der Veröffentlichung drastisch abgesenkter Luftgrenzwerte klargemacht, dass die jährlich wiederkehrende, extrem hohe Belastung der Atemluft mit Feinstaub vermieden werden muss.„ (Pressemitteilung der DUH vom 15.11.2021)
Im selben Dokument sagt die WHO aber auch, dass kurzfristige Belastungsspitzen nicht problematisch und die Beschaffenheit des Feinstaubes ausschlaggebend ist.
„Für Millionen von Asthmatikerinnen und Asthmatiker beginnt jedes Jahr daher mit mehrtägigen Beschwerden.“ Wird Dr. Norbert Mülleneisen zitiert.
Da zitieren wir dann mal jemanden:
„Der Deutsche Allergie- und Asthmabund (DAAB) kann diese Behauptung allerdings nicht nachvollziehen. „Das Silvesterfeuerwerk zu verbieten, geht viel zu weit“, sagt Sonja Lämmel vom DAAB. Bei direktem Kontakt könne der Rauch für Asthmatiker zwar zum Problem werden, allerdings ließe sich hier sehr gut Prävention betreiben. „Man muss ja nicht gerade mit einem Asthma-Patienten in der Silvesternacht einen Spaziergang machen“, sagt Lämmel. Sollte in der Straße viel geböllert werden, könnten die Fenster geschlossen bleiben und „man sollte darauf achten, dass Asthmatiker ihre Medikamente für eine solche Situation richtig dosieren.“ Das Silvesterfeuerwerk sei ein soziales Ereignis, das man nicht einfach verbieten sollte. „Es gibt andere Dinge, die viel mehr Feinstaub produzieren, Grillen im Sommer beispielsweise“ (RP Online, Susanne Hamann am 30. 7 2019)
Verletzungen und Überlastung des Gesundheitssystems
Ebenfalls sagt Dr. Norbert Mülleneisen :
„Unsachgemäßer Gebrauch von Feuerwerk führt zu Verbrennungen in Gesicht und an den Händen oder zu Verletzungen am Trommelfell. Wir Augenärztinnen und Augenärzte beobachten jährlich 500 Augenverletzungen durch Silvesterfeuerwerk in Deutschland. Ungefähr hundert Menschen davon werden schwer verletzt und müssen stationär oder sogar in einer Notoperation versorgt werden.“ (Pressemitteilung der DUH vom 15.11.2021)
Selbstverständlich ist jede einzelne Verletzung zu bedauern, aber die genannten Verletzungen überlasten nicht unsere Covid-Stationen, sie werden ohnehin eher in Augenkliniken behandelt, die mit Covid-Patienten rein gar nichts zu tun haben. Auch ansonsten bleibt der Doktor hier sehr vage: „…oder müssen sogar..“ – also ein Teil der 100 Fälle!
Nicht zuletzt stellen wir fest, dass der Zitierte Arzt selbst konstatiert, dass die Verletzungen durch „unsachgemäßen Gebrauch“ entstehen. Deshalb soll also der Allgemeinheit Feuerwerk verboten werden?
Wir hören in Gesprächen mit Ärzten, bzw. Kliniken immer wieder von einer hohen Anzahl an Augen- und Gesichtsverletzungen durch Sektkorken. Fließen diese auch in die zitierte Anzahl von Augenverletzungen ein?
Brände
Und dann die „unkalkulierbaren Brandgefahren“. Wie aus diversen Quellen (Statistiken der Feuerwehren) ersichtlich ist, handelt es sich bei den Silvestereinsätzen wenn überhaupt um Brände, dann in der Mehrheit um Klein- und Kleinstbrände.
Wie wäre es damit, Weihnachtsbäume und Adventskränze zu verbieten, liebe DUH? Wieso spielt es da keine Rolle, dass jedes Jahr enorme Schäden durch entsprechende Brände entstehen? Ein bisschen sehr selektiv…
Tierwohl
Und weiter mit unbelegten Behauptungen beim Thema Tierwohl. Nein. Nicht jedes Haustier gerät in Panik. Sonst hätten sich in der forsa-Umfrage niemals 78% der Tierhalter pro Silvesterfeuerwerk ausgesprochen. Wenn die Auswirkungen auf die Nutztierhaltung so enorm sind – wo sind die Belege? Bleibt die DUH natürlich wieder schuldig.
Was ist das für eine Aussage? „Radar-Messungen in den Niederlanden haben gezeigt, dass Vögel an Silvester zu Tausenden in große Höhen aufsteigen, wo sie sich kaum orientieren können.“
Aha. Und weiter? Was soll uns dass sagen? Wo wurde gemessen und wann genau? Hat das Folgen?
Und dann das Thema Abfall:
Noch einmal: Über 95% des Feuerwerkabfalls ist recyclebar oder biologisch abbaubar.
Verglichen mit den Müllmengen bei allen anderen Veranstaltungen im Jahr ist die Menge des tatsächlichen Feuerwerkabfalls nichtig. Nur ein Teil der angesprochenen Menge stammt überhaupt von Feuerwerk! In München beispielsweise entfallen gerade einmal 36g Silvesterabfall auf jeden Einwohner (davon ist nur ein Teil Feuerwerksabfall!)
Und dann noch das: „giftiges Sprengpulver“! was für ein billiger Framing-Versuch! Weder Sprengstoff ist in den Feuerwerkskörpern enthalten, noch bleiben giftige Rückstände in den leeren Hülsen zurück.
Liebe DUH! Ihr wollt kein Feuerwerk. Kapiert.
80% der Deutschen aber schon!
Also findet endlich zu einer anständigen, sachlich belegten Diskussion, oder lasst es!
Polemik ersetzt keine Fakten!
Es ist eine Schande!
Quellenangaben für unsere Einlassungen: Faktensammlung
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Die Menschen wollen Feuerwerk.
Mehrheitlich.
Laut einer repräsentativen Umfrage von forsa. aus 2021 wünscht sich die Mehrheit der deutschen Bürger den Erhalt von privatem Silvesterfeuerwerk.