Auf ein Neues! Röder Feuerwerk lässt es krachen.
Wie jedes Jahr eröffnet Röder Feuerwerk die heiße Phase der Saison mit dem Traditionellen Testzünden im Herbst und lädt alle Interessierten herzlich dazu ein. Gezeigt werden Feuerwerkskörper der aktuellen Saison, sowohl bereits bekannte, als auch Neuheiten aus diesem Jahr – zumindest soweit bereits verfügbar. Selbstverständlich ist der Eintritt zur Veranstaltung wie immer frei und für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Zusätzlich werden uns die Kollegen vom „Burning Airfield“ besuchen und einen „Burning Röder Place“ zum Zünden von F1- und T1-Artikeln einrichten. Die Feuerwerkerei Apel wird in Zusammenarbeit mit MR Pyrotechnik ihre hochwertigen Fontänen in spektakulärer Weise präsentieren. Lasst Euch überraschen!
Der Termin für das Testzünden: 15.Oktober 2022
Ein Novum und der Grund:
Der Ort: Der Festplatz in Höchstadt an der Aisch
Einen großen Unterschied zu den bisherigen Produktvorführungen gibt es bei diesem Testzünden allerdings: Die Veranstaltung findet nicht wie gewohnt auf dem firmeneigenen Gelände statt. Warum das so ist? Weil nach zehn Jahren unproblematischer Durchführung der Veranstaltung am selben Ort nun ein Bürokrat entdeckt hat, dass Schlüsselfeld an der Autobahn liegt. Und da die vor vier Jahren ins Leben gerufen Behörde „Fernstraßen-Bundesamt“ in Leipzig eine Existenzberechtigung braucht, hat er den schwarzen Peter an diese Behörde durchgereicht.
Diese Behörde wiederum reicht den Vorgang dann durch an die „Autobahn GmbH des Bundes“ (ja, das ist eine Behörde, da werden die Reichsbürger jetzt lachen…) und diese stellt dann fest, dass das Kleinfeuerwerk in 600 m Entfernung von der Autobahn zu sehen ist. Nun gibt es kein Gesetz, das ein Feuerwerk in dieser Entfernung einer Fernstraße grundsätzlich verbietet. Aber schließlich sei das eine Straße mit überdurchschnittlichem Verkehrsaufkommen (Joa, vor allem Samstag Abend – wir sehen das ja jede Woche) und wir lägen im Baustellenbereich in dem der „Durchschnittsfahrer seine volle Aufmerksamkeit“ brauche. Blöd nur, dass im Sichtbereich unseres Testzündens derzeit überhaupt kein Baustellenbereich ist.
Aber egal – nun bedient man sich der Anschlussstelle als besonderen Gefahrenpunkt und „eine extreme Gefährdung des Durchschnittfahrers“ durch den „Überaschungseffekt“ (nebst Knall-, Blitz- und Blendwirkung durch Kategorie F2!) könne „nicht ausgeschlossen werden“.
Die Realität spielt keine Rolle
Die letzten zehn Jahre erzählen da eine andere Geschichte. Noch nie kam es zu Beschwerden, Staus oder gar Unfällen. Wenn sich ein Autofahrer von einem Kleinfeuerwerk in dieser Entfernung so sehr ablenken lässt, dass er einen Unfall verursacht – was tut dieser „Durchschnittsfahrer“ dann bei Gewitter? Oder noch schlimmer – wenn er am Straßenrand etwa ein besonders gelungenes Exemplar des bevorzugten Geschlechts erblickt?
Man zitiert nun den § 33 StVO, in dem es um Bauten zum Zwecke der Werbung und Propaganda mittels Bild, Licht und Ton geht, um uns die Genehmigung -die wir nach unserem Rechtsverständnis gar nicht brauchen- zu verwehren. Die Genehmigung möchte lediglich der neu in der Position angekommene Beamte des zuständigen GAA haben. Die Rechtsgrundlage, auf der die Verpflichtung zur Einholung derselben beruhen könnte, kann dieser aber uns auch nicht nennen. Obwohl wir nun keine rechtsgültige Verwehrung unseres Testzündens vorliegen haben, verlegen wir unser Testzünden nach Höchstadt an der Aisch, wo man Feuerwerk noch zu schätzen weiß.
Wir wehren uns
Selbstverständlich werden wir in dieser unsäglichen Angelegenheit den Rechtsweg beschreiten. Natürlich sind wir jederzeit bereit uns an geltende Regelungen zu halten und selbstredend eigenverantwortlich der Sicherheit oberste Priorität einzuräumen. Aber diese Gängelei ist bar jeder Vernunft und nichts anderes als als destruktiver, zwanghafter Bürokratie-Extremismus!
Wohlgemerkt, der ins Feld geführte Paragraph der StVO bezieht sich auf dauerhafte Bauten, so etwa wie die riesigen beleuchteten Firmenlogos vieler Firmen entlang unserer Autobahnen (auch unserer Nachbarn – diese scheinen aber ok zu sein…). Auch blinkende, hell erleuchtete Vergnügungsparks an Autobahnen scheinen nicht zur Ablenkung des „Durchschnittfahrers“ geeignet zu sein. Auch nicht die Allianz-Arena. die 100 m von einem Autobahnkreuz hell erstrahlt. Von den regelmäßigen Großfeuerwerken an den genannten Locations ganz zu schweigen.
Vielleicht sind die paar Arbeitsplätze bei uns und unsere Gewerbesteuern nicht relevant genug.
Da entsteht eben dann schon der Verdacht, dass man letztlich das Opfer von persönlichen Feldzügen einzelner Beamter wird, die sich dann durch verantwortungsvermeidendes Durchreichen von Behörde zu Behörde und Abladen der Entscheidungsverantwortungen beim kleinsten Rädchen im System zum Todesurteil für die Vernunft auswachsen.
Wie auch immer.
Wir laden Euch herzlich ein, uns in Höchstadt zu besuchen und eventuell im Nachgang noch das Höchstädter Kneipenfestival mit viele Locations und Livemusik zu besuchen.
Unser Dank gilt der Gemeinde Höchstadt für die schnelle und unbürokratische Bereitstellung der Location.