Politik

Silvester 2022 – Krawalle mit Folgen?

Silvester 2022 – Krawalle mit Folgen? 2000 1037 Feuerwerk-Club * Infos - Tipps - Fakten

Endlich wieder ein „normales“ Silvesterfest. Wieder mit Feuerwerk. So hatten wir uns das gedacht und die überwältigende Mehrzahl der Bürger hat das auch genau so gemacht. Alles wunderbar.

Wäre da nicht wieder in diversen Großstädten ein asozialer Mob losgebrochen, der durch grenzenlose Gewaltexzesse unter Verwendung jeglicher Mittel unsere Leidenschaft erneut in Verruf gebracht hat.

Es ist immer wieder die gleiche Klientel in den gleichen Städten, in den gleichen Vierteln. Und es scheint als wären vor allem junge, männliche Migranten federführend gewesen.

Ist das so?

Ja und nein. Wer die Videos, gerade aus Berlin, kennt und gesehen hat (nicht nur dieses Jahr), weiß, dass es diese Tätergruppe gibt. Da hilft auch kein Totschweigen oder krampfhafte Nichtbenennung der Probleme. Es gibt aber eben auch andere Tätergruppen. Ohne Migrationshintergrund.

Das Nicht-Ansprechen aufgrund politischer Überkorrektheit ist keine Lösung, es verschlimmert die Lage nur.

Allerdings muss auch ganz klar und eindeutig gesagt werden: Der überwiegende Anteil der Migranten verhält sich eben nicht so. Auch in den angegriffenen Einsatzfahrzeugen sitzen Migranten. Auch angegriffene unbeteiligte Passanten waren Migranten. Meine türkischen Nachbarn haben sich Silvester genau so friedlich verhalten, wie alle anderen Menschen in meiner Nachbarschaft. Hier gilt es tatsächlich aufzupassen, nicht pauschal eine Gruppe Menschen zu brandmarken und von rechtsnationaler Seite befeuert in Pogromstimmung zu verfallen.

Ebenso waren in anderen Städten und Stadtteilen auch – wie sagt man heute- Bio-Deutsche an den Krawallen beteiligt.

Generell ist das Phänomen der mehr oder weniger geplanten Gewaltorgien nicht neu (man denke an den 1.Mai in Berlin, Chaostage, etc.). In den letzten Jahren wurde dies aber zunehmend zum Mainstream-Phänomen. Wenn man genau hinsieht, sind selbst am 1.Mai in Berlin nicht mehr die Mitglieder des links-autonomen Spektrums federführend bei Ausschreitungen, sondern zugereiste Prolls, die einfach Spaß an Randale und Gewalt haben.

Letztlich kann man mit Sicherheit eines behaupten: Alle Täter, alle, die sich an diesen unsäglichen Exzessen beteiligt haben, sind nichts als ein ekelhafter, asozialer Mob! Die soziale und menschliche Verrohung und Wertelosigkeit, die uns hier anspringt, ist grauenhaft.

Mittäter oder Brandbeschleuniger: Konventionelle und (a-)soziale Medien

Jeder will der coolste, der krasseste, der fetteste Gangster sein und sich in den sozialen Medien produzieren. Siehe die Unzahl an Videos von den Vorfällen, vor allem aus Täterhand. In der einen die Knarre, in der anderen das Smartphone.

Und unsere etablierten Medien stürzen sich sowieso wie die Geier auf solche Geschichten und übernehmen vorauseilend jegliche Verzerrung, Dramatisierung und Panikmache, die sich jedwede Gruppierung nur ausdenken kann.

Dass nun wieder und erneut ein Feuerwerksverbot von den üblichen Verdächtigen gefordert wird, ist wenig überraschend. Positiv zu sehen, ist dass bis dato die Verantwortlichen in der Politik dem eine Absage erteilt haben.

Die Sinnlosigkeit ist ja auch offenkundig. Nicht das frei zu Silvester verfügbare Feuerwerk hat dies Gewaltorgien möglich gemacht, sondern das Versäumnis unserer Politik, diese seit Jahren zunehmenden Probleme lieber auszuschweigen statt anzugehen. Statt die Täter rigoros zur Verantwortung zu ziehen, herrscht Faustrecht in den Problem-Vierteln und die Polizei sieht, wenn überhaupt vor Ort in erster Linie zu. Was aus der Sicht der einzelnen Beamten auch nachvollziehbar ist. Ich würde für das, was dann herauskommt und für das bescheidene Salär auch nicht den Kopf hinhalten wollen.

Die Täter verwenden bei weitem nicht nur (legale, wie ohnehin schon illegale) Feuerwerkskörper, sondern alles, was ihnen in die Hände gerät vom Pflasterstein bis zum Feuerlöscher. Vor allem aber sind die omnipräsenten Schreckschusswaffen (Mitführen und Verwendung auf offener Straße illegal) in Verbindung mit explosiver Munition (bspw. Vogelschreck, Besitz ohne Munitionserwerbschein und Verwendung auf offener Straße illegal) das Problem.

Randalierer mit Waffe

Ein generelles Feuerwerksverbot würde daran genau gar nichts ändern. Und Verbotenes muss man nicht nochmal verbieten, sondern die bestehenden Gesetze durchsetzen. Mit maximalen Konsequenzen.

Da die Gegner des privaten Feuerwerks die Tatsache, dass die Politik eben nicht auf den Kurzzug des allgemeinen Feuerwerkverbots als Kur gegen die zunehmenden Massengewaltsvorfälle (es ist ja nicht nur Silvester – Halloween, 1.Mai, die Abi-Feier…) aufgesprungen ist, nicht akzeptieren wollen und weiterhin versuchen diese Vorfälle für ihre polemischen Ziele zu nutzen, haben wir ein Statement verfasst:

Statement zur Diskussion um Feuerwerksverbote nach Silvester 2022

Der Feuerwerk Club richtet sich anlässlich der Diskussion um das Verbot von privatem Feuerwerk nach den Krawallen in der Silvesternacht 2022 mit einem Statement an die Politik

Wir verurteilen die unsäglichen Gewalt- und Zerstörungsexzesse die sich in der vergangenen Silvesternacht leider wieder in einigen Großstädten abgespielt haben aufs schärfste.
Die gegen Ordnungskräfte, Feuerwehr und Rettungskräfte, sowie gegen unbeteiligte Passanten gerichtete Gewalt ist erschreckend und muss gestoppt werden.

Ein Verbot von privatem Silvesterfeuerwerk allerdings ist dazu nicht geeignet. Feuerwerk ist nicht der Grund für diese Ausschreitungen. Diese Gewaltorgien sind seit Jahren in leider (und das ist sehr besorgniserregend) zunehmendem Ausmaß in den immer gleichen Großstädten, den immer gleichen Problemvierteln und als Täter die immer gleichen Gruppen zu beobachten.

Darüber hinaus scheint sich in diesem Bereich in Verbindung mit den sozialen Medien ein regelrechter Wettbewerb der Eskalation abzuspielen. Hinzu kommt eine Politik, die den Tätern über Jahre hinweg gezeigt hat, dass Sie wenig bis keine Konsequenzen zu befürchten haben.

Ebenso sind derartige Vorfälle längst nicht auf Silvester beschränkt. Halloween oder eine Abi-Feier sind mittlerweile auch ausreichend um zum Krawall auszuarten.

Wir appellieren daher an die Verantwortlichen in Politik und Medien, nicht den pauschalen, populistischen und unreflektierten Verbotsforderungen  von Akteuren wie DUH, GdP oder Peta nachzukommen. Eine überwiegend friedlich feiernde und verantwortungsvolle Bevölkerung aufgrund des asozialen Verhaltens einer kriminellen Klientel in Sippenhaft zu nehmen, wird genau nichts an diesen Zuständen ändern.

Denn:

  • Diese Gewalttäter nutzen zwar leider auch Feuerwerkskörper für Ihre Angriffe, aber genauso jedes andere zur Verfügung stehende Mittel. Es ist aber definitiv nicht so, dass Pyrotechnik dieses Handeln erst ermöglicht.
  • Die in fast ausnahmslos jedem der einschlägigen Videoaufnahmen zu sehenden von den Straftätern eingesetzten Schreckschusswaffen auf der Straße mitzuführen und erst recht sie abzufeuern ist bereits jetzt eine Straftat und hat ebenso nichts mit Feuerwerk zu tun.
  • Der Besitz und erst recht die Verwendung von pyrotechnischer Munition, wie z.B. Vogelschreck ist für den Normalbürger illegal und stellt eine Straftat hinsichtlich gleich mehrerer Gesetze dar.
  • Angriffen mit Gegenständen wie Feuerlöschern, Pflastersteinen und ähnlichen Gegenständen und generellem Vandalismus ist durch ein Verbot von privatem Feuerwerk ebenfalls nicht beizukommen.
  • Ein Verbot von sicherem, geprüftem Silvesterfeuerwerk würde eine vermehrte Einfuhr von nicht zugelassenem Feuerwerk aus dem Ausland zur Folge haben.

Die bestehenden Gesetze sind ausreichend. Allerdings müssen diese auch kompromisslos angewendet werden. Diese Straftäter sind viel zu lange und zu oft mit Ihrem Handeln davongekommen. Es mag zwar eine gefährliche und sehr herausfordernde Aufgabe für unsere Polizeikräfte sein, diesem Treiben Einhalt zu gebieten, aber wenn dies in Zukunft nicht rigoros geschieht, wird sich die Situation zweifellos noch weiter verschärfen.

Wir weisen nochmals darauf hin:
Die Tätergruppen und die Tatgebiete sind bekannt. Diese Leute müssen von der Straße geholt werden und mit maximaler Härte der geltenden Gesetze sanktioniert werden. Tötungsversuche (nichts anderes ist teilweise auf den Videos zu sehen) müssen Konsequenzen nach sich ziehen. Bedrohung oder Beschuss von Menschen mit potentiell tödlichen Waffen (Schreckschusswaffen mit Vogelschreckmunition sind potentiell tödlich), Brandstiftung und ähnliche Taten müssen auch als das verfolgt werden, was sie sind: Schwerste Straftaten. Es kann nicht sein, dass jemand, der ein Einsatzfahrzeug in Brand steckt nur wegen Sachbeschädigung belangt wird – wenn überhaupt. Wenn sich der Staat hier weiterhin nur als ein deeskalativ bellender Hund zeigt, kann und wird sich dieses Problem nur weiter verschärfen.

Wird eine ähnliche Straftat beispielsweise aus dem linksautonomen Spektrum heraus begangen, ist das eine staatsgefährdende Handlung, Landfriedensbruch und versuchter Mord. Wieso wird hier mit zweierlei Maß gemessen?

Den friedlichen Normalbürger immer weiter einzuschränken und unter dem Strich für die kriminelle Energie deutlich identifizierbarer Bevölkerungsgruppen und das damit verbundene staatliche Versagen zu bestrafen ist sicher keine Lösung.

NEIN zu weiteren sinnlosen Einschränkungen des privaten Silvesterfeuerwerks!

JA zu konsequenter Verfolgung von Straftätern!

Das Problem sind nicht die freiverkäuflichen Feuerwerkskörper.
Das Problem sind asoziale Gewalttäter, die nicht oder nur selten zur Rechenschaft gezogen werden.
Das Problem sind Kriminelle Gruppen, die ALLES nutzen, was sie in die Hände bekommen, um Gewalt auszuüben.
Das Problem sind
Straftäter, die sich mit (Schreckschuss-) Waffen und illegaler Munition offen und frei auf unseren Straßen bewegen.

Klar erkennbare Probleme müssen auch klar benannt werden – auch wenn es sich um Täter mit Migrationshintergrund handelt, dies unangenehm ist und leider die Gefahr birgt vom rechten Spektrum für seine Propaganda genutzt zu werden. Sprachliches Herumlavieren und den Kopf in den Sand zu stecken, löst keine Probleme.

Handeln Sie und setzen Sie massiv die vorhandenen Spezialkräfte der Exekutivbehörden in diesen Gebieten ein. Sorgen Sie dafür, dass von juristischer Seite die überführten Täter die maximalen Konsequenzen aus Ihrem Handeln zu spüren bekommen.

Zudem weisen wir nochmals auf die zu erwartenden Gefahren einer weiteren, ungerechtfertigten Einschränkung von privatem Feuerwerk hin:

Wie sich bereits als Folge der Verkaufsverbote in den beiden Pandemiejahren gezeigt hat, führen Verbote von sicherem, geprüftem und legalem Feuerwerk zu einer massiven Zunahme von illegal eingeführten, nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern aus dem Ausland.
Denn dass für die Bürger in Deutschland das Kulturgut Silvesterfeuerwerk eine geliebte und gewünschte Tradition ist, die sie sich nicht nehmen lassen wollen, ist in den Verbotsjahren und gerade auch im darauffolgenden Jahr mehr als deutlich geworden.
Die schweren Verletzungen, die sich jedes Jahr ereignen sind allesamt auf bei uns nicht für den privaten Gebrauch zugelassene Feuerwerkskörper zurückzuführen. Dass nun eine deutlich breitere Masse von Bürgern auf diese Beschaffungswege und damit auch auf diese gefährlichen Feuerwerkskörper zurückgreift ist eine unmittelbare Folge der Verbote aus den vergangenen Jahren.

Feuerwerk ist friedlich – das Problem sind Menschen, die Gewalt ausüben und Straftaten begehen! Diese Menschen halten sich ohnehin nicht an Gesetze und werden sich von Verboten nicht abschrecken lassen, solange die bestehenden Gesetze nicht durchgesetzt werden und die Täter ernsthafte Konsequenzen spüren. Da helfen auch keinen neuen Verbote. Und Feuerlöscher, Steine und Holzlatten kann man nun wirklich nicht auch noch verbieten!

Hass und Aggression muss man sowieso anders begegnen.
Auch da kann kein Verbot der Welt Abhilfe schaffen.

Offener Brief an Andrea Glomba

Offener Brief an Andrea Glomba 1200 1200 Feuerwerk-Club * Infos - Tipps - Fakten

Im Namen der ehemaligen Renn-Jokette (das ist ein weiblicher Jockey) Andrea Glomba läuft derzeit eine Mailingaktion via „change.org“ für eine Petition zum Verbot von privatem Feuerwerk. Das Ganze natürlich in Partnerschaft mit unseren Freunden von der DUH. Wie auch sonst.

Nachdem uns etliche Mitglieder diese Aktion gemeldet haben (mit der Bitte, hier doch tätig zu werden) haben wir uns die Frau Glomba mal angesehen. Dabei sind wir auf diesen offenen Brief aus ihrer Feder und dem Jahr 2017 gestoßen. Inspiriert davon haben wir auch mal einen offen Brief an Frau Glomba verfasst…

Tja..es gibt da so einen alten Spruch…

Was Du nicht willst, das man Dir tu…

aber gut – mit zweierlei Maß zu messen, passt einem ja leichter in den Kram…

Vor allem wenn es um den gerechten Kampf gegen „KLEINSPRENGSTOFFE“ geht.

Hallo Frau Glomba,

Sie haben derzeit eine Mailaktion Laufen, um in Verbindung mit der DUH eine sogenannte „Petition“ via „Change.org“ gegen die Tradition des privaten Silvesterfeuerwerks, die vielen Menschen Freude schenkt, zu bewerben.

Im Text dieses Aufrufs glänzen Sie durch Unwissen, billiges Framing und Diffamierung im Stil Ihres Partners, der DUH.

Sie selbst haben 2017 einen offenen Brief an den NDR (http://galopp-sieger.de/wp/2017/05/16/ein-offener-brief-von-andrea-glomba-an-den-ndr/) verfasst, weil Sie den von Ihnen geliebten und betriebenen Sport (der im wahrsten Sinne des Wortes auf dem Rücken der Tiere ausgetragen wird) in schlechtes Licht gerückt sahen.

Sie beschweren sich darin empört darüber, dass im Sinne medialer Aufmerksamkeit nur extrem negative Beispiele und Bilder gezeigt wurden und empfanden es offensichtlich als ungerecht einen ganzen Sportbereich durch verantwortungsloses Handeln in Einzelbeispielen zu brandmarken.

Ich darf Sie an dieser Stelle kurz an Ihren eigenen Wortlaut erinnern. Unter anderem haben Sie folgendes verfasst:

„Was mich aber am meisten stört, ist, dass der eigentliche Pressekodex überhaupt nicht eingehalten wurde.

Falls Ihnen dieser nicht bekannt ist, nenne ich Ihnen hier die von mir bemängelten Punkte:

1.Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde:
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.

Wurde dies eingehalten? Nein!

…“

Nachfolgend beschweren Sie sich über fehlende und unzureichende Recherche.
Weiter bemängeln Sie:

„…

2. Sorgfalt

Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.

Wurde von Ihnen gründlich recherchiert? Nein!

…„

Wieder beschweren Sie sich über mangelnde Sorgfalt bei der Recherche und dass einfach Behauptungen ungeprüft übernommen wurden.

Zu guter Letzt bringen Sie noch folgenden Punkt ins Spiel:

„…4. Sensationsberichterstattung und Jugendschutz

Die Presse verzichtet auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid. Die Presse beachtet den Jugendschutz.

…“

Am Ende beschweren Sie sich dann nochmals über fehlende Neutralität.

Frau Glomba, wie können Sie es mit diesen -möglicherweise damals berechtigten- Beschwerden und Ihrer Empörung darüber vereinbaren, nun genau das gleiche in Bezug auf die Leidenschaft so vieler Ihrer Mitbürger tun?

Allein die Begrifflichkeiten, die sie für Feuerwerk benutzen – etwa „Kleinsprengstoff“- erreichen ein Peinlichkeits-Niveau, das bisher unerreicht ist. Auch Ihr „Partner“, die DUH glänzt hier nicht gerade mit der Einhaltung der von Ihnen postulierten Grundsätze.

Sie selbst beschweren sich bitterlich, dass Ihre Sparte von böswilligen Medien und Hatern so ungerecht behandelt wird und tun nun genau dasselbe?

Die Auflistung Ihrer Gründe für die Verbotsforderung strotzt nur so von unbelegten und falschen Behauptungen, schlechter bis offenbar komplett fehlender Recherche und sensationsheischender Framing-Sprache.

Sie greifen Einzelfälle ohne Quellenangabe und näheren Informationen als exemplarisch heraus, verschweigen (falls Sie überhaupt eine Minimalrecherche betrieben haben, müssten Sie es wissen), dass die Ursache für die Schwerverletzen und Toten eben keine zugelassenen Silvesterfeuerwerkskörper waren.

Sie versteigen sich sogar zu der absurden Aussage, dass die Alkoholisierung von Straftätern keine Rolle für das Geschehen spiele. Angriffe gegen Ordnungskräfte haben erst einmal überhaupt nichts mit den dazu genutzten Mitteln zu tun. Gerne werden dazu übrigens Steine verwendet – fordern Sie deswegen auch ein Verbot von Steinen?

An dieser Stelle möchte ich auch nochmals in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass der schreckliche Vorfall 2019 im Krefelder Zoo nicht durch Feuerwerk, sondern eine bereits zu diesem Zeitpunkt verbotene, sogenannte „Himmelslaterne“ ausgelöst wurde. Es hatte nichts mit Feuerwerk zu tun!

Gerne gebe ich Ihnen auch zu den weiteren von Ihnen aufgeführten Anschuldigungen gegen den traditionellen und kulturellen Gebrauch von Silvesterfeuerwerk ein kurzes Statement:

  • Feinstaub:
    Die Menge an freigesetztem Feinstaub ist weitaus geringer als bisher angenommen, dies wurde durch eine Studie aus 2021 bewiesen und auch vom UBA anerkannt. Zudem ist der Feinstaub aus Feuerwerk nicht mit Feinstaub aus dem Straßenverkehr in Art und Eigenschaft nicht zu vergleichen. Der Feinstaub aus Feuerwerk verschwindet durch seine hygroskopischen Eigenschaften binnen weniger Stunden aus der Umgebungsluft und selbst die WHO hält kurzzeitigen Belastungsspitzen für unbedenklich.
  • Tierwohl:
    Silvester kommt nicht überraschend. Haustierbesitzer können sich gut darauf vorbereiten und gerade das Entlaufen ist leicht zu verhindern. Für eine ernsthafte und massenweise Schädigung von Wildtieren gibt es keine Anhaltspunkte und Belege. Zudem findet das Silvesterfeuerwerk für gewöhnlich in Siedlungsgebieten statt und nicht auf freiem Feld oder mitten im Wald. Spontanes Massensterben bei Vögeln, wie indem von Ihnen angeführten Fall gibt es auch ohne Feuerwerk immer wieder, diese Fälle sind belegt.
  • Müll:
    Pro Einwohner in Deutschland fallen (wenn man von den Werten in Großstädten wie München ausgeht) grade einmal ca. 30 g Silvestermüll an, darin enthalten sind unter anderem auch die Feuerwerksreste, die zu 90 % biologisch abbaubar sind.
  • Verletzungen:
    Sämtliche verfügbaren Zahlen belegen, dass dieses Thema hoffnungslos überdramatisiert wird. Schwere Verletzungen wie Amputationen und Todesfälle gehen zu 100 % auf das Konto illegaler Pyrotechnik. Ein in Deutschland zugelassener Schwarzpulverknaller kann physikalisch keine Gliedmaßen abtrennen! Selbst der Präsident der deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, sagt: „Diejenigen, die sich beim Böllern verletzen, machen in der Regel nicht die hohen Zahlen in den Notaufnahmen aus, es sorgen eher diejenigen für Krankenhauseinweisungen, die zu viel Alkohol trinken und dann in Streit geraten oder sich in anderer Weise verletzen

Gerne stehen wir Ihnen mit unserem fachlichen Hintergrund für weitere Informationen zur Verfügung.
Besuchen Sie einfach mal unsere Website feuerwerk.club – dort finden Sie viele Informationen (und zwar gut recherchiert und mit Quellenangaben, auch zu meinen obigen Ausführungen), sowie hilfreiche Tipps für Tierhalter in Verbindung zum Silvesterfeuerwerk. Denn auch uns Feuerwerkfans liegt das Tierwohl am Herzen. Feuerwerksfreund und Tierfreund zu sein, ist kein Widerspruch.

Allerdings mögen es wir genauso wenig wie Sie, wenn wir mit miesen Methoden diffamiert werden und letztlich wegen des Fehlverhaltens einiger weniger Hohlköpfe verurteilt werden.

In der Hoffnung Sie dazu zu bewegen Ihr eigenes Verhalten hier ein wenig zu hinterfragen,

Ihr Feuerwerk Club

PS:

#böllerciao

Unter diesem Hashtag läuft ja die derzeitige Hetze von DUH & Co. Lustig dabei ist aber, dass man „Ciao“ nicht nur im Sinne der DUH mit „Tschüss“ übersetzen kann, sondern dieser Ausdruck auch genau so als Begrüßung gebräuchlich ist – also mit „Hallo“ übersetzt werden kann.

In diesem Sinne : Hallo Böller! Ciao Frau Glomba!

Und jährlich grüßt DUHs Murmeltier…

Und jährlich grüßt DUHs Murmeltier… 2000 800 Feuerwerk-Club * Infos - Tipps - Fakten

Der Tanz ist wieder eröffnet.

Wie zu erwarten war, blasen auch dieses Jahr wieder die feuerwerksfeindlichen Miesmacher zum jährlichen Angriff auf unsere geliebte Silvestertradition. Und wieder werden die ewig gleichen, bereits zur Genüge widerlegten Behauptungen in die Medien geworfen und von diesen bereitwillig wiedergekäut.

Es rescht reicht längst…aber es geht weiter…

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.
Es kann der Frömmste nicht…

Allen voran selbstverständlich der Abmahnverein DUH. Mit denselben unbelegten, bzw. unbelegbaren Behauptungen wie auch die Jahre zuvor. Und in guter Tradition von Faktenuntreue und Halbwahrheiten freut man sich bei der DUH darüber, dass „eine Mehrheit der Deutschen sich für ein Böllerverbot ausspricht“. Dass die Umfrage, auf die man sich samt des üblichen Negativ-Framings (Böller = Feuerwerk) bezieht, allerdings kein generelles Feuerwerksverbot zum Thema hatte, sondern spezifisch (vor dem Hintergrund der aktuellen Situation unter Einbeziehung des Ukraine-Krieges) auf das bevorstehende Silvesterfest bezogen war, wird dabei selbstredend verschwiegen. Einen Einblick, wie die Bevölkerung generell zum Thema steht gibt die forsa.-Umfrage aus dem letzten Jahr. Die nämlich hatte grundsätzlichen Charakter.

Die Forderung der DUH an das Innenministerium und die Reaktion

Wenigstens wurde die Forderung, „diese archaische Schwarzpulver-Böllerei bereits für dieses Jahr ein für alle Mal zu beenden“ direkt von der Innenministerin Nancy Faeser abgelehnt. Wobei dies noch keine Entwarnung bedeutet. Das Innenministerium sieht derzeit lediglich keinen gravierenden Grund für ein generelles Verkaufsverbot von Böllern. Und in Bezug auf die Abgabeverbote in den letzten beiden Jahren lautet das Statement: „Ob erneut eine Situation entstehen wird, die einen vergleichbaren Beschluss erforderlich macht, ist derzeit nicht absehbar“

Was bedeutet das?

Bild Leere Worte?

Gar nichts eigentlich. Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen. Außer – wir beschließen es doch noch. Wie schnell das gehen kann, haben wir die letzten Jahre schmerzlich erfahren. Grund zur Hoffnung ist aber die Tatsache, dass dieses Jahr eine durchaus andere Rechtslage bezüglich des Infektionsschutzes herrscht als noch im Vorjahr. Eine Garantie, dass nicht doch noch ein ähnlicher, sinnloser Schnellschuss erfolgt, wenn sich beispielsweise durch fehlende Schutzmaßnahmen im Weihnachtsgeschäft und die Ausbreitung einer neuen Variante eine neue Hospitalisierungswelle bildet, ist das freilich nicht.

Instrumentalisierung von Geflüchteten

Neu in diesem Jahr ist natürlich das Argument, dass den traumatisierten Geflüchteten aus der Ukraine unmöglich Feuerwerk zugemutet werden kann. Obwohl – so neu ist das auch nicht mehr. Dass – egal ob Mensch oder Tier – gewisse Gruppen ungefragt vor den Karren gespannt werden ist nicht wirklich neu. Dieses Argument haben wir bisher allerdings nur von den bekannten Akteuren gehört und nie durch Aussagen der angeblich Betroffenen belegt bekommen. Im Gegenteil – bisherige Erfahrungen und Gespräche zeigen eine konträre Wahrnehmung bei den Geflüchteten.

Silvesterfeuerwerk bedeutet nicht, den schrecklichen Krieg nicht ernst zu nehmen!

Im Gegenteil. Feuerwerk ist auch ein Zeichen der Hoffnung. Ein Ausdruck von Lebenskraft und Energie. Und nicht zuletzt: Traditionell sollen durch das Feuerwerk an Silvester die bösen Geister des Vorjahres vertrieben werden und das ist nun in Bezug auf die russische Aggression wirklich kein schlechter Gedanke!

Ich kann mich auch in meiner Lebenszeit an kein Silvesterfest erinnern, an dem nicht irgendwo ein schrecklicher Konflikt mit Waffengewalt ausgetragen wurde. Aber anscheinend ist das nicht so relevant, wenn der betreffende Krieg nur weit genug weg ist.

Solange also nicht von der betroffenen Gruppe selbst eine derartige Einlassung kommt, dass sie das Zünden von Feuerwerk am Silvesterabend für unerträglich hält, ist diese Instrumentalisierung seitens der Anti-Feuerwerks-Lobby einfach nur eines: Widerlich.

Gründe für Silvesterfeuerwerk: Es ist schön, macht Freu(n)de und Hoffnung und ist dabei sicher

Wir müssen sichtbar sein!

Wir werden sehen, wie sich die Dinge noch entwickeln. Derzeit sehen wir noch keine konkrete Gefahr eines erneuten Verbotes. Doch es bleibt das große „Aber“: Wer weiß schon, wie es in 4 Wochen aussieht?

Deshalb: Wir müssen unsere Präsenz in den Medien erhöhen und wachsam bleiben. Kommentiert, argumentiert (stets fachlich fundiert), streitet (aber nicht unter der Gürtellinie) und verbreitet die belegten Fakten. Nutzt unser Infomaterial.

Saisonstart – Testzünden bei Röder Feuerwerk

Saisonstart – Testzünden bei Röder Feuerwerk 1920 776 Feuerwerk-Club * Infos - Tipps - Fakten

Auf ein Neues! Röder Feuerwerk lässt es krachen.

Wie jedes Jahr eröffnet Röder Feuerwerk die heiße Phase der Saison mit dem Traditionellen Testzünden im Herbst und lädt alle Interessierten herzlich dazu ein. Gezeigt werden Feuerwerkskörper der aktuellen Saison, sowohl bereits bekannte, als auch Neuheiten aus diesem Jahr – zumindest soweit bereits verfügbar. Selbstverständlich ist der Eintritt zur Veranstaltung wie immer frei und für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Zusätzlich werden uns die Kollegen vom „Burning Airfield“ besuchen und einen „Burning Röder Place“ zum Zünden von F1- und T1-Artikeln einrichten. Die Feuerwerkerei Apel wird in Zusammenarbeit mit MR Pyrotechnik ihre hochwertigen Fontänen in spektakulärer Weise präsentieren. Lasst Euch überraschen!

Der Termin für das Testzünden: 15.Oktober 2022

Ein Novum und der Grund:

Der Ort: Der Festplatz in Höchstadt an der Aisch

Luftbild Veranstaltungsort Testzünden
Link zu google.maps

Einen großen Unterschied zu den bisherigen Produktvorführungen gibt es bei diesem Testzünden allerdings: Die Veranstaltung findet nicht wie gewohnt auf dem firmeneigenen Gelände statt. Warum das so ist? Weil nach zehn Jahren unproblematischer Durchführung der Veranstaltung am selben Ort nun ein Bürokrat entdeckt hat, dass Schlüsselfeld an der Autobahn liegt. Und da die vor vier Jahren ins Leben gerufen Behörde „Fernstraßen-Bundesamt“ in Leipzig eine Existenzberechtigung braucht, hat er den schwarzen Peter an diese Behörde durchgereicht.

Diese Behörde wiederum reicht den Vorgang dann durch an die „Autobahn GmbH des Bundes“ (ja, das ist eine Behörde, da werden die Reichsbürger jetzt lachen…) und diese stellt dann fest, dass das Kleinfeuerwerk in 600 m Entfernung von der Autobahn zu sehen ist. Nun gibt es kein Gesetz, das ein Feuerwerk in dieser Entfernung einer Fernstraße grundsätzlich verbietet. Aber schließlich sei das eine Straße mit überdurchschnittlichem Verkehrsaufkommen (Joa, vor allem Samstag Abend – wir sehen das ja jede Woche) und wir lägen im Baustellenbereich in dem der „Durchschnittsfahrer seine volle Aufmerksamkeit“ brauche. Blöd nur, dass im Sichtbereich unseres Testzündens derzeit überhaupt kein Baustellenbereich ist.

Autobahn im Gegenlicht bei Sonnenuntergang
Eigentlich müssten Autobahnen konsequenterweise unter die Erde verlegt werden, auch ein spektakulärer Sonnenuntergang ist geeignet den „Durchschnittsfahrer“ abzulenken und sogar zu blenden…

Aber egal – nun bedient man sich der Anschlussstelle als besonderen Gefahrenpunkt und „eine extreme Gefährdung des Durchschnittfahrers“ durch den „Überaschungseffekt“ (nebst Knall-, Blitz- und Blendwirkung durch Kategorie F2!) könne „nicht ausgeschlossen werden“.

Die Realität spielt keine Rolle

Die letzten zehn Jahre erzählen da eine andere Geschichte. Noch nie kam es zu Beschwerden, Staus oder gar Unfällen. Wenn sich ein Autofahrer von einem Kleinfeuerwerk in dieser Entfernung so sehr ablenken lässt, dass er einen Unfall verursacht – was tut dieser „Durchschnittsfahrer“ dann bei Gewitter? Oder noch schlimmer – wenn er am Straßenrand etwa ein besonders gelungenes Exemplar des bevorzugten Geschlechts erblickt?

Flugzeug im Tiefflug über der Autobahn bei Frankfurt
Glücklicherweise haben „Durchschnittsfahrer“ kein Problem mit tieffliegenden Jumbojets…

Man zitiert nun den § 33 StVO, in dem es um Bauten zum Zwecke der Werbung und Propaganda mittels Bild, Licht und Ton geht, um uns die Genehmigung -die wir nach unserem Rechtsverständnis gar nicht brauchen- zu verwehren. Die Genehmigung möchte lediglich der neu in der Position angekommene Beamte des zuständigen GAA haben. Die Rechtsgrundlage, auf der die Verpflichtung zur Einholung derselben beruhen könnte, kann dieser aber uns auch nicht nennen. Obwohl wir nun keine rechtsgültige Verwehrung unseres Testzündens vorliegen haben, verlegen wir unser Testzünden nach Höchstadt an der Aisch, wo man Feuerwerk noch zu schätzen weiß.

Wir wehren uns

Selbstverständlich werden wir in dieser unsäglichen Angelegenheit den Rechtsweg beschreiten. Natürlich sind wir jederzeit bereit uns an geltende Regelungen zu halten und selbstredend eigenverantwortlich der Sicherheit oberste Priorität einzuräumen. Aber diese Gängelei ist bar jeder Vernunft und nichts anderes als als destruktiver, zwanghafter Bürokratie-Extremismus!

Wohlgemerkt, der ins Feld geführte Paragraph der StVO bezieht sich auf dauerhafte Bauten, so etwa wie die riesigen beleuchteten Firmenlogos vieler Firmen entlang unserer Autobahnen (auch unserer Nachbarn – diese scheinen aber ok zu sein…). Auch blinkende, hell erleuchtete Vergnügungsparks an Autobahnen scheinen nicht zur Ablenkung des „Durchschnittfahrers“ geeignet zu sein. Auch nicht die Allianz-Arena. die 100 m von einem Autobahnkreuz hell erstrahlt. Von den regelmäßigen Großfeuerwerken an den genannten Locations ganz zu schweigen.

Vielleicht sind die paar Arbeitsplätze bei uns und unsere Gewerbesteuern nicht relevant genug.

Da entsteht eben dann schon der Verdacht, dass man letztlich das Opfer von persönlichen Feldzügen einzelner Beamter wird, die sich dann durch verantwortungsvermeidendes Durchreichen von Behörde zu Behörde und Abladen der Entscheidungsverantwortungen beim kleinsten Rädchen im System zum Todesurteil für die Vernunft auswachsen.

Bürokratie ist die modernste Form von Freiheitsberaubung

Wie auch immer.
Wir laden Euch herzlich ein, uns in Höchstadt zu besuchen und eventuell im Nachgang noch das Höchstädter Kneipenfestival mit viele Locations und Livemusik zu besuchen.
Unser Dank gilt der Gemeinde Höchstadt für die schnelle und unbürokratische Bereitstellung der Location.

Wir zünden.

Update zur Petition

Update zur Petition 1200 1200 Feuerwerk-Club * Infos - Tipps - Fakten

Post vom Petitionsausschuss – Zwischenstand zu unserer Petition

Nachdem wir das Quorum ja aus bekannten Gründen nicht erreicht haben, ist die Petition dennoch nicht „verloren“.
Sie wird nun trotzdem dem Petitionsausschuss vorgelegt, allerdings als Einzelpetition und ohne unsere Anwesenheit und Rederecht.

Hier der Inhalt des Schreibens:

Sehr geehrter Herr Röder,
die Ermittlungen konnten inzwischen abgeschlossen werden.
Der Vorgang wird nunmehr den als Berichterstatter eingesetzten Abgeordneten zugele􀀈tet und dann im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages beraten. Nach abschließender Behandlung Ihrer Eingabe durch den Deutschen Bundestag werden Sie unterrichtet.

Ich bitte Sie, sich bis dahin zu gedulden
.

Wir gedulden uns…und halten Euch auf dem Laufenden.

(K)eine(r) für alle?

(K)eine(r) für alle? 1200 600 Feuerwerk-Club * Infos - Tipps - Fakten

Was ist nur mit der Feuerwerksszene los?

Wenn es Verbote gibt, ist der Aufschrei groß. Man muss was tun! Warum macht keiner was? Es muss mehr getan werden!

Nun – wir tun etwas. Wir haben bereits so einiges getan und wir werden dies auch weiterhin tun, auch wenn das anderen Akteuren nicht passt. Wie zuletzt unsere Petition. Eine große Chance. Aber anstatt auch nur an dem notwendigen Quorum von 50.000 Unterstützern zu kratzen, haben wir gerade einmal etwas über 5.000 Unterzeichner in in der Quorumsphase erreicht. Dennoch – im Vergleich zu den anderen Petitionen, die über diese Plattform laufen, ist die Anzahl der Unterzeichner durchaus schon als Erfolg zu sehen.

Doch es wäre schon deutlich mehr drin gewesen. Die Petition wurde von etlichen Seiten wahlweise totgeschwiegen oder boykottiert, sogar als „PR-Aktion“ verunglimpft und öffentlich schlecht geredet. Gerade mal zwei Shops (Beisel und Feuerwerkswelt) haben auch zur Unterzeichnung aufgerufen. Die beiden größten Mitbewerber haben auf explizite Anfrage abgelehnt die Petition zu unterstützen. Auch der Betreiber des Feuerwerk Forums konnte sich nicht dazu durchringen, die Petition zumindest anzupinnen oder per Newsletter zu bewerben Von gewissen gerne „im Hintergrund aktiven“ Youtubern, die regelmäßig ihr selbstloses Engagement für Feuerwerk beschwören, ganz zu schweigen. Gelebte Solidarität.

Der BVPK hat die Petition nicht nur nicht unterstützt, sondern sogar als negativ dargestellt und das Thema „PR-Aktion“ öffentlich in Spiel gebracht. Was für ein Unsinn. Das kommt von jemandem, der eine hohe Summe an gespendetem Geld für eine reine Prestige-Aktion verbrannt hat. Nämlich für die aus den Spendengeldern des Vereins finanzierte Privatklage eines Vorstands (also dessen Unternehmens), der Verein selbst konnte ja gar nicht klagen. Diese Klage war zu diesem Zeitpunkt total überflüssig, da bereits mehrere Klagen (darunter auch die von Röder Feuerwerk) im Gang waren. Man kann diese erneute und überflüssige Klage also tatsächlich nur im Sinne einer Prestige-Aktion wahrnehmen.

Ist es nicht wenigstens einmal möglich gemeinsam an einem Strang zu ziehen und vorhandene Chancen zu nutzen, ungeachtet dessen, wer sie initiiert hat?

Viele derer, die sich jetzt rausgehalten haben, werden dann wieder jammern, wenn es wieder Verbote oder gar dauerhafte Einschränkungen gibt. 50.000 Unterzeichner waren nicht utopisch und wären definitiv auch zu erreichen gewesen.

Hinterher sind alle schlauer…

Nun liest man im Nachgang Kommentare, die kritisieren, die Petition wäre nicht genug beworben gewesen und man hätte so nicht den „Normalbürger“ erreichen können.

Stimmt – den „Normalbürger“, die breite Masse zu erreichen, dass war auch nicht das Ziel. Es wäre zu dieser Jahreszeit und gerade in dieser Kriegssituation wirklich vermessen gewesen, das anzustreben. Zum zeitlichen Ablauf der Einreichung und der Veröffentlichung der Petition haben wir uns schon eingehend geäußert. Es hätte gereicht, wenn jeder einzelne „Freak“ aktiv geworden wäre und für ein paar weitere Unterzeichner gesorgt hätte. Das war nun wirklich kein utopisches Ziel. Aber da wird ja schon bemängelt, die Petition zu zeichnen sei zu kompliziert gewesen…
Man musste sich ja auch tatsächlich registrieren. Unzumutbar!

Wenn es zu kompliziert oder zeitaufwändig wäre, sich irgendwo zu registrieren, gäbe es Instagram, Facebook & Co wohl auch kaum…

Jeder Einzelne hatte die Möglichkeit, etwas tun. Alle Familienmitglieder, Freunde, Kollegen ansprechen und dazu animieren es jetzt gleich zu tun – das kann jeder machen. Wenn Opa und Oma auch gerne Feuerwerk zu Silvester haben aber keinen Computer etc – man erstellt eine gmail-Adresse für sie und besucht sie mit demSmartphone… es gäbe so viele Möglichkeiten. Alleine wenn jeder, der das Video mit dem Aufruf zur Unterzeichnung der Petition angeschaut hat, noch zehn weitere Unterzeichner geworben hätte, wäre das Quorum schon erreicht gewesen…

Es ist mehr als schade, wenn so eine Chance verschenkt wird.

Klar, wir hätten einiges besser machen können – vor allem im Vorfeld der Einreichung doch nochmal Kontakt zu anderen Mannschaften aufnehmen können. Das haben wir bereits eingeräumt. Ob das etwas am Ergebnis geändert hätte, bleibt zumindest in Frage zu stellen.

Gerade, wenn uns seitens anderer Akteure sogar in höchst arroganter und kompetenzüberschreitender Manier Botschaften wie diese zugehen:

„… raten wir euch im Sinne der gesamten Branche dringend von weiteren unkoordinierten Alleingängen im Bereich der politischen Interessenvertretung ab.“

Mit so einem Schlusssatz in einer Mail, kann man sich die Offenheitsbeteuerungen in den Sätzen vorher dann auch getrost sparen. Die Mail zirkulierte übrigens bereits bevor sie uns zuging innerhalb der Branche. Toller Stil.

Sei´s drum! Wir tun, was wir können. Und das werden wir weiterhin so halten.

Unsere Kommunikation mit dem BMI

Unsere Kommunikation mit dem BMI 1000 500 Feuerwerk-Club * Infos - Tipps - Fakten

Eine Antwort ohne konkreten Inhalt.
So könnte man dieses Schreiben des BMI zusammenfassen.

Dieses Jahr geht es um die Feuerwerks-Wurst.

Aber das wussten wir ja schon. Wir haben kürzlich, nach dem erneuten Silvester-Desaster mit dem unsinnigen Abgabeverbot in Deutschland das Innenministerium, in Persona Frau Bundes- Innenministerin Nancy Faeser angeschrieben und unsere Positionen, sowie die Faktenlage zum Thema darzulegen. Selbstverständlich haben wir der Ministerin auch unsere fachliche Beratung angeboten und die Ergebnisse unserer Datenerhebungen zur Verfügung gestellt.

Der Unterton macht Sorge…

Hier der Text der Antwort des BMI auf unser Schreiben:

Sehr geehrter Herr Röder,

ich danke Ihnen für Ihr Bezugsschreiben an Frau Bundesinnenministerin Faeser, mit dem Sie sich namens des Feuerwerk Clubs für den Erhalt des traditionellen Silvesterfeuerwerks ausspre­chen. Ich wurde beauftragt, Ihnen zu antworten. 
Die überwiegend restriktiven Regelungen des Sprengstoffrechts schaffen einen Ausgleich zwi­schen den Wünschen der Bürger, Feuerwerk oder andere pyrotechnische Gegenstände verwen­den zu dürfen, und denen, die sich hierdurch gestört fühlen oder Schäden befürchten. Neben allgemeinen Sicherheitsaspekten sind auch solche des Tier-, Lärm- und Umweltschutzes berücksichtigt. Diese Aspekte haben Sie ja auch selbst in Ihrem Schreiben angesprochen. 
Gerade bezüglich der Nutzung von Feuerwerkskörpern durch Privatpersonen wird immer wieder von verschiedenen Stellen angeregt, die entsprechenden Vorschriften zu verändern. Diese Änderungsanregungen zielen mal auf Verschärfungen, mal auf weitergehende Freigaben ab - die jeweiligen Interessen sind hier sehr unterschiedlich. Hierzu erhalten wir regelmäßig Zuschriften. 
Unabhängig von den pandemiebedingten Sonderregelungen zu den Jahreswechseln 2020 /2021 und 2021 /2022 hat sich die Position des BMI zu möglichen Änderungen des Sprengstoffrechts in Bezug auf Silvesterfeuerwerk nicht verändert. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) prüft fortlaufend auch das Sprengstoffrecht hinsichtlich möglicher Defizite und daraus resultierendem gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Die Frage ob und ggf. inwieweit in diesem Bereich Änderungen erfolgen sollen, ist nach wie vor Gegenstand der Prüfung im Rahmen der für die laufende Legislaturperiode geplanten Gesamt­novellierung des Sprengstoffrechts unter Einbeziehung der Länder. Es handelt sich um eine komplexe Materie, bei der - wie eingangs ausgeführt -neben Aspekten der öffentlichen Sicherheit auch umwelt- und auch wirtschaftspolitische Interessen abzuwägen sind. Insoweit werden auch die in Ihrem Schreiben an Frau Bundesministerin Faeser dargelegten Gesichtspunkte im Rahmen dieser Prüfung berücksichtigt. 

Mit freundlichen Grüßen...

Im Prinzip ist das Schreiben ja völlig ohne Aussage, dass in diesem Jahr die Novellierung des SprengG und der zugehörigen Verordnungen ansteht war ja bereits bekannt. Die unterschwellig spürbare Betonung der Sicherheits- und Umweltschutzaspekte gibt uns allerdings Anlass zur Sorge.

Wir müssen mit voller Kraft und starkem Engagement weiter für unser Silvesterfeuerwerk kämpfen

Um so mehr muss uns klar sein, dass wir gerade jetzt weiterhin auf breiter Ebene mit den richtigen Fakten und Informationen in die Öffentlichkeit gehen und an die Politik herantreten.

Freilich gibt es derzeit sehr viel wichtigere und dringlichere Themen als Feuerwerk. Auch für uns – das sollte selbstverständlich sein und nicht extra betont werden müssen. Dennoch verlieren wir die Probleme unseres Alltags, den wir hoffentlich eines Tages auch wieder in gewisser „Normalität“ leben können, nicht aus den Augen und bleiben hier weiter an unseren Themen dran.

Wir werden Euch weiter auf dem Laufenden halten.

Bis dahin wünschen wir den Menschen in der Ukraine alles erdenklich Gute, hoffen mit Ihnen auf ein baldiges Einlenken Russlands und ein Ende der Kampfhandlungen.

FCK PTN!

FDP-Besuch bei Röder Feuerwerk

FDP-Besuch bei Röder Feuerwerk 2000 1024 Feuerwerk-Club * Infos - Tipps - Fakten

Wir bleiben weiter an der Politik dran…und locken sie zu uns.
Kürzlich begrüßte Röder Feuerwerk hohen Besuch der FDP in den heiligen Hallen:

FDP – Delegation besucht Röder Feuerwerk

Der Bundestagsabgeordnete Thomas Hacker, sowie Thomas Nagel (Bezirksrat, Stadt- und Kreisrat, FDP Bezirksvorsitzender Oberfranken ) und Sven Bachmann (Stellvertretender Kreisvorsitzender der FDP Bamberg und Mitglied im Bezirksvorstand der FDP-Oberfranken) waren am 1. Februar 2022 zu Gast bei Röder Feuerwerk.

Mit Feuerwerk begrüßt

Da die FDP ohnehin eher pro Feuerwerk zu verorten ist, wurden die Parteivertreter auch trotz widriger Wetterverhältnisse dementsprechend feurig mit Rauchkometenfächern in den Parteifarben begrüßt. Das würden wir übrigens gerne auch für die Grünen so machen – wenn sie denn kämen…

Heiko Röder konnte den politischen Akteuren in einer lockeren Gesprächsrunde die Unsinnigkeit der vergangenen Maßnahmen samt der schwerwiegenden Folgen und die generelle Situation rund um Feuerwerk in Deutschland vermitteln. Insbesondere wurde natürlich die bedrohliche Problematik für die Branche diskutiert. Dabei stießen unsere Argumente auf viel Zustimmung und Verständnis. Generell war bei den Herren ein gesundes Bewusstsein dafür, dass die Maßnahme absolut unangebracht war. Eine realistische und faktenbezogene Einstellung wurde im Gespräch deutlich. Auch die FDP sieht die Sinnlosigkeit gerade des diesjährigen Abgabeverbots als offensichtlich an.

Wie wir heraushören konnten, wurde das „Statement“ der Bürger wohl auch parteiübergreifend zur Kenntnis genommen und verstanden. Hoffen wir´s!

„F“ wie Feuerwerk – „F“ wie FDP?

Ja, zumindest bei unseren Besuchern scheint das so zu sein. Im Lager jedenfalls fühlten sich die Besucher von der FDP sichtlich wohl und waren von der Menge des eingelagerten Materials schwer beeindruckt. Sie hätten wohl gerne auch was mitgenommen…
Das ging natürlich nicht – dafür gab es allerdings einen Vorschlag für die nächste Kampagne gratis (siehe Beitragsbild oben).

MDB Thomas Hacker und Kollegen der FDP (Tomas Nagel & Sven Bachmann) informierten sich bei Röder Feuerwerk über die Situation rund um Silvesterfeuerwerk in Deutschland und über die Probleme der Branche durch die verhängten Verbote 2021 und 2022.

Die Politiker versicherten uns allesamt, sich in Zukunft pro Feuerwerk einzusetzen und eine Wiederholung der Geschehnisse auf jeden Fall verhindern zu wollen. Wir ernteten breite Zustimmung für die Forderung nach Erhebung und Berücksichtigung konsistenter Fakten. Insgesamt zeigten sich die Herren relativ gut informiert und aufgeschlossen gegenüber unseren Informationsangeboten.

Alles in allem war es ein sehr positiver Besuch, nun muss die Zukunft zeigen inwieweit dann bei Bedarf auch gehandelt wird…wir werden sehen.

Wir bedanken uns auf jeden Fall für diesen Besuch der FDP bei Röder Feuerwerk!

Wie geht es 2022 weiter?

Wie geht es 2022 weiter? 2000 1128 Feuerwerk-Club * Infos - Tipps - Fakten

2021 konnten wir trotz aller Bemühungen das Abgabeverbot und auch die regional bisweilen erlassenen Zündverbote leider nicht mehr abwenden. In äußerst zweifelhafter Manier hat man eine unsinnige Maßnahme gegen jede Vernunft durchgesetzt. 2022 darf das nicht noch einmal passieren. Wir werden das verhindern. Gemeinsam können wir das auch.

2022 wird unser Jahr – wir bleiben am Ball!

Dennoch sind unsere Bemühungen und das Engagement der gesamten Feuerwerkscommunity nicht wirkungslos geblieben. Sowohl in den sozialen Medien, als auch den „professionellen“ Medien war im letzten Jahr im Vergleich zu den vorherigen Jahren eine deutliche, positive Entwicklung zu erkennen.

In den sozialen Medien haben die Hetzer deutlich mehr und fundierteren Gegenwind bekommen, den Menschen wurden dank der Mithilfe vieler Feuerwerkfans die tatsächlichen Fakten zugänglich gemacht und sachliche Argumente geliefert.

In den Nachrichten-Medien war ein deutlicher Umschwung weg von der reinen Sensationsberichterstattung contra Feuerwerk mit platter Wiederholung der DUH-Schwurbelei, hin zu einer in immer mehr Fällen ausgewogener Berichterstattung unter Einbeziehung unserer Positionen und der realen Fakten zu sehen.

War der Tenor in der Vergangenheit noch rein kritisch und negativ, so gab es in der letzten Saison doch viele Berichte, die sich auch klar pro Feuerwerk positionierten und die Fakten zum Thema richtig gestellt haben. Die DUH hat die Propagandahoheit verloren.

Ein erster Erfolg!

Das macht Hoffnung für 2022. Ebenso haben wir im vergangenen Jahr massiv Politiker und Parteien kontaktiert und Gespräche geführt. Wir haben – so gut es ging – eine Datenbasis geschaffen, mit der auch argumentiert werden kann.

Letztlich hat auch die Wirkungslosigkeit der Maßnahme selbst, bzw. deren Kontraproduktivität, einen weiteren Grundstein für eine Abwehr einer Wiederholung dieses Unsinns gesetzt. Die Menschen in Deutschland haben deutlich gezeigt, dass ein Silvester ohne Feuerwerk nicht denkbar ist – das hat auch die Politik mitbekommen.

Nun gilt es, weiterhin hart am (Auf-)Wind zu segeln und die Drive beizubehalten. Die Hauptverfahren zu den Abgabeverboten sind noch anhängig und wir werden dies vorantreiben, soweit es in unserer Macht steht.

Abseits der rechtlichen Aufarbeitung der Verbote müssen wir – alle, jeder Einzelne – weiter medial nach vorne gehen und Aufklärungsarbeit leisten. Also: Schlaft nicht ein, bleibt weiter wachsam und macht mit der selben Energie und dem selben Engagement weiter, wie in der „heißen“ Zeit! Wir tun es auch und haben noch eine Menge Ideen!

Darauf aufbauen!

Das muss nun passieren. Wir werden weiter die politischen Kontakte verfolgen, weiterhin Daten sammeln und für Aufklärung sorgen. Medienkontakte müssen weiterhin auf- und ausgebaut werden.
Ihr könnt mithelfen: Habt Ihr Kontakte zu Medienleuten, Verlagen, TV- oder Radiosendern? Meldet Euch bei uns, wir freuen uns über jede Gelegenheit!

Werdet Mitglied im Club!

Unsere Aktivitäten sind in zeitlicher, wie in finanzieller Weise aufwändig. Unterstützt unsere Arbeit und werdet Mitglied im Feuerwerk Club. Jeder Einzelne zählt!

Genug geschrieben, hier gibt´s noch ein paar Worte von Heiko zum Thema:

Verkaufsverbot: Gericht weist Eilantrag ab

Verkaufsverbot: Gericht weist Eilantrag ab 2560 1707 Feuerwerk-Club * Infos - Tipps - Fakten

„Was liegt, das pickt.“

Was liegt, das pickt! (Deutsch)

Bedeutungen:
[1] österreichisch: eine bereits vorgenommene Handlung, eine getätigte Aussage kann nicht mehr zurückgenommen, rückgängig gemacht werden; was einmal ausgemacht wurde, das hat zu gelten
Herkunft:
nach einer Grundregel aus dem Kartenspiel: wer eine Spielkarte bereits auf den Tisch gelegt hat, der kann sie nicht mehr zurücknehmen; picken ist ein österreichisches Wort für kleben

So sagt man in Bayern und Österreich. Und so denkt man in Berlin. Gestern wurde der Eilantrag von Röder Feuerwerk gegen das Verkaufsverbot vom VG Berlin abgeschmettert. Wieder zeigt sich unsere Gerichtsbarkeit als willfähriger Handlanger der Politik.

Ignoranz ist der rote Faden

Bemerkenswert dabei ist die vollkommene Resistenz gegen jedwede Argumente und das Desinteresse für Fakten und belegbare Zahlen. Die vage Argumentation ist rein politisch und allein darauf ausgerichtet die politischen Entscheidungen zu stützen. Leider ist dieses Bestreben nach den Erfahrungen des vergangenen Jahres nur bedingt überraschend. Allerdings hatten wir die berechtigte Hoffnung aufgrund unserer dieses Jahr belegbaren Argumente und Fakten, dass eine wirkliche Auseinandersetzung damit stattfinden würde und damit eine gute Chance für uns bestand.

Nachfolgend zitieren wir einige Abschnitte aus der Ablehnung des Eilantrages, vor allem aus dem Argumentationsbereich, der die Fakten betrifft. Rein juristisches Paragraphen-Sparring lassen wir außen vor.


Hat man unseren Eilantrag eigentlich überhaupt gelesen?

Diese Frage stellt sich an der einen oder anderen Stelle durchaus. So liest man folgendes in der Ablehnung:

Das Überlassungsverbot ist schließlich auch unter Abwägung der gegenläufigen verfassungsrechtlichen Positionen der Antragstellerin angemessen. Zwar weist die Antragstellerin darauf hin, dass sie mit dem Verkauf von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 zum Jahreswechsel stets den größten Teil ihres Jahresumsatzes erzielt. Insoweit erscheint es allerdings als offen, ob die Antragstellerin nicht doch anderweitige Absatzmöglichkeiten im Ausland finden kann. Dass dies vollkommen unrealistisch wäre, drängt sich der Kammer jedenfalls nicht auf. Außerdem erscheint es nicht als ausgeschlossen, dass zumindest ein Teil der Ware noch zu Silvester 2022/23 abgesetzt werden kann. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass die Antragsgegnerin den vom Überlassungsverbot betroffenen Unternehmen Überbrückungshilfen zur Verfügung stellt, um die damit verbundenen Belastungen abzumildern. Dass diese offen-sichtlich unzureichend wären, drängt sich jedenfalls bei summarischer Prüfung nicht auf.(…)“

Ein kleiner Tipp, wie das rechtlich und zeitlich gehen soll (mit dem Absatz ins Ausland) wäre hilfreich!

Wir hatten in unserem Antrag (nachdem dieser Unsinn schon im letzten Jahr an uns herangetragen wurde) dazu deutlich Stellung bezogen und dargelegt, dass dies nicht so einfach, bzw. überhaupt nicht möglich ist. Gut – die Holländer hätten vielleicht Interesse, aber da war doch was? Es handelt sich eben um Feuerwerk und nicht um Nudeln, und im Ausland haben die Konsumenten in der Regel ganz andere Möglichkeiten und das über das ganze Jahr! Unsere 20 g-Raketen braucht da eher niemand.


Eine Eilentscheidung ist nicht geeignet Ergebnisse einer Hauptverhandlung vorweg zu nehmen

Dem Wesen und Zweck des Verfahrens nach § 123 Abs. 1 VwGO entsprechend, kann das Gericht im Wege der einstweiligen Anordnung grundsätzlich nur vorläufige Regelungen treffen und dem Antragsteller nicht schon das gewähren, was Ziel eines entsprechenden Hauptsacheverfahrens wäre. Begehren Antragsteller, wie hier, die Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und den Rechtsschutzsuchenden andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 – OVG 3 S 84.17 und OVG 3 M 105.17, juris Rn. 2, sowie vom 28. April 2017 – OVG 3 S 23.17, juris Rn. 1; vgl. ferner Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 123 Rn. 13 ff. m.w.N.).

Allerdings ist die Ausflucht man könne hier keine Entscheidung vorwegnehmen, die das Ziel eines Hauptverfahrens sei, wird durch die Tatsache, dass das Nichtfällen einer Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt in Verbindung mit der vorhergehenden unredlichen Verzögerungstaktik der Regierung und der Tatsache, dass die letztjährigen Hauptverfahren noch nicht einmal terminiert sind, ad absurdum geführt.

„…nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre…

Gelaufen ist gelaufen. Der Schaden entsteht jetzt! Ein Hauptverfahren kann dies niemals nachträglich ausgleichen! Und wann soll das sein? Wenn alle pleite sind in fünf Jahren?


Wenn man alle Argumente ignoriert kommt man freilich zu folgendem Schluss:

Vorliegend hat die Antragstellerin das Bestehen eines Anordnungsanspruchs nicht in einer auf die Vorwegnahme der Hauptsache rechtfertigenden Weise glaubhaft gemacht. Nach der in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung ist nicht mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sich das angegriffene Überlassungsverbot von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweisen wird.

Sture Wiederholung von Allgemeinplätzen ohne Berücksichtigung aktueller Daten als Grundlage für eine Entscheidung?

Durch die Nutzung von Feuerwerkskörpern komme es vielfach zu Unfällen mit teils schweren Verletzungsfolgen (BR-Drs. 839/21, S. 2). Dass Anlass für das ganzjährige Überlassungsverbot die aufgrund des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens aufgetretenen Engpässe in der medizinischen Versorgung sind, wie die Verordnungsbegründung hervorhebt (siehe BR-Drs. 839/21, S. 2: „Im Dezember 2021 ist die Auslastung der Intensivbetten in Krankenhäusern deutschlandweit pandemiebedingt erneut sehr hoch und bereits höher als im Vergleichszeitraum 2020.(…)“

Da heben wir allerdings ein anderes Bild bekommen:

„(…)In Teilen Deutschlands steht eine Überlastung der Gesundheitsversorgung unmittelbar bevor oder ist bereits eingetreten. Angesichts der hohen Infektionszahlen ist eine Entspannung der Situation in den Krankenhäusern zum Jahresende nicht absehbar.(…)

Zum Zeitpunkt der Entscheidung der Kammer („Jahresende“) sieht das aber anders aus: Die Zahlen sind gesunken und sinken weiter!

„(…)Es ist daher geboten, auch in diesem Jahr eine weitere Belastung durch Verletzungen im Zusammenhang mit Feuerwerk zu verhindern.“), nimmt der Regelung nicht ihren sprengstoffrechtlichen Charakter, die den von der Nutzung von Silvesterfeuerwerks herrührenden Gefahren begegnen will. Denn die in der Verordnungsbegründung angesprochene Schonung der Krankenhäuser, die in der Pandemie nicht zusätzlich mit der Behandlung von durch Silvesterfeuerwerk verletzten Personen belastet werden sollen, ist lediglich Motiv für das Tätigwerden des Verordnungsgebers.

Ein edles Motiv, die Maßnahme macht trotzdem keinen Sinn.


Die Fakten belegen zwar das Gegenteil, aber das VG Berlin sieht das anders:

Der Gesundheitsschutz erfordert es, das Überlassungsverbot innerhalb kürzester Frist in Kraft zu setzen, da die Annahme des Verordnungsgebers nachvollziehbar ist, dass die Krankenhäuser mit der Behandlung von durch Silvesterfeuerwerk verletzten Personen zusätzlich und über ihre Ressourcen hinausgehend belastet werden würden.

Wo wurde denn das Verbot kurzfristig in Kraft gesetzt? Verkündung am 2. Dezember, in Kraft getreten ist es am 24. Dezember. Kurzfristig ist auch relativ. Und wo sind die Verordnungen, die unsere Krankenhäuser entlasten durch Verbot von Skifahren, E-Scooter-Benutzung, Schlittschuhlaufen und vor allem Sektflaschen?

Schnelles Handeln war geboten, das erklärt auch die Verzögerungen…

Bei summarischer Prüfung ist nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die angegriffene Regelung nicht dem Verordnungsgeber hätte überlassen werden dürfen, sondern dem Gesetzgeber selbst vorzubehalten gewesen wäre. Zwar verpflichten das Rechtsstaatsprinzip und das Demokratieprinzip des Grundgesetzes den Gesetzgeber, wesentliche Entscheidungen selbst zu treffen und diese nicht dem Handeln und der Entscheidungsmacht der Exekutive zu überlassen, wobei es vom jeweiligen Sachbereich und der Eigenart des betroffenen Regelungsgegenstandes abhängt, wann es aufgrund der Wesentlichkeit einer Entscheidung einer Regelung durch den parlamentarischen Gesetzgeber bedarf. Art. 80 Abs. 1 GG ermöglicht es dem Gesetzgeber jedoch auch, von einer detaillierten gesetzlichen Regelung abzusehen und die nähere Ausgestaltung des zu regelnden Sachbereichs dem Verordnungsgeber zu überlassen, der die Regelungen rascher und einfacher auf dem neuesten Stand zu halten vermag als der Gesetzgeber (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2020 – OVG 11 S 120/20, juris Rn. 29). In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass dieser Aspekt es gerade zur Eindämmung der gegenwärtigen Pandemie erlaubt, eine Regelung im Verordnungswege anstelle in einem vergleichsweise schwerfälligen, längere Zeit in Anspruch nehmenden Gesetzgebungsverfahren zu treffen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2020 – OVG 11 S 120/20, juris Rn. 29). Diese Überlegung trägt auch hier. Die im Verordnungswege getroffene Regelung soll den Gefahren der Nutzung von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 durch Verbraucher begegnen, wozu § 6 Abs. 1 Nr. 4 SprengG ausdrücklich ermächtigt. Vor dem Hintergrund, dass aufgrund des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens derzeit Engpässe in der medizinischen Versorgung bestehen, ermöglicht das Instrument der Rechtsverordnung eine schnelle und zielgenaue Intervention, um eine an diesen Umständen ausgerichtete aktuelle Einschätzung der Gefahrenlage normativ umzusetzen. An dieser Bewertung ändert sich nichts dadurch, dass nunmehr schon zum zweiten Mal in Folge das Überlassungsverbot durch Rechtsverordnung auf das ganze Jahr ausgedehnt worden ist. Einerseits ist schnelles Handeln angesichts der gegenwärtig starken Belastung der Krankenhäuser geboten, die sich noch vor wenigen Monaten nicht abzeichnete.

Aha. Seit Juli wird gewarnt, seit Oktober war eine entsprechende Entwicklung bei den Infektionen erkennbar, die Zahlen stiegen. Aber es hat sich nichts abgezeichnet…


Die deutsche Insellösung ist sinnlos aber legal. Egal.

Bei summarischer Prüfung ist auch nicht von einem Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG auszugehen. Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln. Das hieraus folgende Gebot, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln, gilt für ungleiche Belastungen und ungleiche Begünstigungen. Dabei verwehrt Art. 3 Abs. 1 GG dem Gesetzgeber nicht jede Differenzierung. (…) Dass im Übrigen abweichende Regelungen insbesondere in den Nachbarstaaten der Antragsgegnerin bestehen, verletzt den Gleichheitssatz grundsätzlich nicht, weil Art. 3 Abs. 1 GG nur die Gleichbehandlung im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Gesetz- bzw. Verordnungsgebers fordert (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. August 2021 – OVG 11 S 84/21, juris Rn. 66). Deshalb führt es auch nicht auf einen Gleichheitsverstoß, dass der Erwerb von pyrotechnischer Munition (zur Zulässigkeit des Schießens damit aus Abschussbechern von SRS-Waffen siehe etwa Heller/Soschinka/Rabe, Waffenrecht, 4. Auflage 2020, Rn. 530; N.Heinrich, in: Steindorf, Waffenrecht, 10. Auflage 2015, § 12, Rn. 37) weiterhin möglich bleibt. Denn es ist nicht ersichtlich, dass dem Bundesministerium des Innern und für Heimat insoweit die Befugnis eingeräumt wäre, ein Überlassungsverbot zu regeln.

Wir hatten es dargelegt und belegt. Wer auch immer sich mit Thema beschäftigt muss es einsehen, aber…

Das Verbot ist geeignet, die Zahl der durch das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 verletzten Personen zu vermindern. Es ist allgemein bekannt, dass das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 jährlich zu einer Vielzahl gravierender Verletzungen führt, etwa Augenverletzungen (bis hin zum vollständigen Verlust der Sehkraft), sowie zum Verlust von einzelnen Gliedmaßen, insbesondere von Fingern. Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der im Internet abrufbaren Stellungnahme des Bundesverbands Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V. vom 29. November 2021 (https://media.bvpk.org/covid/20211129_positionspapier_covid_feuerwerk.pdf). Darin und in den dort genannten Quellen wird gerade nicht in Abrede gestellt, dass der Gebrauch von Silvesterfeuerwerk behandlungsbedürftige Verletzungen hervorruft (siehe S. 2 der Stellungnahme), sondern lediglich die Behauptung aufgestellt, dass der Anteil von Personen, die wegen einer Verletzung durch Silvesterfeuerwerk be-handlungsbedürftig seien, im Vergleich zu den aus sonstigen Gründen behandlungsbedürftigen Personen zu vernachlässigen sei. In der Sache keine andere Aussage trifft das im Internet abrufbare Papier der Antragstellerin (https://shop.roeder-feuerwerk.de/media/pdf/73/4e/95/Feuerwerk-Verbot-Fakten-Daten-Relationen.pdf; siehe dort S. 17 f.). Diese Behauptung trifft allerdings nicht zu.

Das Zusammenwirken mit anderen Maßnahmen, wie Ausgangsperren oder Kontaktbeschränkungen wird eben mal ignoriert…

Nach summarischer Prüfung ist vielmehr davon auszugehen, dass das Überlassungsverbot aus dem Vorjahr zu einer spürbaren Entlastung der Krankenhäuser geführt hat. So werden in der Silvesternacht und am Neujahrstag in die Notaufnahme des Unfallkrankenhauses Berlin üblicherweise 50 bis 75 Menschen eingeliefert, darunter solche mit schweren Verbrennungen und Verletzungen durch Silvesterfeuerwerk. Im vergangenen Jahr sank die Zahl dieser Personen jedoch auf zehn (siehe https://www.rbb24.de/panorama/thema/corona/beitraege/2021/12/berlin-boellerverbot-verletzte-krankenhaus-pyrotechniker-insolvenz.html). Entsprechende Zahlen gibt es auch für das Bundesland Bremen. Die Zahl der Rettungsdiensteinsätze in der Nacht des Jahreswechsels 2020/2021 hat dort gegenüber dem Vorjahr um mehr als ein Drittel abgenommen. Während es in der Silvesternacht 2019/2020 166 Rettungsdiensteinsätze gegeben habe, seien es im letzten Jahr 102 Rettungsdiensteinsätze gewesen (zitiert nach OVG Bremen Beschluss vom 21. Dezember 2021 – OVG 1 B 475/21, BeckRS 2021, 39768 Rn. 47). Im Übrigen nimmt die Kammer zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug auf die von der Antragsgegnerin in der Antragserwiderung genannten Quellen, die ebenfalls einen spürbaren Rückgang der wegen Verletzungen infolge des Gebrauchs von Silvesterfeuerwerks behandlungs-bedürftigen Personen belegen.


Dass dieses Jahr die Leute vorgewarnt waren und mehr Menschen auf alternative Einkaufsquellen gestoßen wurden, kann man wohl getrost vernachlässigen.

Die grenznahen Händler im benachbarten Ausland haben dieses Jahr das Geschäft ihres Lebens gemacht. Illegale Onlineshops im Ausland versorgen Jeden jeden Alters mit Feuerwerkskörpern aller Kategorien, ob mit oder völlig ohne Zulassung. Und versendet wird die Ware dann nicht als Gefahrgut, sondern als normale Postsendung. Die Versandunternehmen und deren Boten haben keinen Ahnung davon, welch brisante Fracht sie da im Lager oder Auto haben. Aber das macht ja nichts.

Die Eignung des Verbots wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass allein mit dem Überlassungsverbot aus § 22 Abs. 1 Satz 1 der 1. SprengV nicht jedes Silvesterfeuerwerk unterbunden werden kann. Hierzu müsste zusätzlich die Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland untersagt werden und generell das Abbrennen von Feuerwerk verboten werden. Abgesehen davon, dass diese zusätzlichen Verbote jedenfalls teilweise von den zuständigen Behörden angeordnet worden sind, stellt das hier gegenständliche Überlassungsverbot eine geeignete Maßnahme dar, um die Zahl der in den Verkehr gelangenden Feuerwerkskörper und damit die Zahl der Verletzten zum Jahreswechsel 2021/22 zu vermindern. Im Übrigen ist durch das oben Gesagte zur Belastung der Notaufnahmen und der Rettungsdienste anlässlich des Jahreswechsels 2020/2021 widerlegt, dass es zu einer gleichbleibenden, wenn nicht gar höheren Zahl von Verletzungen durch ein wie auch immer geartetes Ausweich- und Umgehungsverhalten – in erster Linie durch Erwerb von nicht im Bundesgebiet zugelassenem Silvesterfeuerwerk – kommt (siehe auch OVG Bremen Beschluss vom 21. Dezember 2021 – OVG 1 B 475/21, BeckRS 2021, 39768 Rn. 47, zumal anzunehmen ist, dass das Überlassungsverbot es der Polizei und den Ordnungsbehörden erleichtern wird, den Verkauf, vor allem aber die Nutzung illegalen Silvesterfeuerwerks effektiv zu unterbinden (vgl. BR-Drs. 839/21, S. 2).

Genau. Und Weihnachtsmann und Osterhase existieren wirklich. Wie wirklichkeitsfremd ist das denn?

Versinnbildlichung der wirklichkeitsfremden Natur unserer Bürokratie und Politik

Wie kann das Überlassungsverbot den Ordnungsbehörden die Unterbindung der Nutzung illegalen Silvesterfeuerwerks erleichtern? Da ist die Kammer aber beim logisch Denken hart falsch abgebogen. Wie auch bereits der Bund Deutsche Kriminalbeamte in Vorfeld befürchtet hat und wie es nun auch zu beobachten ist, hat das Überlassungsverbot zu einer Zunahme der Einfuhr von Feuerwerk aus dem Ausland, inklusive hier nicht legaler Feuerwerkskörper geführt. Das erleichtert höchsten insofern die Arbeit der Polizei, das die Nutzung häufiger anzutreffen ist, die Unterbindung dieser sicher nicht.

Das Überlassungsverbot ist auch erforderlich, weil kein milderes Mittel ersichtlich ist. Eine Kontingentierung der Abgabe von Feuerwerk der Kategorie F2 hätte keine vergleichbar effektive Wirkung und wäre zudem wohl kaum durchzusetzen. Ebenso wäre die Beschränkung allein auf ein Abbrennverbot nicht gleich wirksam. Denn hier wäre ein starker Anreiz gegeben, sich über das Verbot hinwegzusetzen und das zahlreich erworbene Silvesterfeuerwerk tatsächlich abzubrennen.

Ja, genau – das liest man zu einem Zeitpunkt, an dem man seit 4 Wochen zusehen kann, wie Shops in Polen, Tschechien, Dänemark, Österreich, Belgien und sogar Luxemburg von Deutschen (und je nachdem auch Holländern) leergeräumt werden. Mehrere Stunden Wartezeit und Anreise inklusive. Justitia ist manchmal eben tatsächlich blind.

Es ist natürlich bei weitem besser, wenn sich die Menschen mit illegalem Feuerwerk über die nun auch ausgesprochenen Abbrennverbote hinwegsetzen. Es ist so ein Unsinn!


Mit der beabsichtigten Vermeidung von Verletzten durch das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 soll eine weitere Belastung dieser sehr angespannten Situation vermieden werden, was als jedenfalls vertretbare Intention erscheint. Isoliert betrachtet mag es zutreffen, dass die zusätzliche Anzahl an Verletzten durch die Krankenhäuser noch zu bewältigen wäre. Dies würde aber notwendigerweise zu Lasten der ins gesamt angespannten personellen Situation gehen und die Behandlung der zahlreichen COVID-19-Patienten potentiell beeinträchtigen. Denn eine medizinische Versorgung von niedergelassenen Ärzten ist in der Zeit des Jahreswechsels, in der das Silvester-Feuerwerk abgebrannt wird, in der Regel nicht zu erlangen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Dezember 2020 – OVG 11 S 135/20, juris Rn. 5; vgl. auch OVG Bremen Beschluss vom 21. Dezember 2021 – OVG 1 B 475/21, BeckRS 2021, 39768 Rn. 47). Auch im Übrigen ist es nicht offenkundig fehlerhaft, dass der Verordnungsgeber hier der grundrechtlichen Schutzpflicht des Staates für die überragend wichtigen Rechtsgüter Leib und Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) den Vorrang gegenüber den Rechtsgütern der Antragstellerin eingeräumt hat (siehe Beschluss der Kammer vom 23. Dezember 2020 – VG 1 L 451/20, juris Rn. 25).

Offensichtlich fehlerhaft ist so manches hier.

Wie gesagt – dies sind nur einige Punkte in Auszügen. Europarechtliche und rein rechtsgrundlagenbezogene Dinge haben wir hier der schieren Menge und Unverständlichkeit für Laien weggelassen. Wir haben uns auf die allgemein verständlichen und faktenbezogenen Punkte beschränkt.


Ein Eindruck von der bemerkenswerten Argumentation des Gerichts sollte an dieser Stelle vermittelt sein.

Es ist letztlich beschämend wir hier mit aller Gewalt der Regierung juristisch die Stange gehalten wird. Sinn und Unsinn spielen keine Rolle. Das ist aber im Verlauf der Pandemiebekämpfung auch nicht neu. Wir hätten mal besser einen Antrag auf Verbot des Wahlkampfes stellen sollen. Wir stünden dann tatsächlich vielleicht anders da…

Wie geht es weiter?

Wir könnten nach der Ablehnung des Eilantrags nun noch vor das OVG ziehen, wobei mit höchster Wahrscheinlichkeit analog zum letzten Jahr eine gleichlautende Entscheidung mit gleicher Begründung erfolgen würde. Die Fahrtrichtung der Gerichte zum jetzigen Zeitpunkt ist klar. Es wäre nach unserer Ansicht lediglich Geldverschwendung für uns an dieser Stelle weiter zu machen. Der BVPK wird ohnehin noch das OVG bemühen und das reicht dann auch. Selbstverständlich wünschen wir für diese Klage viel Erfolg und drücken die Daumen. Es wäre wunderbar, wenn dieser Weg noch von Erfolg gekrönt würde. Wir setzen aber nun auf das/die Hauptverfahren (Zur Erinnerung: auch vom letzten Jahr ist noch das Hauptverfahren anhängig). Die Situation hinsichtlich des Verkaufs/Auslieferung jetzt noch zu ändern, halten wir für sehr unwahrscheinlich. So schwer es auch fällt, müssen wir den Tatsachen ins Auge sehen und den Fokus auf eine positive Rechtsgrundlage für die Zukunft setzen.

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Die Menschen wollen Feuerwerk.

Mehrheitlich.

Laut einer repräsentativen Umfrage von forsa. aus 2021 wünscht sich die Mehrheit der deutschen Bürger den Erhalt von privatem Silvesterfeuerwerk.

Feuerwerk macht Freude. Lassen wir’s dabei.

0

% unserer Bürger sind pro Feuerwerk eingestellt

0

% der Tierhalter sind pro Feuerwerk eingestellt