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Feuerwerk für Eure Rechner

Feuerwerk für Eure Rechner 1200 509 Feuerwerk-Club * Infos - Tipps - Fakten

Wir haben da mal was vorbereitet…
Als echter Feuerwerksfan will man ja auch was interessantes als Hintergrundbild sehen, wenn man den Rechner einschaltet oder das Smartphone anmacht. Und deshalb haben wir der Wallpaper-Familie Zuwachs verschafft:

Die Feuerwerk Club Wallpaper sind da!

Für den Anfang gibt es drei unterschiedliche Sets mit Hintergrundbildern für verschiedene Seitenverhältnisse und für Smartphones. Obendrein haben wir die Wallpaper auch noch in verschiedenen Auflösungen für Euch bereitgestellt.

Selbstverständlich sind die Wallpaper kostenlos und teilen ist höchst erwünscht…;)

Wir stellen Euch die verschiedenen Hintergründe mal vor:

Set 1 Vintage Grafik Raketen

Für Oldschool-Freunde

Set 2 Retro Comic Raketenstart

Dieses Artwork gibt es gibt mehreren Varianten und Farbigkeiten

Set 3 Steam Punk Feuerwerksherz

Full steam Fireworksmachine…

Weitere Grafiken sind bereits in Arbeit – Seid also gespannt, was da noch so kommt…

Hier geht´s zum Download…

FDP-Besuch bei Röder Feuerwerk

FDP-Besuch bei Röder Feuerwerk 2000 1024 Feuerwerk-Club * Infos - Tipps - Fakten

Wir bleiben weiter an der Politik dran…und locken sie zu uns.
Kürzlich begrüßte Röder Feuerwerk hohen Besuch der FDP in den heiligen Hallen:

FDP – Delegation besucht Röder Feuerwerk

Der Bundestagsabgeordnete Thomas Hacker, sowie Thomas Nagel (Bezirksrat, Stadt- und Kreisrat, FDP Bezirksvorsitzender Oberfranken ) und Sven Bachmann (Stellvertretender Kreisvorsitzender der FDP Bamberg und Mitglied im Bezirksvorstand der FDP-Oberfranken) waren am 1. Februar 2022 zu Gast bei Röder Feuerwerk.

Mit Feuerwerk begrüßt

Da die FDP ohnehin eher pro Feuerwerk zu verorten ist, wurden die Parteivertreter auch trotz widriger Wetterverhältnisse dementsprechend feurig mit Rauchkometenfächern in den Parteifarben begrüßt. Das würden wir übrigens gerne auch für die Grünen so machen – wenn sie denn kämen…

Heiko Röder konnte den politischen Akteuren in einer lockeren Gesprächsrunde die Unsinnigkeit der vergangenen Maßnahmen samt der schwerwiegenden Folgen und die generelle Situation rund um Feuerwerk in Deutschland vermitteln. Insbesondere wurde natürlich die bedrohliche Problematik für die Branche diskutiert. Dabei stießen unsere Argumente auf viel Zustimmung und Verständnis. Generell war bei den Herren ein gesundes Bewusstsein dafür, dass die Maßnahme absolut unangebracht war. Eine realistische und faktenbezogene Einstellung wurde im Gespräch deutlich. Auch die FDP sieht die Sinnlosigkeit gerade des diesjährigen Abgabeverbots als offensichtlich an.

Wie wir heraushören konnten, wurde das „Statement“ der Bürger wohl auch parteiübergreifend zur Kenntnis genommen und verstanden. Hoffen wir´s!

„F“ wie Feuerwerk – „F“ wie FDP?

Ja, zumindest bei unseren Besuchern scheint das so zu sein. Im Lager jedenfalls fühlten sich die Besucher von der FDP sichtlich wohl und waren von der Menge des eingelagerten Materials schwer beeindruckt. Sie hätten wohl gerne auch was mitgenommen…
Das ging natürlich nicht – dafür gab es allerdings einen Vorschlag für die nächste Kampagne gratis (siehe Beitragsbild oben).

MDB Thomas Hacker und Kollegen der FDP (Tomas Nagel & Sven Bachmann) informierten sich bei Röder Feuerwerk über die Situation rund um Silvesterfeuerwerk in Deutschland und über die Probleme der Branche durch die verhängten Verbote 2021 und 2022.

Die Politiker versicherten uns allesamt, sich in Zukunft pro Feuerwerk einzusetzen und eine Wiederholung der Geschehnisse auf jeden Fall verhindern zu wollen. Wir ernteten breite Zustimmung für die Forderung nach Erhebung und Berücksichtigung konsistenter Fakten. Insgesamt zeigten sich die Herren relativ gut informiert und aufgeschlossen gegenüber unseren Informationsangeboten.

Alles in allem war es ein sehr positiver Besuch, nun muss die Zukunft zeigen inwieweit dann bei Bedarf auch gehandelt wird…wir werden sehen.

Wir bedanken uns auf jeden Fall für diesen Besuch der FDP bei Röder Feuerwerk!

Wie geht es 2022 weiter?

Wie geht es 2022 weiter? 2000 1128 Feuerwerk-Club * Infos - Tipps - Fakten

2021 konnten wir trotz aller Bemühungen das Abgabeverbot und auch die regional bisweilen erlassenen Zündverbote leider nicht mehr abwenden. In äußerst zweifelhafter Manier hat man eine unsinnige Maßnahme gegen jede Vernunft durchgesetzt. 2022 darf das nicht noch einmal passieren. Wir werden das verhindern. Gemeinsam können wir das auch.

2022 wird unser Jahr – wir bleiben am Ball!

Dennoch sind unsere Bemühungen und das Engagement der gesamten Feuerwerkscommunity nicht wirkungslos geblieben. Sowohl in den sozialen Medien, als auch den „professionellen“ Medien war im letzten Jahr im Vergleich zu den vorherigen Jahren eine deutliche, positive Entwicklung zu erkennen.

In den sozialen Medien haben die Hetzer deutlich mehr und fundierteren Gegenwind bekommen, den Menschen wurden dank der Mithilfe vieler Feuerwerkfans die tatsächlichen Fakten zugänglich gemacht und sachliche Argumente geliefert.

In den Nachrichten-Medien war ein deutlicher Umschwung weg von der reinen Sensationsberichterstattung contra Feuerwerk mit platter Wiederholung der DUH-Schwurbelei, hin zu einer in immer mehr Fällen ausgewogener Berichterstattung unter Einbeziehung unserer Positionen und der realen Fakten zu sehen.

War der Tenor in der Vergangenheit noch rein kritisch und negativ, so gab es in der letzten Saison doch viele Berichte, die sich auch klar pro Feuerwerk positionierten und die Fakten zum Thema richtig gestellt haben. Die DUH hat die Propagandahoheit verloren.

Ein erster Erfolg!

Das macht Hoffnung für 2022. Ebenso haben wir im vergangenen Jahr massiv Politiker und Parteien kontaktiert und Gespräche geführt. Wir haben – so gut es ging – eine Datenbasis geschaffen, mit der auch argumentiert werden kann.

Letztlich hat auch die Wirkungslosigkeit der Maßnahme selbst, bzw. deren Kontraproduktivität, einen weiteren Grundstein für eine Abwehr einer Wiederholung dieses Unsinns gesetzt. Die Menschen in Deutschland haben deutlich gezeigt, dass ein Silvester ohne Feuerwerk nicht denkbar ist – das hat auch die Politik mitbekommen.

Nun gilt es, weiterhin hart am (Auf-)Wind zu segeln und die Drive beizubehalten. Die Hauptverfahren zu den Abgabeverboten sind noch anhängig und wir werden dies vorantreiben, soweit es in unserer Macht steht.

Abseits der rechtlichen Aufarbeitung der Verbote müssen wir – alle, jeder Einzelne – weiter medial nach vorne gehen und Aufklärungsarbeit leisten. Also: Schlaft nicht ein, bleibt weiter wachsam und macht mit der selben Energie und dem selben Engagement weiter, wie in der „heißen“ Zeit! Wir tun es auch und haben noch eine Menge Ideen!

Darauf aufbauen!

Das muss nun passieren. Wir werden weiter die politischen Kontakte verfolgen, weiterhin Daten sammeln und für Aufklärung sorgen. Medienkontakte müssen weiterhin auf- und ausgebaut werden.
Ihr könnt mithelfen: Habt Ihr Kontakte zu Medienleuten, Verlagen, TV- oder Radiosendern? Meldet Euch bei uns, wir freuen uns über jede Gelegenheit!

Werdet Mitglied im Club!

Unsere Aktivitäten sind in zeitlicher, wie in finanzieller Weise aufwändig. Unterstützt unsere Arbeit und werdet Mitglied im Feuerwerk Club. Jeder Einzelne zählt!

Genug geschrieben, hier gibt´s noch ein paar Worte von Heiko zum Thema:

Eine kleine Silvester-Bilanz

Eine kleine Silvester-Bilanz 2560 1707 Feuerwerk-Club * Infos - Tipps - Fakten

Das neue Jahr hat begonnen, nun ist es an der Zeit eine Bilanz zu ziehen – vor allem zum Verbot der Abgabe von Feuerwerkskörpern:

Was hat das Abgabeverbot denn nun gebracht?

Das Abgabeverbot sollte ja bewirken, dass weniger Feuerwerk verfügbar ist und weniger gezündet wird. In der Folge sollte sich die Belastung der Notaufnahmen in den Kliniken reduzieren, da dann weniger Unfälle erwartet wurden.

Gab es weniger Feuerwerk?

Ja, es gab etwas weniger Feuerwerk, das ist klar. Viele Bürger konnten eben keine Feuerwerkskörper bekommen. Aber ebenso haben sich viele Feuerwerkfans via Schwarzmarkt, (mal mehr, mal weniger legal), im benachbarten Ausland oder via illegalem Versand aus ausländischen Onlineshops eingedeckt. In den meisten Nachbarländern ist Feuerwerk ganzjährig erhältlich. Zudem ist dort meist auch stärkeres Feuerwerk für jedermann legal. Entsprechend gab es trotzdem viel Feuerwerk am Silvesterhimmel zu sehen und eben auch zu hören. Viele Feuerwerksbegeisterte, die dieses sinnfreie Verbot nicht akzeptieren wollten, haben mehrstündige Autofahrten und Wartezeiten vor den Läden in Kauf genommen, um sich mit Feuerwerk zu versorgen. Aufgefallen ist in jedem Fall, dass dieses Jahr bedeutend mehr schwere Blitzknallböller („Polenböller“) zu hören waren und auch an den Grenzen entsprechend mehr F4-Ware und nicht zugelassene Ware beschlagnahmt wurde. Dies konnte seit Anfang Dezember auch in den Medien verfolgt werden – einige Beispiele dazu gibt es hier.

Gab es weniger Verletzungen durch das Verbot?

Möglicherweise weniger Bagatellverletzungen. Möglicherweise – es gibt ja immer noch keine valide und flächendeckende Erfassung. Zudem muss man weiter Einschränkungen, wie Kontaktbegrenzungen und Alkoholverbote auch noch bedenken. Die schweren Verletzungen in Verbindung mit Feuerwerk (die beinahe zu 100% durch ohnehin in Deutschland illegales Feuerwerk verursacht werden) haben eher zugenommen. Es ist etwas schwierig hier einen Überblick zu bekommen, wir werden selbstverständlich in nächster Zeit hier so gut wie möglich recherchieren.

Sinllosigkeit
Abgabeverbot: Nicht durchdacht und sinnlos.

Soviel können wir aus den bisher bekannt gewordenen Fällen heute schon konstatieren:

  • Mindestens 2 Tote in Deutschland
  • Mindestens 22 Schwerverletzte
    (teils mit Amputationen)
  • Ursache waren in jedem Fall selbst gebastelte oder illegale Feuerwerkskörper

Respekt, wer hätte das erwartet? Richtig – jeder, der die Augen aufgemacht hat und offensichtliche Fakten beachtet hat.
Die Politik eben nicht. Oder etwa doch?

Was hat das Verbot für die breite Masse bedeutet?

Für viele war es einfach traurig, kein Feuerwerk zu haben, Entsprechend groß war die Freude vieler enttäuschter Leute über diejenigen Bürger, die trotz der Lage für einen erleuchteten Himmel gesorgt haben. Uns haben viele Statements von Familien erreicht, die sehr traurig darüber waren, aufgrund der Situation mit den Kindern kein eigenes Feuerwerk machen zu können (oftmals aufgrund des Mangels nicht einmal etwas F1-Jugendfeuerwerk).

Sicherlich hat diese offensichtlich sinnfreie und nicht evidenzbasierte Maßnahme auch viel politisches Vertrauen gekostet und die Bereitschaft weitere Maßnahmen mitzutragen wohl kaum erhöht.

Auswirkungen des Verbotes auf die Feuerwerksbranche

Diese waren (es ist nun das zweite Mal in Folge!) desaströs, welche konkreten Auswirkungen es hatte oder erst noch haben wird, wird sich noch zeigen. Auf eine tatsächliche Rettung von Betrieben durch staatliche Hilfen kann man nicht wirklich hoffen. Vielmehr ist angesichts des Ablaufes der sogenannten Corona-Maßnahme eher zu befürchten, dass es mindestens ein gewollter Nebeneffekt war, das für die Politik offenbar leidige Thema Feuerwerk sich selbst erledigen zu lassen – vorsichtig ausgedrückt.


Man muss sich nur nochmal den Ablauf vergegenwärtigen:

  • Anfang Dezember (2.12.2021) – Ansage der Maßnahme
  • Warten bis zur letztmöglichen Bundesratssitzung am 17.12.2021, um den Beschluss zu fassen (es hätte schon davor zwei Möglichkeiten gegeben, der Beschluss war eine Sache von 20 Sekunden)
  • Unterzeichnung des Beschlusses durch die Innenministerin erst nach dem Wochenende am 20.12.2021
  • Hinauszögern der Veröffentlichung (IM INTERNET!) mit der der Beschluss rechtskräftig wird und damit aber auch juristische Maßnahmen dagegen möglich werden bis Heiligabend (24.12.2021)
  • Die offensichtlich beabsichtigten Folgen: Keine Zeit mehr, um ordentliche juristische Verfahren zu begehen, nur noch Eilanträge waren möglich und selbst bei deren Erfolg wäre ein Ausliefeung logistisch nicht mehr möglich gewesen.

Und vorbei ist vorbei. Wenn der Baum über Nacht gefällt ist, spielt es ja keine Rolle mehr, ob das rechtlich korrekt war – der Baum ist weg, Tatsachen sind geschaffen.
Alleine der Silvesterhimmel hat trotzdem gezeigt, dass diese Rechnung nicht aufgehen wird. Man mag die heimische Branche zerstören, aber Feuerwerkfans finden andere Wege. Wir leben in Europa.

Hirn verboten
Denkverbote in der Politik?
Wenn die Fakten bekannt sind, es keine logischen Gründe für eine Handlung gibt – ist es dann Unvermögen oder Vorsatz?

Hat das Verbot funktioniert?

Diese Frage kann man einfach und klar beantworten: NEIN.
Wie sollte es auch? Die Begründung war ohne Evidenz, die Maßnahme selbst nicht geeignet um diesen vorgeschobenen Gründen entgegen zu wirken. Siehe oben…

Das hat selbst Peter Altmaier bemerkt:

Übersetzung:
Ich pflichte bei: Das Böllerverbot funktioniert nicht wirklich,
aber der EU-Binnenmarkt läuft offensichtlich wie die Hölle!

Selbst wenn man nur die Maßnahme betrachtet und die fehlende Grundlage weglässt: Man musste kein Steven Hawking (der übrigens ein Feuerwerksfan war) sein, um sich auszurechnen, dass eine Insellösung hier sowas von doof war, wie etwas nur doof sein kann. Zudem haben wir, sowie andere Organisationen und Firmen, schon lange dezidiert und laut darauf hingewiesen.

Die tatsächliche Belastung der Notaufnahmen zu Silvester

Zur Erinnerung: Die Alkoholabgabe war nicht verboten

Alexander Eichholtz, stellvertr. Vorsitzender des Klinikpersonalrats der Charité Berlin, hat anlässlich des Abgabeverbotes von Feuerwerk und der Diskussion über Feuerwerksverbote auf seinem Twitter-Account am 30.Dezember 2021 einen interessanten Einblick in den Silvesteralltag der Rettungsstelle der Berliner Universitätsklinik gewährt.

Wir haben den Thread zur besseren Lesbarkeit hier zusammengefasst:

Feuerwerk stellt keine signifikante Belastung einer Rettungsstelle dar.
Warum?
Was wir an Silvester tun:

Wir räumen alle Tragen aus der Rettungsstelle. Wir räumen alle Legewagen raus, hängen alle Vorhänge ab, verstecken Wäscheabwurfbehälter und alles was man werfen könnte. Wir haben mehr Personal im Einsatz. Wir kleben Steckdosen ab, denn Männer neigen dazu, gegen diese zu pieseln (Nudging). Wir bereiten OP-Siebe vor. Bevorraten uns mit Hautklammergeräten. 
Dann warten wir, denn so gegen 20 Uhr geht’s los & die RTW liefern die Kunden. Diese sind stockbesoffen, voller Drogen, oder beidem. Man legt sie auf die Bodenmatratzen. Einschub: warum liegen die auf dem Boden? Weil Betrunkene, Bekiffte, Drogenopfer dazu neigen, von einer Trage zu fallen. (Insiderwitz: GOMER. you know ;-)?
Aber wir sind ja nett, darum Bodenmatratzen) 

Der Laden läuft voll, Patienten bekommen oft nur Nummern, weil man keine Daten hat, da die Kunden nicht mal wissen wie ihre Mutter heißt. Irgendwann ist voll und man muss aufpassen, denn die Kunden neigen dazu, sich zu übergeben, in die Hose zu machen, herumzukugeln, eine neue Bekanntschaft auf der Nebenmatratze mit Sex zu  feiern. Die normalen Patienten kommen derweil auf die Aufnahmestation der Rettung und man schirmt sie gegen die benebelten Kunden ab. Diese sind zumeist gestürzt und mit Kopf, Lippe,Gesichtsfront aufgekracht, manche haben gebrochene Handgelenke. 

Auftritt des chirurgischen Rettungsstellenpflegers, der zusammen mit dem AvD die Innere Rettung bestritt, wenn er seine alkoholisierten Verletzten alle versorgt oder mal eine ruhige Minute hat. Man schaut die Kunden an, versucht zu erklären, was man machen muss: Kleben, Tackern, Nähen, Röntgen, CT. Meist begreifen die Alkohol- und Drogenopfer genau NULL. Es ist nicht leicht. Man versucht sein Bestes, während einem irgendwelche Halbbetrunkenen Leute auf den Puffer gehen und erklären, wie man seinen Job zu machen hat. Na ja, so geht das über Stunden und Stunden und Stunden. Ständig liefert die Feuerwehr Nachschub, 200, 250 Kunden. In einer Nacht. Am Ende der Nacht sieht´s in der Rettung aus wie bei Hempels unter dem Sofa. 

Die heftigsten Schnapsleichen schlafen aus, es riecht streng, manche werden von Verwandten abgeholt, viele Trunkenbolde zwischen 16 bis 85 laufen mit frisch getackerten Kopfplatzwunden nach Hause. Manche bleiben, weil sie nen Schädel-Hirn-Trauma haben. Manche müssen operiert werden, weil sie sich beim besoffenen Klettern die Haut in der Achsel so aufgerissen haben, dass ihr Thorax wie ne Knisterfolie klingt. Man hatte die Kollegen der Polizei im Haus – und das alles nur, weil Menschen glauben, Alkohol, Bier, Schnaps, Barcadi, Cola mit Bumms und Kiff, Kokain, Buttersäure wären cool und, wenn man bewusst damit umgeht, total knorke. Was ich noch nie, nie, nie gesehen habe sind Feurwerksverletzungen, nicht mal welche, die mit Gaze und ner Tetanus-Impfung abgefrühstückt gewesen wären.

Und darum halte ich das Böllerverbot für reine Symbolpolitik. 
Was wirklich helfen würde, das, ja das lest ihr doch sicher aus diesem Thread heraus.


PS. Leute, ich bestreite nicht, dass es Verletzungen gibt. Aber hier gilt zu schauen, ob es sich um Verletzungen durch illegales Zeug handelt & man muss die geringe Zahl ins Verhältnis setzen, denn: Wer so argumentiert muss Alkohol verbieten & eine Ausgangssperre verhängen
Nachtrag: Ich habe euch ja nur grob erzählt, was man so erlebt, wenn Patienten mit Alkohol- o. Drogenintox aufschlagen. Polizeieinsätze, weil Leute schlagen, 
5 Polizisten auf einem Patienten. Pat. nackig & verletzt aus der Rettung rennen. Wenn junge Leute sich entkleiden, dann Sich selber mit ihren Ausscheidungen lachend beschmieren, herumkullern, aufstehen und wirr herumrennen. Koksopfer schreiend durch die Station rasen. Feuerwehrleute Betrunkene, halb bekleidete zu Dritt auf Matratzen wuchten. Angehörige permanent in die Behandlungsräume srürmen...

Betrunkene junge Frauen auf den Gyn warten, weil ihre Notlage ausgenutzt wurde und sie nun gerichtsfest Untersuchungen und Abstriche brauchen. 

Fazit: Das Schlimmste an Silvester sind jegliche Substanzen und deren Folgen. So massiv und doch so ignoriert. Stattdessen Symbolpolitik Tja, oder wie schon der fast vergessene Frederic Bastiat schrieb: " was man sieht und was man nicht sieht". Heißt: man regelt und erhält Sekundärergebnisse ungewünschter Natur.

Link zum Original-Tweet:

Wir haben wohl noch einiges vor uns…

2022 – Wir machen weiter!

2022 – Wir machen weiter! 1417 1049 Feuerwerk-Club * Infos - Tipps - Fakten

Der Abgang des Jahres 2021 hat das bescheidene Ende von 2020 ja fast nochmal übertroffen. Aber Aufgeben gilt nicht! 2022 geht es weiter.

Neues Jahr neues Glück. 2022 wir unser Jahr.

Auch wenn dieses Jahr erneut mit einem völlig sinnlosen Verbot und einer neuen Covid-Welle zu Ende gegangen ist, wir lassen uns nicht entmutigen. Wir alle zusammen haben dieses Jahr -auch wenn es nicht zur Verhinderung des Abgabeverbots gereicht hat- viel erreicht. Unsere Arbeit ist nicht ungehört verhallt. Die Fakten zu unserem Thema haben angefangen Wirkung zu zeigen. Vergleicht man die mediale Rezeption des Themas Feuerwerk mit der im Jahr zuvor, ist das schon ein großer Unterschied. Viele Menschen, die bisher nur der Fake-Propaganda von DUH & Co ausgesetzt waren, kennen nun auch die wirklichen Fakten. Auch in Teilen der Politik scheint nun langsam etwas Einsicht einzuziehen und der Funke der Vernunft und Sachlichkeit glimmt ein wenig auf. Nun heißt es dranbleiben, und den Funken zum Leuchtfeuer werden zu lassen.

Für viele ist es ein trauriges Silvester, aber der Himmel bleibt nicht dunkel!

Viele von Euch haben dieses Silvester auch wieder kein oder zumindest weit weniger Feuerwerk als im letzten Jahr. Einige Landstriche haben gar ein komplettes Zündverbot auferlegt bekommen. Wobei zu bezweifeln ist, das dies auch eingehalten wird. Angesichts der absoluten, belegbaren Sinnlosigkeit dieser Maßnahmen ist anzunehmen, dass wohl hier und da durchaus ziviler Ungehorsam stattfinden wird.

Wie zu beobachten war, haben sich unzählige Bürger im benachbarten Ausland mit Feuerwerksartikeln eingedeckt und auch wer selbst kein Feuerwerk hat, wird in den meisten Fällen wohl wenigstens ein bisschen Feuerwerk zu sehen bekommen. Genießt es also umso mehr!

Mit neuer Kraft ins neue Jahr 2022!

Auch trotz und gerade wegen der himmelschreienden Ungerechtigkeit, die uns seitens Regierung und Justiz zuteil wurde, werden wir mit voller Kraft ins Jahr 2022 starten und weiter für unsere Sache kämpfen!

DANKE für Eure Unterstützung und Euer Engagement!

Viele von Euch sind aktiv geworden, ob in den sozialen Medien, vor Ort oder hinsichtlich der Politik. Wir haben viel Zuspruch erhalten und viele von Euch haben unsere Bemühungen auch finanziell und durch Mitgliedschaft unterstützt. Dafür bedanken wir uns von Herzen und geben Euch das Versprechen auch 2022 wieder mit vollem Einsatz für die Erhaltung unserer Leidenschaft Feuerwerk zu kämpfen.

Gemeinsam werden wir es schaffen mit diesem Unsinn Schluss zu machen, halten wir also weiter zusammen!

Euer Feuerwerk Club Team wünscht Euch allen einen guten Rutsch ins neue Jahr und vor allem:

BLEIBT GESUND!

Verkaufsverbot: Gericht weist Eilantrag ab

Verkaufsverbot: Gericht weist Eilantrag ab 2560 1707 Feuerwerk-Club * Infos - Tipps - Fakten

„Was liegt, das pickt.“

Was liegt, das pickt! (Deutsch)

Bedeutungen:
[1] österreichisch: eine bereits vorgenommene Handlung, eine getätigte Aussage kann nicht mehr zurückgenommen, rückgängig gemacht werden; was einmal ausgemacht wurde, das hat zu gelten
Herkunft:
nach einer Grundregel aus dem Kartenspiel: wer eine Spielkarte bereits auf den Tisch gelegt hat, der kann sie nicht mehr zurücknehmen; picken ist ein österreichisches Wort für kleben

So sagt man in Bayern und Österreich. Und so denkt man in Berlin. Gestern wurde der Eilantrag von Röder Feuerwerk gegen das Verkaufsverbot vom VG Berlin abgeschmettert. Wieder zeigt sich unsere Gerichtsbarkeit als willfähriger Handlanger der Politik.

Ignoranz ist der rote Faden

Bemerkenswert dabei ist die vollkommene Resistenz gegen jedwede Argumente und das Desinteresse für Fakten und belegbare Zahlen. Die vage Argumentation ist rein politisch und allein darauf ausgerichtet die politischen Entscheidungen zu stützen. Leider ist dieses Bestreben nach den Erfahrungen des vergangenen Jahres nur bedingt überraschend. Allerdings hatten wir die berechtigte Hoffnung aufgrund unserer dieses Jahr belegbaren Argumente und Fakten, dass eine wirkliche Auseinandersetzung damit stattfinden würde und damit eine gute Chance für uns bestand.

Nachfolgend zitieren wir einige Abschnitte aus der Ablehnung des Eilantrages, vor allem aus dem Argumentationsbereich, der die Fakten betrifft. Rein juristisches Paragraphen-Sparring lassen wir außen vor.


Hat man unseren Eilantrag eigentlich überhaupt gelesen?

Diese Frage stellt sich an der einen oder anderen Stelle durchaus. So liest man folgendes in der Ablehnung:

Das Überlassungsverbot ist schließlich auch unter Abwägung der gegenläufigen verfassungsrechtlichen Positionen der Antragstellerin angemessen. Zwar weist die Antragstellerin darauf hin, dass sie mit dem Verkauf von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 zum Jahreswechsel stets den größten Teil ihres Jahresumsatzes erzielt. Insoweit erscheint es allerdings als offen, ob die Antragstellerin nicht doch anderweitige Absatzmöglichkeiten im Ausland finden kann. Dass dies vollkommen unrealistisch wäre, drängt sich der Kammer jedenfalls nicht auf. Außerdem erscheint es nicht als ausgeschlossen, dass zumindest ein Teil der Ware noch zu Silvester 2022/23 abgesetzt werden kann. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass die Antragsgegnerin den vom Überlassungsverbot betroffenen Unternehmen Überbrückungshilfen zur Verfügung stellt, um die damit verbundenen Belastungen abzumildern. Dass diese offen-sichtlich unzureichend wären, drängt sich jedenfalls bei summarischer Prüfung nicht auf.(…)“

Ein kleiner Tipp, wie das rechtlich und zeitlich gehen soll (mit dem Absatz ins Ausland) wäre hilfreich!

Wir hatten in unserem Antrag (nachdem dieser Unsinn schon im letzten Jahr an uns herangetragen wurde) dazu deutlich Stellung bezogen und dargelegt, dass dies nicht so einfach, bzw. überhaupt nicht möglich ist. Gut – die Holländer hätten vielleicht Interesse, aber da war doch was? Es handelt sich eben um Feuerwerk und nicht um Nudeln, und im Ausland haben die Konsumenten in der Regel ganz andere Möglichkeiten und das über das ganze Jahr! Unsere 20 g-Raketen braucht da eher niemand.


Eine Eilentscheidung ist nicht geeignet Ergebnisse einer Hauptverhandlung vorweg zu nehmen

Dem Wesen und Zweck des Verfahrens nach § 123 Abs. 1 VwGO entsprechend, kann das Gericht im Wege der einstweiligen Anordnung grundsätzlich nur vorläufige Regelungen treffen und dem Antragsteller nicht schon das gewähren, was Ziel eines entsprechenden Hauptsacheverfahrens wäre. Begehren Antragsteller, wie hier, die Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und den Rechtsschutzsuchenden andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 – OVG 3 S 84.17 und OVG 3 M 105.17, juris Rn. 2, sowie vom 28. April 2017 – OVG 3 S 23.17, juris Rn. 1; vgl. ferner Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 123 Rn. 13 ff. m.w.N.).

Allerdings ist die Ausflucht man könne hier keine Entscheidung vorwegnehmen, die das Ziel eines Hauptverfahrens sei, wird durch die Tatsache, dass das Nichtfällen einer Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt in Verbindung mit der vorhergehenden unredlichen Verzögerungstaktik der Regierung und der Tatsache, dass die letztjährigen Hauptverfahren noch nicht einmal terminiert sind, ad absurdum geführt.

„…nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre…

Gelaufen ist gelaufen. Der Schaden entsteht jetzt! Ein Hauptverfahren kann dies niemals nachträglich ausgleichen! Und wann soll das sein? Wenn alle pleite sind in fünf Jahren?


Wenn man alle Argumente ignoriert kommt man freilich zu folgendem Schluss:

Vorliegend hat die Antragstellerin das Bestehen eines Anordnungsanspruchs nicht in einer auf die Vorwegnahme der Hauptsache rechtfertigenden Weise glaubhaft gemacht. Nach der in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung ist nicht mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sich das angegriffene Überlassungsverbot von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweisen wird.

Sture Wiederholung von Allgemeinplätzen ohne Berücksichtigung aktueller Daten als Grundlage für eine Entscheidung?

Durch die Nutzung von Feuerwerkskörpern komme es vielfach zu Unfällen mit teils schweren Verletzungsfolgen (BR-Drs. 839/21, S. 2). Dass Anlass für das ganzjährige Überlassungsverbot die aufgrund des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens aufgetretenen Engpässe in der medizinischen Versorgung sind, wie die Verordnungsbegründung hervorhebt (siehe BR-Drs. 839/21, S. 2: „Im Dezember 2021 ist die Auslastung der Intensivbetten in Krankenhäusern deutschlandweit pandemiebedingt erneut sehr hoch und bereits höher als im Vergleichszeitraum 2020.(…)“

Da heben wir allerdings ein anderes Bild bekommen:

„(…)In Teilen Deutschlands steht eine Überlastung der Gesundheitsversorgung unmittelbar bevor oder ist bereits eingetreten. Angesichts der hohen Infektionszahlen ist eine Entspannung der Situation in den Krankenhäusern zum Jahresende nicht absehbar.(…)

Zum Zeitpunkt der Entscheidung der Kammer („Jahresende“) sieht das aber anders aus: Die Zahlen sind gesunken und sinken weiter!

„(…)Es ist daher geboten, auch in diesem Jahr eine weitere Belastung durch Verletzungen im Zusammenhang mit Feuerwerk zu verhindern.“), nimmt der Regelung nicht ihren sprengstoffrechtlichen Charakter, die den von der Nutzung von Silvesterfeuerwerks herrührenden Gefahren begegnen will. Denn die in der Verordnungsbegründung angesprochene Schonung der Krankenhäuser, die in der Pandemie nicht zusätzlich mit der Behandlung von durch Silvesterfeuerwerk verletzten Personen belastet werden sollen, ist lediglich Motiv für das Tätigwerden des Verordnungsgebers.

Ein edles Motiv, die Maßnahme macht trotzdem keinen Sinn.


Die Fakten belegen zwar das Gegenteil, aber das VG Berlin sieht das anders:

Der Gesundheitsschutz erfordert es, das Überlassungsverbot innerhalb kürzester Frist in Kraft zu setzen, da die Annahme des Verordnungsgebers nachvollziehbar ist, dass die Krankenhäuser mit der Behandlung von durch Silvesterfeuerwerk verletzten Personen zusätzlich und über ihre Ressourcen hinausgehend belastet werden würden.

Wo wurde denn das Verbot kurzfristig in Kraft gesetzt? Verkündung am 2. Dezember, in Kraft getreten ist es am 24. Dezember. Kurzfristig ist auch relativ. Und wo sind die Verordnungen, die unsere Krankenhäuser entlasten durch Verbot von Skifahren, E-Scooter-Benutzung, Schlittschuhlaufen und vor allem Sektflaschen?

Schnelles Handeln war geboten, das erklärt auch die Verzögerungen…

Bei summarischer Prüfung ist nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die angegriffene Regelung nicht dem Verordnungsgeber hätte überlassen werden dürfen, sondern dem Gesetzgeber selbst vorzubehalten gewesen wäre. Zwar verpflichten das Rechtsstaatsprinzip und das Demokratieprinzip des Grundgesetzes den Gesetzgeber, wesentliche Entscheidungen selbst zu treffen und diese nicht dem Handeln und der Entscheidungsmacht der Exekutive zu überlassen, wobei es vom jeweiligen Sachbereich und der Eigenart des betroffenen Regelungsgegenstandes abhängt, wann es aufgrund der Wesentlichkeit einer Entscheidung einer Regelung durch den parlamentarischen Gesetzgeber bedarf. Art. 80 Abs. 1 GG ermöglicht es dem Gesetzgeber jedoch auch, von einer detaillierten gesetzlichen Regelung abzusehen und die nähere Ausgestaltung des zu regelnden Sachbereichs dem Verordnungsgeber zu überlassen, der die Regelungen rascher und einfacher auf dem neuesten Stand zu halten vermag als der Gesetzgeber (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2020 – OVG 11 S 120/20, juris Rn. 29). In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass dieser Aspekt es gerade zur Eindämmung der gegenwärtigen Pandemie erlaubt, eine Regelung im Verordnungswege anstelle in einem vergleichsweise schwerfälligen, längere Zeit in Anspruch nehmenden Gesetzgebungsverfahren zu treffen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2020 – OVG 11 S 120/20, juris Rn. 29). Diese Überlegung trägt auch hier. Die im Verordnungswege getroffene Regelung soll den Gefahren der Nutzung von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 durch Verbraucher begegnen, wozu § 6 Abs. 1 Nr. 4 SprengG ausdrücklich ermächtigt. Vor dem Hintergrund, dass aufgrund des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens derzeit Engpässe in der medizinischen Versorgung bestehen, ermöglicht das Instrument der Rechtsverordnung eine schnelle und zielgenaue Intervention, um eine an diesen Umständen ausgerichtete aktuelle Einschätzung der Gefahrenlage normativ umzusetzen. An dieser Bewertung ändert sich nichts dadurch, dass nunmehr schon zum zweiten Mal in Folge das Überlassungsverbot durch Rechtsverordnung auf das ganze Jahr ausgedehnt worden ist. Einerseits ist schnelles Handeln angesichts der gegenwärtig starken Belastung der Krankenhäuser geboten, die sich noch vor wenigen Monaten nicht abzeichnete.

Aha. Seit Juli wird gewarnt, seit Oktober war eine entsprechende Entwicklung bei den Infektionen erkennbar, die Zahlen stiegen. Aber es hat sich nichts abgezeichnet…


Die deutsche Insellösung ist sinnlos aber legal. Egal.

Bei summarischer Prüfung ist auch nicht von einem Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG auszugehen. Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln. Das hieraus folgende Gebot, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln, gilt für ungleiche Belastungen und ungleiche Begünstigungen. Dabei verwehrt Art. 3 Abs. 1 GG dem Gesetzgeber nicht jede Differenzierung. (…) Dass im Übrigen abweichende Regelungen insbesondere in den Nachbarstaaten der Antragsgegnerin bestehen, verletzt den Gleichheitssatz grundsätzlich nicht, weil Art. 3 Abs. 1 GG nur die Gleichbehandlung im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Gesetz- bzw. Verordnungsgebers fordert (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. August 2021 – OVG 11 S 84/21, juris Rn. 66). Deshalb führt es auch nicht auf einen Gleichheitsverstoß, dass der Erwerb von pyrotechnischer Munition (zur Zulässigkeit des Schießens damit aus Abschussbechern von SRS-Waffen siehe etwa Heller/Soschinka/Rabe, Waffenrecht, 4. Auflage 2020, Rn. 530; N.Heinrich, in: Steindorf, Waffenrecht, 10. Auflage 2015, § 12, Rn. 37) weiterhin möglich bleibt. Denn es ist nicht ersichtlich, dass dem Bundesministerium des Innern und für Heimat insoweit die Befugnis eingeräumt wäre, ein Überlassungsverbot zu regeln.

Wir hatten es dargelegt und belegt. Wer auch immer sich mit Thema beschäftigt muss es einsehen, aber…

Das Verbot ist geeignet, die Zahl der durch das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 verletzten Personen zu vermindern. Es ist allgemein bekannt, dass das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 jährlich zu einer Vielzahl gravierender Verletzungen führt, etwa Augenverletzungen (bis hin zum vollständigen Verlust der Sehkraft), sowie zum Verlust von einzelnen Gliedmaßen, insbesondere von Fingern. Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der im Internet abrufbaren Stellungnahme des Bundesverbands Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V. vom 29. November 2021 (https://media.bvpk.org/covid/20211129_positionspapier_covid_feuerwerk.pdf). Darin und in den dort genannten Quellen wird gerade nicht in Abrede gestellt, dass der Gebrauch von Silvesterfeuerwerk behandlungsbedürftige Verletzungen hervorruft (siehe S. 2 der Stellungnahme), sondern lediglich die Behauptung aufgestellt, dass der Anteil von Personen, die wegen einer Verletzung durch Silvesterfeuerwerk be-handlungsbedürftig seien, im Vergleich zu den aus sonstigen Gründen behandlungsbedürftigen Personen zu vernachlässigen sei. In der Sache keine andere Aussage trifft das im Internet abrufbare Papier der Antragstellerin (https://shop.roeder-feuerwerk.de/media/pdf/73/4e/95/Feuerwerk-Verbot-Fakten-Daten-Relationen.pdf; siehe dort S. 17 f.). Diese Behauptung trifft allerdings nicht zu.

Das Zusammenwirken mit anderen Maßnahmen, wie Ausgangsperren oder Kontaktbeschränkungen wird eben mal ignoriert…

Nach summarischer Prüfung ist vielmehr davon auszugehen, dass das Überlassungsverbot aus dem Vorjahr zu einer spürbaren Entlastung der Krankenhäuser geführt hat. So werden in der Silvesternacht und am Neujahrstag in die Notaufnahme des Unfallkrankenhauses Berlin üblicherweise 50 bis 75 Menschen eingeliefert, darunter solche mit schweren Verbrennungen und Verletzungen durch Silvesterfeuerwerk. Im vergangenen Jahr sank die Zahl dieser Personen jedoch auf zehn (siehe https://www.rbb24.de/panorama/thema/corona/beitraege/2021/12/berlin-boellerverbot-verletzte-krankenhaus-pyrotechniker-insolvenz.html). Entsprechende Zahlen gibt es auch für das Bundesland Bremen. Die Zahl der Rettungsdiensteinsätze in der Nacht des Jahreswechsels 2020/2021 hat dort gegenüber dem Vorjahr um mehr als ein Drittel abgenommen. Während es in der Silvesternacht 2019/2020 166 Rettungsdiensteinsätze gegeben habe, seien es im letzten Jahr 102 Rettungsdiensteinsätze gewesen (zitiert nach OVG Bremen Beschluss vom 21. Dezember 2021 – OVG 1 B 475/21, BeckRS 2021, 39768 Rn. 47). Im Übrigen nimmt die Kammer zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug auf die von der Antragsgegnerin in der Antragserwiderung genannten Quellen, die ebenfalls einen spürbaren Rückgang der wegen Verletzungen infolge des Gebrauchs von Silvesterfeuerwerks behandlungs-bedürftigen Personen belegen.


Dass dieses Jahr die Leute vorgewarnt waren und mehr Menschen auf alternative Einkaufsquellen gestoßen wurden, kann man wohl getrost vernachlässigen.

Die grenznahen Händler im benachbarten Ausland haben dieses Jahr das Geschäft ihres Lebens gemacht. Illegale Onlineshops im Ausland versorgen Jeden jeden Alters mit Feuerwerkskörpern aller Kategorien, ob mit oder völlig ohne Zulassung. Und versendet wird die Ware dann nicht als Gefahrgut, sondern als normale Postsendung. Die Versandunternehmen und deren Boten haben keinen Ahnung davon, welch brisante Fracht sie da im Lager oder Auto haben. Aber das macht ja nichts.

Die Eignung des Verbots wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass allein mit dem Überlassungsverbot aus § 22 Abs. 1 Satz 1 der 1. SprengV nicht jedes Silvesterfeuerwerk unterbunden werden kann. Hierzu müsste zusätzlich die Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland untersagt werden und generell das Abbrennen von Feuerwerk verboten werden. Abgesehen davon, dass diese zusätzlichen Verbote jedenfalls teilweise von den zuständigen Behörden angeordnet worden sind, stellt das hier gegenständliche Überlassungsverbot eine geeignete Maßnahme dar, um die Zahl der in den Verkehr gelangenden Feuerwerkskörper und damit die Zahl der Verletzten zum Jahreswechsel 2021/22 zu vermindern. Im Übrigen ist durch das oben Gesagte zur Belastung der Notaufnahmen und der Rettungsdienste anlässlich des Jahreswechsels 2020/2021 widerlegt, dass es zu einer gleichbleibenden, wenn nicht gar höheren Zahl von Verletzungen durch ein wie auch immer geartetes Ausweich- und Umgehungsverhalten – in erster Linie durch Erwerb von nicht im Bundesgebiet zugelassenem Silvesterfeuerwerk – kommt (siehe auch OVG Bremen Beschluss vom 21. Dezember 2021 – OVG 1 B 475/21, BeckRS 2021, 39768 Rn. 47, zumal anzunehmen ist, dass das Überlassungsverbot es der Polizei und den Ordnungsbehörden erleichtern wird, den Verkauf, vor allem aber die Nutzung illegalen Silvesterfeuerwerks effektiv zu unterbinden (vgl. BR-Drs. 839/21, S. 2).

Genau. Und Weihnachtsmann und Osterhase existieren wirklich. Wie wirklichkeitsfremd ist das denn?

Versinnbildlichung der wirklichkeitsfremden Natur unserer Bürokratie und Politik

Wie kann das Überlassungsverbot den Ordnungsbehörden die Unterbindung der Nutzung illegalen Silvesterfeuerwerks erleichtern? Da ist die Kammer aber beim logisch Denken hart falsch abgebogen. Wie auch bereits der Bund Deutsche Kriminalbeamte in Vorfeld befürchtet hat und wie es nun auch zu beobachten ist, hat das Überlassungsverbot zu einer Zunahme der Einfuhr von Feuerwerk aus dem Ausland, inklusive hier nicht legaler Feuerwerkskörper geführt. Das erleichtert höchsten insofern die Arbeit der Polizei, das die Nutzung häufiger anzutreffen ist, die Unterbindung dieser sicher nicht.

Das Überlassungsverbot ist auch erforderlich, weil kein milderes Mittel ersichtlich ist. Eine Kontingentierung der Abgabe von Feuerwerk der Kategorie F2 hätte keine vergleichbar effektive Wirkung und wäre zudem wohl kaum durchzusetzen. Ebenso wäre die Beschränkung allein auf ein Abbrennverbot nicht gleich wirksam. Denn hier wäre ein starker Anreiz gegeben, sich über das Verbot hinwegzusetzen und das zahlreich erworbene Silvesterfeuerwerk tatsächlich abzubrennen.

Ja, genau – das liest man zu einem Zeitpunkt, an dem man seit 4 Wochen zusehen kann, wie Shops in Polen, Tschechien, Dänemark, Österreich, Belgien und sogar Luxemburg von Deutschen (und je nachdem auch Holländern) leergeräumt werden. Mehrere Stunden Wartezeit und Anreise inklusive. Justitia ist manchmal eben tatsächlich blind.

Es ist natürlich bei weitem besser, wenn sich die Menschen mit illegalem Feuerwerk über die nun auch ausgesprochenen Abbrennverbote hinwegsetzen. Es ist so ein Unsinn!


Mit der beabsichtigten Vermeidung von Verletzten durch das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 soll eine weitere Belastung dieser sehr angespannten Situation vermieden werden, was als jedenfalls vertretbare Intention erscheint. Isoliert betrachtet mag es zutreffen, dass die zusätzliche Anzahl an Verletzten durch die Krankenhäuser noch zu bewältigen wäre. Dies würde aber notwendigerweise zu Lasten der ins gesamt angespannten personellen Situation gehen und die Behandlung der zahlreichen COVID-19-Patienten potentiell beeinträchtigen. Denn eine medizinische Versorgung von niedergelassenen Ärzten ist in der Zeit des Jahreswechsels, in der das Silvester-Feuerwerk abgebrannt wird, in der Regel nicht zu erlangen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Dezember 2020 – OVG 11 S 135/20, juris Rn. 5; vgl. auch OVG Bremen Beschluss vom 21. Dezember 2021 – OVG 1 B 475/21, BeckRS 2021, 39768 Rn. 47). Auch im Übrigen ist es nicht offenkundig fehlerhaft, dass der Verordnungsgeber hier der grundrechtlichen Schutzpflicht des Staates für die überragend wichtigen Rechtsgüter Leib und Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) den Vorrang gegenüber den Rechtsgütern der Antragstellerin eingeräumt hat (siehe Beschluss der Kammer vom 23. Dezember 2020 – VG 1 L 451/20, juris Rn. 25).

Offensichtlich fehlerhaft ist so manches hier.

Wie gesagt – dies sind nur einige Punkte in Auszügen. Europarechtliche und rein rechtsgrundlagenbezogene Dinge haben wir hier der schieren Menge und Unverständlichkeit für Laien weggelassen. Wir haben uns auf die allgemein verständlichen und faktenbezogenen Punkte beschränkt.


Ein Eindruck von der bemerkenswerten Argumentation des Gerichts sollte an dieser Stelle vermittelt sein.

Es ist letztlich beschämend wir hier mit aller Gewalt der Regierung juristisch die Stange gehalten wird. Sinn und Unsinn spielen keine Rolle. Das ist aber im Verlauf der Pandemiebekämpfung auch nicht neu. Wir hätten mal besser einen Antrag auf Verbot des Wahlkampfes stellen sollen. Wir stünden dann tatsächlich vielleicht anders da…

Wie geht es weiter?

Wir könnten nach der Ablehnung des Eilantrags nun noch vor das OVG ziehen, wobei mit höchster Wahrscheinlichkeit analog zum letzten Jahr eine gleichlautende Entscheidung mit gleicher Begründung erfolgen würde. Die Fahrtrichtung der Gerichte zum jetzigen Zeitpunkt ist klar. Es wäre nach unserer Ansicht lediglich Geldverschwendung für uns an dieser Stelle weiter zu machen. Der BVPK wird ohnehin noch das OVG bemühen und das reicht dann auch. Selbstverständlich wünschen wir für diese Klage viel Erfolg und drücken die Daumen. Es wäre wunderbar, wenn dieser Weg noch von Erfolg gekrönt würde. Wir setzen aber nun auf das/die Hauptverfahren (Zur Erinnerung: auch vom letzten Jahr ist noch das Hauptverfahren anhängig). Die Situation hinsichtlich des Verkaufs/Auslieferung jetzt noch zu ändern, halten wir für sehr unwahrscheinlich. So schwer es auch fällt, müssen wir den Tatsachen ins Auge sehen und den Fokus auf eine positive Rechtsgrundlage für die Zukunft setzen.

Diverse Klagen sind auf dem Weg

Diverse Klagen sind auf dem Weg 1200 1200 Feuerwerk-Club * Infos - Tipps - Fakten

Obwohl seitens unserer Regierung wiederum die schon im letzten Jahr gezeigte Verzögerungstaktik gefahren wird, sind die ersten Eilanträge eingereicht worden.

Bund und Länder machen öffentlich, dass ein Abgabeverbot kommen soll – die Folge: Rekordumsätze im Ausland, ein blühender Schwarzmarkt und eine Schwemme illegaler, gefährlicher Feuerwerkskörper.

Eile mit Weile…

Anstatt aber die Regelung zügig zu installieren, wird bis zur letzten Bundesratssitzung gewartet um den Beschluss endgültig zu fassen. Auch dann vergehen nochmal Tage, bis die Innenministerin den Beschluss unterzeichnet. Um dem noch eins draufzusetzen, wird er nicht etwa umgehend veröffentlicht und damit rechtskräftig gemacht – nein, erst am 24.12. soll er rechtskräftig werden.

Wovor hat man Angst?

Vor den Klagen, denn erst wenn ein Beschluss, Gesetz oder ähnliche Dinge rechtskräftig sind, hat man die Möglichkeit dagegen zu klagen. Dies will man soweit möglich verhindern und damit die Rechte der Betroffenen so gut aushebeln, wie eben möglich. Lupenreine Rechtsstaatlichkeit würde Herr Schröder das nennen. Dass man Angst hat vor den Klagen hat, kann einem ja aber auch Hoffnung machen…

The same procedure as last year, Ms Sophie?

Neu ist das nicht, wir kennen dies bereits aus den letzten Jahr. Die Hauptverfahren dazu sind noch nicht einmal terminiert. Auch mit Abbrennverboten auf Länder- oder Kommunalebene wird gerne so verfahren. Das geht sogar so weit, das man (Beispiel Nürnberg) im letzte Jahr Urteile in zwei Instanzen im selben Bundesland (Unrechtmäßigkeit des Abbrennverbotes auf Privatgrund) ignorierte und rechtswidrige Regelungen dennoch erließ.

Davon lassen wir uns nicht aufhalten, bleiben aber realistisch…

Die Unternehmen Röder Feuerwerk, Pyroland, Pyroweb und auch der BVPK haben nun ihre Eilanträge über eine juristischen Kunstgriff dennoch eingebracht. Ob allerdings dadurch noch vor Weihnachten mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist völlig unklar. Obwohl in Hinsicht auf Argumente kein Zweifel an einer für uns positiven Entscheidung herrschen dürfte – es ist fraglich, ob ein Richter, der noch weiter Karriere machen möchte hier nicht doch einen geschmeidigen Weg findet die Anträge im Sinne der Bundesregierung abzuschmettern.

Daumen drücken

Aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Rein juristisch sind die Chancen groß. Aber wie sehr die Politik Einfluss auf eine Gerichtsentscheidung hat, werden wir sehen….

Der Verbots-Irrsinn geht weiter

Der Verbots-Irrsinn geht weiter 2560 1703 Feuerwerk-Club * Infos - Tipps - Fakten

Nachdem Bremen und Sachsen bereits auf Landesebene ein komplettes, flächendeckendes Abbrennverbot erlassen haben (Klagen dagegen laufen bereits) und es wohl auch in Hamburg geplant ist droht nun eine noch schlimmere Katastrophe.

Wer zieht noch nach mit einem Abbrennverbot?

Es steht zu befürchten, das noch weitere Länder, bzw. Kommunen Abbrennverbote installieren. Thüringen zum Beispiel ist da derzeit völlig undurchsichtig. Nach unseren letzten Informationen sollten dort Verbotszonen auf kommunaler Ebene eingerichtet werden, nun haben uns Mitglieder auf eine geplante Ausgangssperre hingewiesen.

In Bayern hat Söder zumindest getönt, es gäbe kein Abbrennverbot auf Landesebene, aber die Kommunen sollten, wo immer möglich solche erlassen. Dies wäre zwar nur in örtlich begrenzten Gebieten möglich, aber das hat einige Kommunen schon im letzten Jahr nicht interessiert. Das es auf privatem Grund nicht möglich ist, ein Verbot auszusprechen hat man allerdings wohl akzeptiert.

Ist das noch Ironie oder schon Zynismus?

Das Sahnehäubchen in Bayern ist aber, dass (man rufe sich in Erinnerung: Das Feuerwerksverbot soll auch die durch Feuerwerk entstehenden Ansammlungen verhindern) Herr Söder die aktuell geltende nächtliche Sperrstunde aufhebt. In Bayern kann man also die Nacht in der Kneipe durchsaufen….war da nicht noch was mit Alkohol und Krankenhäusern…?

Was allen gemein ist – offensichtlich will man derartige Verfügungen erst zum letztmöglichen Moment verkünden, damit auch ja nicht zu viele renitente Bürger auf die Idee kommen dagegen juristisch vorzugehen.. Es könnte im Erfolgsfall ja Beispiel machen

Abstruse Rechtslage bei Abbrennverboten

Problem dabei ist folgendes: Ein Abbrennverbot auf Landesebene kann durch eine Klage komplett gekippt werden. Besteht das Verbot auf kommunaler Ebene, muss jeder Bürger für sich selbst klagen. Das heißt: Klage ich erfolgreich gegen das Verbot und ein Gericht bestätigt also, dass das Verbot nicht rechtens ist, kann ich raus und zünden. Mein Nachbar aber, der nicht geklagt hat, darf das nicht – er ist weiterhin an das unrechtmäßige Verbot gebunden. Was für ein Irrsinn, aber so ist das rechtlich wohl…

Abbrennverbot im öffentlichen Raum – Soziale Ungerechtigkeit

Zudem ist ein generelles Abbrennverbot im öffentlichen Raum sozial äußerst ungerecht. Wer gut situiert ist und sich eine Haus mit Grundstück leisten kann – der darf Feuerwerk zünden. Wer sich das nicht leisten kann und zur Miete wohnt – der hat die A****-Karte.

Muster für Eilantrag gegen Abbrennverbot

Für alle, denen es so geht und die ein kommunales Abbrennverbot betrifft, haben wir ein Klagemuster auf der Downloadseite bereitgestellt, das Ihr für Euren individuellen Eilantrag nutzen könnt. Dafür wünschen wir jetzt schon viel Erfolg!

So sieht das aus…

OMIKRON – macht alles platt.

Die Sorge vor Omikron wächst. Herr Lauterbach hat allerdings versprochen, dass es bei uns -anders als in den Niederlanden (die mittlerweile ja der Vergleichsmaßstab schlechthin zu sein scheinen)- keinen Lockdown vor Weihnachten geben wird. Vor Weihnachten…“Die große Silvesterparty wird nicht stattfinden können“ – so hört man es heute aus der Politik. Experten fordern einen sofortigen Lockdown, um die neue Virusvariante wenigstens noch etwas auszubremsen. Klar, Weihnachten geht noch eben, aber dann…

Es kann also durchaus passieren, dass wir noch vor Silvester in einen Lockdown (das Wort wird sogar wieder offiziell benutzt) gehen müssen – inklusive Ausgangsverboten. Wir werden sehen. Wie kooperativ die Bürger dieses Mal noch sein werden, es wird interessant.

Klagen gegen Abbrennverbote laufen

Klagen gegen Abbrennverbote laufen 1200 1200 Feuerwerk-Club * Infos - Tipps - Fakten

Nachdem Sachsen und Bremen ein umfassendes Abbrenn- und Mitführungsverbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 an Silvester und Neujahr erlassen haben, laufen hier bereits Klagen von betroffenen Personen.

Der Feuerwerk Club unterstützt die Klage gegen das Abbrennverbot in Sachsen tatkräftig

In Sachsen unterstützen wir die Klage mit unseren Anwälten und Recherchen. Sollte eine der Klagen Erfolg haben, so wäre dies natürlich auch wegweisend für alle anderen Bundesländer.

Nun heißt es Daumen drücken!

Sobald es hier Neue Infos gibt, werden wir diese auf allen Kanälen veröffentlichen.

Wie steht es mit dem Verkaufsverbot?

Das von Bund und Ländern beschlossene Überlassungsverbot an private Endverbraucher („Verkaufsverbot“) wird wohl morgen durch den Bundesrat verabschiedet. Erst wenn die Änderung des §22 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz dann veröffentlicht wird, ist dies rechtskräftig. Sobald dies eingetreten ist, werden wir auch hier klagen.

Festzuhalten ist, dass zu diesem Zeitpunkt die Hauptverfahren zu den Klagen aus dem letzten Jahr noch nicht abgeschlossen sind und auch keine Entscheidungen vorliegen.

Was der Beschluss des Verbotes jetzt schon bewirkt hat

  • Weiteren Vertrauensverlust in die Politik bei vielen Bürgern.
  • Große Enttäuschung für alle Feuerwerksfreunde, die sich auf Ihr verdientes Silvesterfeuerwerk gefreut haben.
  • Chaos und Existenzangst für die gesamte Pyrotechnikbranche in Deutschland.
  • Den besten Silvestervorverkauf für grenznahe Feuerwerkshändler in Polen, Tschechien, Belgien, Luxemburg und Österreich.
  • Ein Traumjahr für den Schwarzhandel mit Pyrotechnik.
  • Eine hohe Wahrscheinlichkeit von mehr schweren Verletzungen durch illegale Pyrotechnik und Basteleien.

Einige Stellungnahmen aus der Politik

Einige Stellungnahmen aus der Politik 2560 853 Feuerwerk-Club * Infos - Tipps - Fakten

Beispiele aus unserem Schriftverkehr mit der Politik

Wir versuchen schon geraume Zeit möglichst breit gestreut Politiker aller Parteien und aller Ebenen zu kontaktieren um ihnen die belegbaren Fakten zum Thema Feuerwerk zur Verfügung zu stellen, unsere Unterstützung in Form von Beratung anzubieten und generell ins Gespräch zu kommen. Oft -leider viel zu oft- erhalten wir gar keine Antwort und wenn, dann gleichen sich die Antworten häufig sehr. Aber selbst dann lässt sich ja zumindest bezüglich der Parteihaltung und des Informationsgrades der Parteimitglieder einiges daraus herleiten. Im folgenden geben wir anhand einiger Beispiele einen kurzen Überblick über die Reaktionen und die transportierten Grundhaltungen.

Welche Antworten wir da üblicherweise von den Grünen bekommen hatten wir ja schon in einem Beitrag gezeigt…

Hier ein kleines Update zur Kommunikation der Grünen:


Auf unsere Rückantwort haben wir tatsächlich noch eine individuelle Antwort erhalten. Hier einige Auszüge, die durchaus argumentativ und bezüglich der Quellen interessant sind.

Die Antwort wurde übrigens von einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin im Wahlkreisbüro von Lisa Badum, MdB, verfasst.

Das Thema Copy & Paste…

Wir erhalten eine sehr große Anzahl an Anschreiben, daher ist es wichtig, dass wir unsere Ressourcen sinnvoll einsetzen, damit wir allen Schreibenden eine Antwort zukommen lassen können. Daher verwenden wir regelmäßig Bausteine und stehen im Austausch mit anderen Fachbüros zu den unterschiedlichen Themen.

„Fachbüros“ also – zählt die DUH-Website auch dazu? Siehe weiter unten…

Thema Vergleich Feinstaubwerte:

Sie werden sicher verstehen, dass Mobilität einen anderen Stellenwert genießt, als Feuerwerk und von größerer Dringlichkeit ist, daher erscheint uns der Vergleich der Spitzenwerte in der Silvesternacht mit der mittleren Konzentration an städtischen Messstationen durchaus als sinnvoll.

Das ist nun nicht wirklich nachvollziehbar. Eigenartige Logik…

Allergiker*innen und Asthmatiker*innen sollen ihrer Aussage nach Rücksicht nehmen auf diejenigen, die Feuerwerk vertragen, indem sie das Haus nicht verlassen und nicht lüften dürfen. Mindestens genauso gut könnten die Feuerwerks-Fans auch Rücksicht auf Vorerkrankte nehmen, die im Gegensatz zu den Feuerwerk-Fans keine Wahl haben und sich ihre Vorerkrankung nicht ausgesucht haben.

Rücksicht zu nehmen auf Kranke ist selbstverständlich. Aber wir denken auch, dass wenige Stunden pro Jahr es durchaus vertretbar ist, wenn Asthmatiker die Fenster geschlossen lassen. Der Deutsche Allergie- und Asthmabund (DAAB) sieht das übrigens auch so:

Das Silvesterfeuerwerk zu verbieten, geht viel zu weit“, sagt Sonja Lämmel vom DAAB. Bei direktem Kontakt könne der Rauch für Asthmatiker zwar zum Problem werden, allerdings ließe sich hier sehr gut Prävention betreiben. „Man muss ja nicht gerade mit einem Asthma-Patienten in der Silvesternacht einen Spaziergang machen“, sagt Lämmel. Sollte in der Straße viel geböllert werden, könnten die Fenster geschlossen bleiben
und „man sollte darauf achten, dass Asthmatiker ihre Medikamente für eine solche Situation richtig dosieren.“ Das Silvesterfeuerwerk sei ein soziales Ereignis, das man nicht einfach verbieten sollte. „Es gibt andere Dinge, die viel mehr Feinstaub produzieren, Grillen im Sommer beispielsweise“, sagt Lämmel.“

Quelle: RP Online, Susanne Hamann am 30. 7 2019, aufgerufen am 24.4.2021, URL: https://rp-online.
de/panorama/deutschland/deutscher-allergiker-und-asthmabund-ueber-verbot-von-silvester-feuerwerk_aid-44644157

Und wenn es an Silvester kein Feuerwerk zu sehen gibt, warum sollte man dann überhaupt um Mitternacht nach draußen gehen?

Thema Müll:

Zum Thema Müll: Aus ihren Zahlen ergibt sich, dass 5% des Mülls nicht biologisch abbaubar sind. Dieser wird i. d. R. nicht wieder eingesammelt von den Verursacher*innen. Im ländlichen Raum findet sich dieser Müll darüber hinaus häufig in der Natur oder in Äckern und gelangt somit auch in unseren Nahrungskreislauf.

Ja, 5 % von wieviel nochmal? Zur Erinnerung: weniger als 30 g Silvesterabfall (einschließlich Feuerwerksabfall pro Kopf). Und Tendenz fallend…
Da würde sogar die Prinzessin auf der Erbse den Kopf schütteln.

Thema Tierwohl/Haustiere:

„Für Haustiere ist nahes Feuerwerk oft ein verstörendes Ereignis. Knallgeräusche verursachen Panik: Schätzungen zufolge zeigen 45 % der Hunde Anzeichen von Angst, wenn sie ein Feuerwerk hören. Der PAW-Bericht 2018 hebt hervor, dass 51 % der Tierärzte angaben, dass sie in den letzten zwei Jahren eine Zunahme von Haustieren mit Phobien wie Feuerwerk beobachtet haben und 40 % der Hundebesitzer berichten, dass ihr Hund Angst vor Feuerwerk hat. Diese Angstreaktionen können vorübergehend sein und abnehmen, wenn sich das Tier an den Lärm gewöhnt hat. Ein erheblicher Teil der Tiere wird jedoch sensibilisiert, d. h. die Reaktion nimmt bei wiederholter Exposition zu.

Wieso schon wieder mit Schätzungen argumentieren? Wer schätzt anhand welcher Daten? Was soll die Formulierung „Anzeichen von Angst“? Da zeigen wir Anzeichen von Verwunderung. Wir verweisen an dieser Stelle mal auf die Ergebnisse unserer Forsa-Umfrage (84 % der Befragten sind Tierhalter und davon 78 % Feuerwerksbefürworter – alles vorsätzliche Tierquäler?) und das Thema Verhaltenstraining und Desensibilisierung. Dieser Textabschnitt wurde übrigens 1:1 von der DUH-Website kopiert!

Wenn schon kopiert wird, sollte man die Quellen auch mal kurz anschauen!

Der angesprochene „PAW-Bericht“ stammt übrigens aus England und bezieht sich auch ausschließlich auf England und Daten, die in England erhoben wurden. In England ist Verkauf und Abbrennen von Feuerwerk ganzjährig erlaubt – alleine das disqualifiziert diese Studie schon für den Vergleich mit Deutschland!

Weitere Werte aus diesem Dokument:

  • 51 % der Tierärzte gaben auch an, , dass sie in den letzten zwei Jahren eine Zunahme von generellen Verhaltensauffälligkeiten bei Hunden festgestellt haben.
  • 28 % der Hundebesitzer berichten auch, dass ihr Hund Angst vor dem Staubsauger hat.
  • 24 % der Hundebesitzer berichten auch, dass ihr Hund Angst vor Blitz und Donner hat.
  • 24 % der Hundebesitzer berichten auch, dass ihr Hund generell Angst vor lauten Geräuschen hat.
  • Immerhin 17 % der Hundebesitzer berichten auch, dass ihr Hund Angst vor dem Tierarzt hat. (!)

Thema Tierwohl/Wildtiere:

Auch Wildtiere können aufgrund von Feuerwerkslärm Schäden erleiden. Ein plötzlicher Knall und ungewohnte Lichtblitze versetzen sie in Panik. Manche Tiere flüchten unvermittelt. Todesfälle und Unfälle sind in der Folge nicht selten. Vor allem Vögel reagieren stark auf laute und unvermittelte Knallgeräusche. Radar-Messungen in den Niederlanden in der Nähe von Utrecht haben gezeigt, dass Vögel an Silvester zu Tausenden in große Höhen aufsteigen, wo sie sich kaum orientieren können und unnötig wertvolle Energie verbrauchen. Die Forscher schätzen, dass allein in den kleinen Niederlanden jährlich mehrere hunderttausend Vögel aufgrund von Feuerwerkskörpern flüchten.

Auch dieser Abschnitt wurde direkt von der DUH-Website kopiert. Silvesterfeuerwerk findet vor allem in menschlichen Siedlungen statt, eher selten mitten im Wald. Unser legales Silvesterfeuerwerk unterliegt einer strengen Lautstärkenbegrenzung. Einen plötzlichen Knall und ungewohnte Lichtblitze gibt es auch bei jedem Gewitter. Und die Tatsache, dass Vögel einmal im Jahr vor Feuerwerk flüchten – warum ist das so schlimm? Wie oft flüchten die selben Vögel vor Bauarbeiten, Flugzeugen, Sirenen, Katzen, Raubvögeln,…?

Thema Tierwohl/Nutztiere:

Auch Tiere in Ställen sind sehr gestresst und daher anfällig bei Krach und lauten Geräuschen. Davon sind vor allem Masthühner betroffen, die sich erschrecken können, panisch ein eine Ecke laufen und dort ersticken oder sich gegenseitig tottrampeln. Durch Feuerwerksmaterial können Stallungen außerdem in Brand geraten. 2019 und 2020 gab es insgesamt etwa 27 Brände in Tierhaltungsbetrieben, die auf Silvesterböller und Raketen zurückzuführen sind.

Aha. Und das von den Grünen. Halt, stopp! Auch dieser Text ist von der DUH-Website kopiert. Wenn Tiere in abnormer Massentierhaltung in dieser Form geschädigt werden, ist die Konsequenz also Feuerwerk abschaffen? Da fällt einem ja nichts mehr dazu ein…

Klar, wenn Brände durch Feuerwerk entstehen ist das schlimm und oft vermeidbar. Meist ist das auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen. Und dabei ist es nicht nur schlimm, wenn Tiere geschädigt werden, sondern auch, wenn es Menschen betrifft.

Fazit: Über 50 % dieser Antwort wurde eins zu eins von der Website der DUH kopiert, inklusive aller ungeeigneten Zahlen und populistischer Effekthascherei. Das ist mehr als traurig. Dann können wir das nächste Mal direkt mit der DUH kommunizieren und uns den Umweg über die Grünen sparen.


Der Tenor bei der FDP…

…macht Hoffnung, aber es sieht ja nun nicht danach aus, dass dies für das aktuelle Jahr noch Wirkung zeigt.

Die Bundestagsabgeordnete Katja Hessel hat uns folgendes geantwortet:

Vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Angebot für ein beratendes Gespräch. Jedoch schließen die Freien Demokraten weitere Einschränkungen von Silvesterfeuerwerk generell aus. Ein Verbot von privaten Feuerwerken würde keine nachhaltige Verbesserung der Luftqualität erzielen oder wirksam zum Klimaschutz beitragen, dafür aber die Menschen um eine Tradition ärmer machen, wodurch auch die Akzeptanz wichtiger anderer umweltpolitischer Maßnahmen in der Bevölkerung sinken würde.
Auch zur Bekämpfung Corona-Pandemie ist das Verbot nicht geeignet, da nach Aerosolforschern die Ansteckungsgefahr unter freiem Himmel erheblich geringer ist, als beispielsweise bei Festivitäten im Innenbereich. Besondere Verletzungsgefahr geht besonders von illegalen Feuerwerkskörpern aus, auf die bei einem etwaigen Verbot vermehrt zurückgegriffen werden könnte. Uns ist es lieber, dass die Bürgerinnen und Bürger mit zertifiziertem Produkten „böllern“ und so etwaigen Krankenhauseinweisungen entgehen.

Katja Hessel, MdB

Das liest man auf jeden Fall gerne, sehr erfreulich. Es gibt also doch Politiker, die die Fakten kennen.

Die FDP im bayrischen Landtag:

Sebastian Körber, MdL positioniert sich, wie schon im letzten Jahr, entschlossen gegen ein generelles Verbot von Silvesterfeuerwerk:

Persönlich kann man zur Sinnhaftigkeit des Silvesterfeuerwerks gegenteiliger Meinung sein – ein Verbot des Feuerwerks, dass in unserem Land für viele Menschen eine beliebte Tradition zum Jahreswechsel darstellt, erachte ich allerdings für falsch und insbesondere als Maßnahme zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie für weder zielführend noch zweckmäßig. Feuerwerk wird üblicherweise im Freien gezündet. Die Gefahr einer Infektion mit dem Coronavirus im Außenbereich ist laut Aerosol-Forschung eher bzw. äußerst gering. Durch ein Verbot des Feuerwerks dürften sich die Feiern zum Jahreswechsel in schlecht gelüftete Privatwohnungen verlagern – bei einem vielfach höheren Infektionsrisiko. Die Befürchtung, Feuerwerk würde zu Verletzungen führen, die die ohnehin belasteten Intensivstationen in den Kliniken zusätzlich unter Druck setzten, ist aus meiner Sicht eher unzutreffend. Zunächst verletzen sich jedes Jahr nur vergleichsweise wenige Personen beim reinen Umgang mit Feuerwerk. Eine deutlich größere Zahl der Verletzten ist auf verantwortungslosen Umgang mit Alkohol zurückzuführen. Personen, die sich beim Umgang mit Feuerwerk verletzen, werden regelmäßig nicht auf der Intensivstation behandelt. Die Intensivpflege ist hierdurch nicht zusätzlich belastet. Schwere Verletzungen entstehen zudem immer häufiger durch illegales Feuerwerk, dessen Verkauf ohnehin untersagt ist und auf den ein Verbot von bisher legalem Feuerwerk keinen Einfluss hätte.“

Hier der Link zum Originaldokument.

Die FDP bekommt einen Smiley ins Heft. Hoffen wir, dass das Schule macht.


Die CDU:

Nun, wir wissen ja, wem wir die Initiative für das Feuerwerksverbot zu verdanken haben. Dass dies dann verteidigt wird ist ja keine Überraschung. Trotzdem transportiert man oft auch deutlich, dass man ja Feuerwerk möge, aber die Verletzungen…

hier eine kleine Stilblüte aus NRW, verfasst von einem Sachbearbeiter eines Landtagsabgeordneten, die uns ein Mitglied zugespielt hat:

Ein „normales“ Silvester ohne Feuerwerksverbot würde erwartbar, wie in allen Jahren vor 2020, wieder zu einer erheblichen Mehrbelastung der Krankenhäuser und Intensivstationen führen. Ein Feuerwerksverbot wie im letzten Jahr verhindert dabei natürlich nicht alle Verletzungen dieser Art (aufgrund des Abrennens von Altbeständen oder illegalen Feuerwerk aus dem Ausland). Richtig ist auch, dass ein Verkaufsverbot für geprüftes Feuerwerk zu einem Anstieg der Verwendung von illegalem, gefährlicherem Feuerwerk führt. Auch dieser Aspekt ist in der Abwägung für ein Verbot bedacht worden. Die Zahlen aus dem letzten Jahr zeigen jedoch, dass die Anzahl der Verletzungen durch das Feuerwerksverbot deutlich gesenkt werden konnte. So gab es laut Innenministerium in Bayern im letzten Jahr z.B. bayernweit nur noch 25 Verletzungen durch das Abbrennen von Feuerwerk.


Aufgrund dieser Situation hat der NRW-Ministerpräsident und Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Hendrik Wüst, angekündigt, die kommende Bundesregelung auch in Nordrhein-Westfalen umzusetzen, sowie notwendige ergänzende Regelungen auf Landesebene zu erlassen.

Das ist schon fein. Die 25 Verletzten in ganz Bayern sind also ein Top-Schnitt und gar nicht schlimm (in Hinsicht auf die Klinikauslastung)! Finden wir auch. Allerdings sind das die Zahlen aus dem Jahr vorher, dem Silvester 2019/2020 – also noch OHNE Feuerwerksverbot! Aber es freut uns natürlich, wenn die CDU erkennt, dass das nicht wirklich relevant ist.

Die CSU

Joa…Markus Söder mag kein Feuerwerk. Da gibt`s dann auch nicht mehr viel, was man in Bayern da sonst noch so dazu sagen könnte….


Die SPD

Laut Parteienabfrage will die SPD ja keine weiteren Einschränkungen – als Partei.

Dazu schreibt uns Frau Carmen Wegge, Mitglied des Deutschen Bundestages:

Ich glaube die Thematik ist weitaus komplexer als man erst einmal annimmt. Lassen Sie mich damit beginnen, dass ich grundsätzlich gegen ein allgemeines Verbot von Feuerwerkskörpern bin.

Bis hierhin wurde die Aussage der Partei zur generellen Haltung bestätigt.

Ich persönlich bin eine Freundin des Feierns von Silvester. Aus meiner Erfahrung heraus geht das auch ohne das Abfeuern von unzähligen Feuerwerkskörpern. Bereits bekannt sind die Auswirkungen auf die Umwelt. Dabei geht es in erster Linie um die freigesetzten Schadstoffe wie exemplarisch Feinstaub. Auch der verursachte Müll ist Jahr für Jahr ein großes Problem für die Kommunen.

Da stellt sich mir doch die Frage, inwieweit es nötig ist, parallel mit meinen Nachbar*innen und hunderttausenden Anderen unzählige Raketen in die Luft zu schießen, sodass dann alle ihr eigenes kleines privates Feuerwerk bestaunen können.

Dass eben hunderttausende (wohl eher Millionen) Bürger Freude daran haben, den Jahreswechsel mit traditionellem Silvesterfeuerwerk zu feiern beantwortet die Frage. Leider werden auch hier allgemeine Phrasen (Umwelt/Feinstaub/Schadstoffe) bedient, wahrscheinlich ohne wirklich genaue Details zu kennen. Um genau diesem Umstand entgegen zu wirken werden wir auch weiterhin unsere politischen Vertreter kontaktieren und Fakten zur Verfügung stellen.

Auch wenn unter Corona Großveranstaltungen eher Mangelware sind, würde ich nach der Pandemie dafür plädieren, mindestens in Großstädten, Feuerwerk zentral zu gestalten. Ähnlich wie in Berlin am Brandenburger Tor oder in Düsseldorf auf der Rheinpromenade. Hierbei wird auch wieder ein für mich wichtiger Bestandteil von Silvester zentralisiert. Das Zusammenkommen von Menschen, von welchem wir in den vergangenen Monaten gelernt haben, wie schmerzlich es fehlen kann.

Zentrale Feuerwerk sind eine schöne Idee, aber eben auch keine Ersatz dafür selbst zu Zünden. Das ist eben ein ganz individuelles, besonderes Erlebnis. Und da Frau Wegge auch schon in Ihrem Vorschlag von Großstädten spricht – so etwas kann eben nicht allerorts geleistet werden, schon gar nicht im ländlichen Raum.


Fazit

Generell danken wir natürlich allen Politikern aller Parteien, die auf unsere Kontaktaufnahme reagiert haben. Viele Reaktionen zeigen aber, dass es abgesehen von Parteihaltungen ganz einfach an tatsächlich faktenbasiertem Wissen zur Materie mangelt. Um so wichtiger ist es, dass wir – wir alle weiterhin Bewusstsein und Wissen zu den tatsächlichen Sachverhalten schaffen!

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Die Menschen wollen Feuerwerk.

Mehrheitlich.

Laut einer repräsentativen Umfrage von forsa. aus 2021 wünscht sich die Mehrheit der deutschen Bürger den Erhalt von privatem Silvesterfeuerwerk.

Feuerwerk macht Freude. Lassen wir’s dabei.

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% unserer Bürger sind pro Feuerwerk eingestellt

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% der Tierhalter sind pro Feuerwerk eingestellt